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Autor Thema:Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
raulraoul
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 20. June 2011, 17:31

Hallo und schönen guten Tag,

ich will demnächst aus meiner Mietwohnung ausziehen und wollte mal wissen, aus welchen Gründen mein Vermieter ggf. meine Kaution (zum Teil) einbehalten kann?
Ich habe einen Wellensittich, der die Tapete teilweise angeknabbert hat.
Es handelt sich nur um kleinere Ecken, in der Nähe seines Käfigs.
Doch würde mich mal interessieren, wieviel Prozent der Kaution in solchen und auch anderen Fällen einbehalten werden darf.
Gibt es bspw eine „allgemeine Verhaltensvorschrift“, wie mit welchen Schadensfällen zu verfahren ist?

Über Eure Antworten würde ich mich freuen.

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen,
Raul

paulsen
Neuling
Beiträge: 3
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 20. June 2011, 17:55

Hey!In deinem Fall, wenn: „kleinere Ecken“ beschädigt sind, kannst du das deiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Die übernehmen die Kosten für neue Tapete und Farbe, samt Handwerker.
Allgemein: Wenn Du den Schaden nicht behebst, kann der Vermieter die Handwerker selbst beauftragen und würde die gesamten Kosten mit der Mietkaution verrechnen.

Gruß,
paule paulsen

paulsen
Neuling
Beiträge: 3
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 20. June 2011, 17:56

Zitat von paulsen am 20. June 2011, 17:55
Hey!In deinem Fall, wenn:

kleinere Ecken

beschädigt sind, kannst du das deiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Die übernehmen die Kosten für neue Tapete und Farbe, samt Handwerker.
Allgemein: Wenn Du den Schaden nicht behebst, kann der Vermieter die Handwerker selbst beauftragen und würde die gesamten Kosten mit der Mietkaution verrechnen.

Gruß,
paule paulsen

paulsen
Neuling
Beiträge: 3
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 20. June 2011, 18:04

@admin: das Zitat sticht für meinen Geschmack zu wenig heraus! :)

gruß

DittrichB
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 21. June 2011, 14:10

Hallo Forenmitglieder,
@Stefan: Ja, dein Wellensittich ist in der Privathaftpflicht kostenlos mitversichert. Dein Versicherungsanbieter zahlt, wenn du sowas nicht schon häufiger in Anspruch genommen hast.!:)
Bei übermäßiger Beanspruchung solcher Schäden stellt sich die Versicherung irgendwann quer...

raulraoul
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 21. June 2011, 15:18

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das is ja super, an die PHV hab ich gar nicht gedacht bzw wusst ich nicht!;)
Muss ich mich ma informieren, wieviel Zeit ich da jetzt einplanen muss.

Seid gegrüßt,
Raul

j.heide
Neuling
Beiträge: 3
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 22. June 2011, 15:03

Hallo,

tapezieren Sie doch einfach die Ecke, so kann der Vermieter nichts von der Kaution einbehalten und fertig! Ich würde an Ihrer Stelle auch mal direkt beim Mieterbund nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen,
J.Heide

MaNuS
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 23. June 2011, 14:24

ich würde es genauso machen, wie j.heide.
ansonsten wird dein vermieter die schäden durch fachkräfte beseitigen lassen und die kosten mit der kaution verrechnen.

Annjay
Neuling
Beiträge: 3
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 29. June 2011, 16:27

Hi raulraoul,
musst du denn die Wohnung laut Mietvertrag, beim Auszug renovieren?
Wenn das nicht der Fall ist, musst du auch die erwähnten

„kleinere Ecken“

nicht tapezieren.

Zum Thema:

„ansonsten wird dein vermieter die schäden durch fachkräfte beseitigen lassen und die kosten mit der kaution verrechnen.“

von manus
ist vllt noch hinzuzufügen, dass man hier rechtliche Schritte gegen die „Verrechnung“ der Kosten mit der Kaution einleiten könnte.

Lies dir mal deinen Mietvetrag durch, dann klärt sich vllt schon das meiste!:)
Lg Ann

herrmann
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Aus welchen Gründen darf mein Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten?
am 7. July 2011, 17:22

Um der Frage nach den Gründen einer Zurückhaltung der Kaution einen allgemeineren Rahmen zu geben:
Ist zu sagen, dass der Vermieter die gesamte Kaution so lange einbehalten darf, bis die Mängel behoben sind. Behebt der Mieter die Schäden nicht, kann der Vermieter einen Kostenvoranschlag einer Handwerksfirma bei der Abrechnung zugrunde legen.
Außerdem kann der Vermieter einen Teilbetrag der Kaution einbehalten, wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen. Insgesamt kann er sich bei der Abrechnung der Kaution bis zu 6 Monaten Zeit lassen
Gruß

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