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Forum zu Mietkaution und Mietrecht für Mieter und Vermieter

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Autor Thema:Mietkaution erst zurück wenn midestens 5 jahre in der wohnung
ak2286
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Mietkaution erst zurück wenn midestens 5 jahre in der wohnung
am 6. July 2011, 20:14

Hallo liebes Forum,

folgender satz aus meinem neuen mietvertrag:

Aufgrund des Einbaus einer neuen Küche, kann die KAution nicht mehr zurückverlangt werden, sofern das Mietverhältnis vor 5 jahren gekündigt wird.

ist so etwas zulässig???

danke vorab für eure meinungen/antworten

juergenjun-
ge
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Mietkaution erst zurück wenn midestens 5 jahre in der wohnung
am 4. August 2011, 14:58

Hallo ak und die weiteren Leser,

meines Wissens ist dies nicht möglich. Kosten für Sanierung, Instandsetzung und soetwas wie neue Küchen oder sanitäre Anlagen muss der Vermieter durch die Miete, oder anderweitig einholen bzw. abdecken. Die Kaution kommt auf ein "Extra-Sparbuch" und wird für Schäden, die durch den Mieter in der Wohnung entstanden sind zur Abdeckung verwendet.

Das Beste ist, du lässt den Mietvertrag prüfen, ob das rechtens ist, fragst bspw beim Mieterbund nach und lässt dir mal das Konto für die Kaution zeigen.

Würde mich hierzu auch über weitere Infos freuen.

gruß,
jürgen

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