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Autor Thema:Rückzahlung der Kaution - Worauf muss ich achten
MariaN
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Rückzahlung der Kaution - Worauf muss ich achten
am 4. July 2011, 10:17

Hallöchen! :)
Ich werde wohl aus beruflichen Gründen aus meiner Mietwohnung ausziehen und wollt mir im Vorfeld ein paar Informationen zur Kaution einholen.
Ich kenne mich selbst mit dem Thema nicht aus und bräuchte Eure Hilfe.

An welche Fristen muss ich mich bzw. der Vermieter sich halten?
In welchen Fällen würde er meine Kaution komplett einbehalten, oder nur teilweise auszahlen?
Worauf sollte ich im Allgemeinen achten, gibt es Richtlinien, rechtliche Grundlagen, die mir Argumente gegenüber dem Vermieter verschaffen?
Freue mich über Eure Anteilnahme.

Vielen Dank und liebe Grüße,
Maria

HansB
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Re: Rückzahlung der Kaution - Worauf muss ich achten
am 6. July 2011, 16:18

Hallo Maria,
Dein Vermieter hat 6 Monate als Frist und darf auch danach einen Teil davon für die ausstehende Nebenkonstenabrechnung einbehalten.
Am besten du fragst beim Vermieter nach, ggf. kannst du auch ein Fristsetzungsschreiben einreichen und im schlimmsten Fall einen Mahnbescheid erwirken.

Mit freundlichen Grüßen,
HansB

berti001
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Re: Rückzahlung der Kaution - Worauf muss ich achten
am 5. August 2011, 15:06

tach zusammen,

wollte hans` infos noch ein wenig ergänzen..

zu den fristen: du als mieter hast normalerweise eine kündigungsfrist von 3 monaten u abweichende regelungen zum nachteil des mieters sind darüber hinaus nichtig..
beim kündigungsschreiben ist rechtlich das datum der zustellung entscheided..
zur kündigungsfrist findest du bspw im BGB im § 573a rechtliche grundlagen..

allg.: bei auszug muss der vorgefundene zustand der wohnung (einzug) wieder hergestellt werden, nicht mehr u nicht weniger..
der vermieter darf die kaution NUR als absicherung für eventuelle schäden in der wohnung (auch herstellung des ursprünglichen zustands), nach auszug ausstehenden nebenkosten u ggf mietrückstände verwenden..

seid gegrüßt,berti

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