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Autor Thema:Mietrecht & Schönheitsreparaturen
Herthie
Neuling
Beiträge: 1
Beitrag Mietrecht & Schönheitsreparaturen
am 22. June 2011, 18:44

hi, wir stehen kurz vor dem umzug...was eigentlich schon stressig genug ist..da teilt mir unser vermieter mit, dass er nur knapp die hälfte der kaution auszahlen wird! er meinte, dass er jährlich einen teil für sogenannte „schönheitsreparaturen“ abgezogen hat.
seitdem wir hier wohnen wurde nichts renoviert. der vermieter meinte, er habe vorher einen neuen teppich und küche einbauen lassen...bevor wir eingezogen sind.
zusätzlich hieß es, laut mietvertrag, muss man als mieter nach einer frist von 3-5 jahren die kosten der schönheitsreparaturen selbst tragen...
wer ist hier im recht, wie ist das mit festen fristen?
was wäre für uns der nächste richtige schritt?
über antworten würden wir uns freuen, grüße und danke im vorraus,
herthie&family

reinebuche
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Mietrecht & Schönheitsreparaturen
am 23. June 2011, 12:45

moin,
von der kaution, im voraus, etwas abzuziehen, ist nicht erlaubt. die mietkaution ist auf einem kautionskonto fest angelegt, bis zur kündigung des mietverhältnisses.
ihr solltet hier rat beim mietebund suchen.
gruß

DittrichB
Neuling
Beiträge: 2
Beitrag Re: Mietrecht & Schönheitsreparaturen
am 25. August 2011, 13:29

Guten Tag
Wenn der VM das Geld nicht ordnungsgemäß anlegt, macht er sich ggf. auch strafbar.
Rechtlich prüfen lassen, den VM darauf hinweisen, dass die Klausel ggf. nicht rechtens ist..
Gruß & viel Erfolg

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