Alternativen zur Barkaution
für Mieter und Vermieter

Kautionsbürgschaft für Studenten

Wenn man in Deutschland eine Wohnung mietet, dann werden zwei bis drei Monatsmieten Kaution fällig. Gerade für Studenten stellt das eine erhebliche Belastung dar. Zum einen besteht während der Jahre von Studium und Ausbildung häufiger die Notwendigkeit umzuziehen. Zum anderen stehen Studenten meist nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Vor allem während des Studiums ist eine Kautionsbürgschaft daher eine sinnvolle Alternative zur Barkaution.

Die Mietkaution trifft Studenten doppelt hart

Für Studenten sind Umzüge keine Seltenheit. Durch einen Wechsel der Universität oder der Hochschule, durch ein längeres Praktikum oder ein praktisches Jahr oder durch die Rückkehr nach einem Auslandssemester ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels. Viele Wohngelegenheiten für Studenten sind darüber hinaus zeitlich befristet und erfordern deshalb weitere Umzüge.

Außerdem sind während der Ausbildungszeit die finanziellen Mittel meist knapp. Studiengebühren, Kosten für den Lebensunterhalt und Ausgaben für Lehrmittel lassen nur wenig Spielraum für zusätzliche Investitionen. Die Renovierung, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und der Umzug selber sind bereits teuer genug. Wer in dieser Situation auch noch die Mietkaution in bar aufbringen muss, steht vor einem finanziellen Problem.

Eine repräsentative Umfrage der Innofact AG aus dem Jahre 2009 hat unter Mietern in Deutschland ermittelt, wie sie ihre Mietkaution aufbringen. Für knapp 60 Prozent blieb hier nur die Möglichkeit das Konto zu überziehen, sich privat Geld zu leihen, einen Kredit aufzunehmen oder sogar persönliche Gegenstände zu verkaufen oder zu verpfänden. Nur gut 40 Prozent der Befragten konnten eine neue Kaution durch die Rückzahlung der bestehenden Kaution finanzieren.

Die Rückzahlung der Kaution ist häufig mit großen Problemen verbunden

Im Idealfall setzt man die Rückzahlung der bisherigen Kaution ein, um so die neue Kaution zu finanzieren. Die Praxis sieht dabei leider anders aus. Auch zu diesem Thema hat die Innofact AG im Jahre 2009 eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Gefragt wurde unter Mietern in Deutschland, welche Erfahrungen sie mit der Rückzahlung der Mietkaution gemacht haben.

Hier zeigte sich, dass 18 Prozent der Befragten lange auf die Rückzahlung der Kaution warten mussten. 10 Prozent erhielten ihre Kaution zu Unrecht nicht in voller Höhe zurück und weiteren 9 Prozent wurde die Rückzahlung vollständig verweigert. In 7 Prozent der Fälle nutzte der Vermieter die einbehaltene Kaution, um den Mieter unter Druck zu setzen und 5 Prozent der Mieter mussten sogar einen Anwalt einschalten, um ihr Recht auf die Rückzahlung zu erstreiten.

Die Rechtslage ist in diesem Bereich nicht sehr eindeutig und bietet die Grundlage für viele Auseinandersetzungen. Da die Kaution den Vermieter sowohl vor den finanziellen Folgen von Schäden an der Wohnung als auch vor der Übernahme von Nebenkosten, die erst nach dem Auszug ermittelt werden konnten, schützen soll, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Kaution nicht unmittelbar nach dem Ende des Mietverhältnisses zurück gezahlt werden muss. Er ist dazu berechtigt Teile der Kaution einzubehalten, bis Spätschäden an der Wohnung erkennbar sind und die angefallenen Nebenkosten abgerechnet wurden. Es ist keine Seltenheit, dass bis zu sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses vergehen, bis die Rückzahlung der Kaution vollständig erfolgt ist.

Hierzu äußert sich auch der Pressesprecher des Deutschen Mieterbund e.V. in Berlin Ulrich Ropertz in einem Interview mit der Mieterzeitung (April 2011): „Bei einem Wohnungswechsel ist es meistens so, dass der Vermieter die Kaution für die alte Wohnung noch monatelang einbehält und man für die Anmietung der neuen Wohnung drei Monatsmieten bar auf den Tisch legen muss. Damit sind viele Mieter überfordert.“

Die Kautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution für Studenten

Der Anspruch des Vermieters auf eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus einem Mietverhältnis lässt sich nicht wegdiskutieren. Allerdings steht mit der Kautionsbürgschaft ein alternatives Modell zur Verfügung, das von immer mehr Vermieterin akzeptiert wird. Der Mieter schließt hierzu mit einem der Anbieter am Markt einen entsprechenden Vertrag ab und entrichtet hierzu eine vergleichsweise geringe jährliche Gebühr. Diese richtet sich in ihrer Höhe nach der jeweiligen Kaltmiete einer Wohnung. Im Gegenzug erhält der Mieter nun eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Mieter anstelle der Barkaution übergibt.

Insofern schont die Kautionsbürgschaft die Liquidität der Studenten. Ohne die hohen Kosten der Kaution in bar aufbringen zu müssen, bleibt genügend Geld für den Umzug selber, für eine erforderliche Renovierung oder für den ein oder anderen Einrichtungsgegenstand übrig. Der Antrag auf die Kautionsbürgschaft kann bei den meisten Anbietern direkt per Internet gestellt werden. Die Bürgschaftsurkunde wird dann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt und an den Mieter versendet. Besonders vorteilhaft: Die Kautionsbürgschaft kann im Falle eines Wohnungswechsels jederzeit gekündigt werden.

Auch für den Vermieter bietet die Kautionsbürgschaft handfeste Vorteile. Er muss weder den Eingang der Barkaution überprüfen noch sich mit deren verzinster Anlage beschäftigen. Da im Rahmen des Antrags für eine Kautionsbürgschaft auch eine Abfrage bei der Schufa erfolgt, kann er sich auf die Bonität seines künftigen Mieters verlassen, ohne selber eine entsprechende Überprüfung durchzuführen.

Die Kautionsbürgschaft bietet also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter konkrete Vorteile. Handelt es sich bei dem Mieter um einen Studenten, dann werden diese noch deutlicher: Auch bei häufigen Umzügen während des Studiums entfällt die oft schwierige Beschaffung der Barkaution und die lange Wartezeit auf die Rückzahlung der zuvor geleisteten Kaution. Bei einem Wohnungswechsel kann die bisherige Kautionsbürgschaft einfach gekündigt und eine neue Bürgschaft per Internet abgeschlossen werden.

Tipp: studiKaution von EuroKaution

Seit Mitte Februar 2011 existiert eine eigens für Studenten angelegte Mietkautionsbürgschaft des Anbieters EuroKaution. Sie ist im Vergleich zu herkömmlichen Kautionsbürgschaften deutlich günstiger. Mehr Details zu diesem Angebot sind im Produkttest der EuroKaution Mietkautionsbürgschaft nachzulesen.