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Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Er berücksichtigt die Kappungsgrenze und Sperrfrist gemäß § 558 BGB. Keine Rechtsberatung.
Mieterhöhungen sind für viele Mieter ein sensibles Thema. Die Frage, wann und wie viel der Vermieter die Miete erhöhen darf, ist streng geregelt. In Deutschland greifen hier gesetzliche Vorgaben wie die Kappungsgrenze, die Einjahressperrfrist und die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Unser Mieterhöhungsrechner hilft dir, die geplante Erhöhung schnell und unkompliziert zu prüfen – völlig kostenlos und direkt online.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kostenloses Mieterhöhungsschreiben als Vorlage generieren
- 2 Grundlagen der Mieterhöhung
- 3 Die Kappungsgrenze
- 4 Einjahressperrfrist
- 5 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- 6 Wie unser Mieterhöhungsrechner funktioniert
- 7 Angespannter Wohnungsmarkt
- 8 Praktische Beispiele
- 9 Warum ein Rechner sinnvoll ist
- 10 Rechtliche Hinweise
- 11 Fazit
- 12 Weiterführende Tipps
- 13 Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Kostenloses Mieterhöhungsschreiben als Vorlage generieren
Nach der Berechnung erstellt der Rechner in Schritt 2 automatisch ein
fertiges Mieterhöhungsschreiben als kostenlose Vorlage – ohne Anmeldung,
ohne versteckte Kosten.
Was die Vorlage enthält:
- Vollständiger Briefkopf (Vermieter an Mieter)
- Bisherige und neue Kaltmiete tabellarisch
- Begründung über Mietspiegel nach § 558a BGB (optional)
- Hinweis zur Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB
- Automatisch berechnetes Wirksamkeitsdatum und Zustimmungsfrist
Die fertige Vorlage ist direkt im Browser bearbeitbar und lässt sich als
PDF herunterladen oder ausdrucken. Mieter erhalten alternativ eine
Vorlage für ein Widerspruchsschreiben, falls die Mieterhöhung
anfechtbar ist.
Grundlagen der Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Vermieter darf die Miete nicht willkürlich anheben, sondern muss sich an gesetzliche Regeln halten. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen §558 bis §559.
- § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- § 558a BGB: Schriftform und Begründungspflicht.
- § 558b BGB: Fristen und Kappungsgrenze.
Die Regelungen sollen sicherstellen, dass Mieter vor unverhältnismäßigen Erhöhungen geschützt werden. Gleichzeitig geben sie Vermietern die Möglichkeit, die Miete an die Marktsituation anzupassen.
Vergleichsmieten findet man bspw. im Deutschlandatlas vom Bund.
Die Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze legt fest, um wie viel die Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums maximal steigen darf. Grundsätzlich gilt:
- Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen.
- In angespannten Wohnungsmarktsituationen darf sie innerhalb von drei Jahren nur um 15 % steigen.
Beispiele:
- Ein Mieter zahlt aktuell 700 € Kaltmiete. Die Kappungsgrenze beträgt 20 %.
- Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 140 € steigen, also auf 840 €.
Die Kappungsgrenze soll verhindern, dass die Miete in kurzer Zeit stark ansteigt und die Wohnkosten für Mieter untragbar werden. Sie ist besonders relevant, wenn es mehrere Mieterhöhungen innerhalb eines kurzen Zeitraums gegeben hat.
Aktueller Stand der Kappungsgrenzen (Auszug)
| Bundesland | Gebiete (15 % Kappungsgrenze) | Geltungsdauer (ca.) |
| Berlin | Gesamtes Stadtgebiet | bis Mai 2028 |
| Hamburg | Gesamtes Stadtgebiet | bis Aug 2028 |
| München | Sowie ~200 weitere bayerische Gemeinden | bis Dez 2025 |
| NRW | 57 Kommunen (Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn etc.) | bis Feb 2030 |
| Sachsen | Dresden & Leipzig | bis Juni 2027 |
| Hessen | Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt (insg. 49 Orte) | bis Nov 2026 |
Einjahressperrfrist
Neben der Kappungsgrenze gibt es die Einjahressperrfrist. Diese besagt:
- Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
- Eine neue Mieterhöhung innerhalb von 12 Monaten ist nicht zulässig, auch wenn die Kappungsgrenze noch nicht erreicht ist.
Beispiel:
- Letzte Mieterhöhung: 1. Mai 2025
- Nächste zulässige Erhöhung: frühestens 1. Mai 2026
Die Einjahressperrfrist schützt Mieter vor zu häufigen Erhöhungen und sorgt für Planungssicherheit bei den Wohnkosten.
Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Neben Kappungsgrenze und Sperrfrist spielt die ortsübliche Vergleichsmiete eine zentrale Rolle. Sie beschreibt, wie viel die Miete für vergleichbare Wohnungen in derselben Gegend beträgt.
- Basis für die Berechnung sind Mietspiegel, die von Städten und Gemeinden veröffentlicht werden.
- Bei fehlendem Mietspiegel kann ein Gutachten eines Sachverständigen herangezogen werden.
Beispiel:
- Deine Wohnung: 70 m² in Berlin-Mitte
- Vergleichbare Wohnungen: 12 €/m²
- Max. ortsübliche Vergleichsmiete: 70 × 12 € = 840 €
Auch hier gilt: Kappungsgrenze beachten! Selbst wenn die Vergleichsmiete höher liegt, darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % steigen.
Wie unser Mieterhöhungsrechner funktioniert
Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren:
- Aktuelle Kaltmiete
- Gewünschte Erhöhung in € oder %
- Datum der letzten Mieterhöhung
- Ob die Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt liegt
- Zeitraum für die Kappungsgrenze (gesetzlich: 3 Jahre)
Ergebnis:
- Vorgeschlagene Erhöhung in € und %
- Maximal zulässige Erhöhung nach Kappungsgrenze
- Status der Kappungsgrenze (zulässig / überschritten)
- Einjahressperrfrist erfüllt oder nicht
- Neue Monatsmiete bei Annahme
- Fertiges Mieterhöhungsschreiben als kostenlose Vorlage (PDF / Druck)
- Widerspruchsschreiben für Mieter bei anfechtbarer Erhöhung
- Automatisch berechnetes Datum ab wann die neue Miete gilt
- Zustimmungsfrist für den Mieter nach § 558b BGB
Mit diesen Informationen kann man sofort einschätzen, ob die geplante Mieterhöhung rechtlich zulässig wäre.
Angespannter Wohnungsmarkt
Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn es in einer Stadt oder einem Stadtteil wenige freie Wohnungen gibt und die Nachfrage hoher als das Angebot ist.
- In diesen Gebieten gilt eine verschärfte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren.
- Ziel: Schutz der Mieter vor überhöhten Mieten in stark nachgefragten Regionen.
Unser Rechner lässt dich diese Situation direkt berücksichtigen.
Praktische Beispiele
Beispiel 1 – normale Situation
- Aktuelle Miete: 750 €
- Geplante Erhöhung: 50 €
- Letzte Mieterhöhung: vor 14 Monaten
- Kein angespannter Wohnungsmarkt
Ergebnis:
- Kappungsgrenze: 20 % → max. 150 € erlaubt
- Einjahressperrfrist: erfüllt
- Ergebnis: Erhöhung zulässig
- Neue Miete: 800 €
Beispiel 2 – angespanntes Gebiet
- Aktuelle Miete: 900 €
- Geplante Erhöhung: 200 €
- Letzte Mieterhöhung: vor 2 Jahren
- Angespannter Wohnungsmarkt
Ergebnis:
- Kappungsgrenze: 15 % → max. 135 € erlaubt
- Einjahressperrfrist: erfüllt
- Ergebnis: Erhöhung überschreitet Kappungsgrenze
- Neue Miete: 1.100 € (nur teilweise zulässig)
Warum ein Rechner sinnvoll ist
Die Berechnung von Mieterhöhungen kann kompliziert sein:
- Unterschiedliche Fristen
- Verschiedene Kappungsgrenzen je nach Region
- Prozentuale oder absolute Erhöhung
Unser Rechner hilft, Fehler zu vermeiden und spart Zeit und Nerven. Vermieter und Mieter können schnell rechnerisch prüfen, ob die geplante Erhöhung zulässig ist.
Rechtliche Hinweise
- Unser Rechner bietet keine Rechtsberatung.
- Er ersetzt nicht die Prüfung durch einen Anwalt oder die offizielle Bestätigung durch Vermieter / Mieterverein.
- Besonders bei Mietspiegelabweichungen oder gutachterlich festgestellten Mieten sollte man rechtliche Beratung einholen.
Fazit
Mit unserem Mieterhöhungsrechner lässt sich auf einfache Weise prüfen:
- Ob eine geplante Mieterhöhung zulässig ist
- Ob die Kappungsgrenze eingehalten wird
- Ob die Einjahressperrfrist greift
- Die neue Monatsmiete nach Erhöhung
Tipp: Indexmiete berechnen: So funktioniert es für Mieter und Vermieter
Die Kombination aus rechtlichen Grundlagen und praktischer Berechnung macht ihn zu einem wertvollen Tool für Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Weiterführende Tipps
- Mietspiegel prüfen: Viele Städte bieten PDF oder Online-Versionen.
- Dokumentation: Alle Mieterhöhungen schriftlich festhalten.
- Regelmäßig prüfen: Vor jeder geplanten Mieterhöhung immer die aktuellen Grenzen und Gesetze checken.
- Vermieterkommunikation: Klar formulierte Schreiben reduzieren Missverständnisse.
- Mietpreisrüge: Recht von Mietern bei zu hoher Miete
Mit diesen Informationen und dem Mieterhöhungsrechner bist Du bestens vorbereitet, um geplante Mieterhöhungen sachlich und korrekt zu prüfen. So lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden und beide Seiten können transparent planen. Tipp: Wenn ein Mieterwechsel stattfindet, hilft der Kautionsrechner um die Mietsicherheit abzurechnen.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Was ist die Kappungsgrenze und wie hoch ist sie?
Die Kappungsgrenze begrenzt, um wie viel Prozent die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf. In den meisten Gemeinden liegt sie bei 20 %. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – das sind Städte und Regionen, die per Landesverordnung ausgewiesen wurden – gilt eine niedrigere Grenze von 15 %. Maßgeblich ist dabei nicht die einzelne Erhöhung, sondern die Summe aller Erhöhungen in den letzten drei Jahren. Wird die Kappungsgrenze überschritten, ist der übersteigende Teil unwirksam – der Mieter muss ihn nicht zahlen.
Was bedeutet die Sperrfrist bei einer Mieterhöhung?
Der Vermieter darf nicht beliebig oft eine Mieterhöhung verlangen. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB müssen mindestens 12 Monate liegen. Diese Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die letzte Erhöhung wirksam wurde – nicht mit dem Datum des Schreibens. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf der Vermieter erneut eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete und woher bekomme ich sie?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Obergrenze, bis zu der eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zulässig ist. Sie gibt an, was in der jeweiligen Gemeinde für vergleichbare Wohnungen – nach Lage, Größe, Ausstattung und Zustand – üblicherweise gezahlt wird. Der einfachste Nachweis ist der Mietspiegel, den viele Städte und Gemeinden veröffentlichen. Alternativ kann der Vermieter ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen heranziehen. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, auch wenn Kappungsgrenze und Sperrfrist eingehalten sind.