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Die Mietkaution ohne Bankfiliale anlegen

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer
Mietkaution ohne Filiale im Onlinebanking

Die Bankfiliale – ein Relikt aus vergangenen Jahren möchte man fast meinen, wenn man die aktuellen Entscheidungen bei großen Bankhäusern betrachtet. Viele Filialen sollen geschlossen werden, die Beratungsleistungen erfolgen immer häufiger digital und immer mehr Banken und Neobanken bieten die Funktionalitäten im Online Banking, für welche man als Kunde früher extra den Weg in die Filiale angetreten hat. Das Internet hat hierbei wesentlich den Weg geebnet um kontaktlos Dienstleistungen der Bank nutzen zu können.

Immer mehr Menschen wünschen sich eine Möglichkeit ebenfalls die Mietkaution ohne eine Bankfiliale anzulegen, insbesondere um zeitlich unabhängig von den teilweise eng getackteten Öffnungszeiten der Bankfilialen zu sein, aber hauptsächlich da für diese Art der Dienstleistung kein zwischenmenschlicher Kontakt zwingend notwendig sein muss. Für Menschen, die dies wünschen und bevorzugen gibt es natürlich weiterhin diesen Service der Banken – ggf. jedoch nur noch in vereinzelten Städten in denen sich das Aufrechterhalten einer Filiale noch lohnt.

Was braucht man um ein Mietkautionskonto zu eröffnen?

Um eine Mietkautionskonto zu eröffnen benötigt man verschiedene Informationen:

  1. Die Höhe der Mietkaution
  2. Den Mietvertrag mit Informationen zu Vermieter und Mieter
  3. Das Geld, welches als Kaution hinterlegt werden soll

Bei einem Mietkautionskonto handelt es sich zunächst grundsätzlich um ein reguläres Konto, ein Sparkonto welches eine dreimonatige Kündigungsfrist hat und in der Regel aufgrund der Anlage und Zugriffsmöglichkeit auch relativ geringe Zinsen ermöglicht.

Wie kommt nun die Kaution auf ein Konto? Hierzu gibt es verschiedene Optionen:

Entweder legt der Vermieter das Konto an und schickt dem Mieter die Kontoinformationen in Form der IBAN und BIC, sodass die Kaution entweder in 3 Raten oder aber komplett darauf eingezahlt werden kann. Oder aber der Mieter legt selber das Konto an und überweist die Kautionssumme darauf. Anschließend erfolgt die Verpfändung des Kontos zugunsten des Vermieters.

Gut zu wissen: Auch wenn der Vermieter die Mietkaution anlegt, so stehen dem Mieter die Zinsen für die komplette Mietdauer zu.

Wie funktioniert es nun ohne Filiale?

In Zeiten des Onlinebankings st es mittlerweile auch möglich die Mietkaution online einzurichten. Hierfür benötigt man lediglich ein Sparkonto und eine Bank, welche über das Onlinebanking die Verpfändung des Kontos ermöglicht. Leider ist dies bisher bei noch nicht all zu vielen Banken der Fall. Die Instabank bietet dies bspw. für Vermieter als Treuhandkonto an.

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Wer muß das Kautionskonto anlegen?

Laut Mietrecht §551 BGB ist zwar der Vemieter dazu verpflichtet das Kautionskonto anzulegen, es gibt jedoch ebenfalls die Möglichkeit, dass sich Mieter und Vermieter anderweitig einigen:

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Im Falle einer Insolvenz des Vermieters, muss die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt sein, um nicht in die Insolvenzmasse mit aufgenommen zu werden.

Die Zinsen erhöhen nach § 551 Abs. 3 Satz 4 BGB die Sicherheit. Hoch fallen sie selten aus: Maßgeblich ist der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz, der auch nach dem Ende der Nullzinsphase niedrig bleibt. Zwischen den Anbietern gibt es dennoch spürbare Unterschiede. Ein Vergleich der Konten lohnt sich, sowohl für Mieter als auch Vermieter:

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Kann man als Mieter die Kaution selbst anlegen?

Auch als Mieter kann man die Mietkaution selber anlegen, dies ist in verschiedenen Konstellationen sogar hilfreicher und renditestärker, als wenn dies durch den Vermieter erfolgt. So legt man als Mieter ebenfalls wie der Vermieter ein Kautionskonto an und beantragt eine Verpfändung zu Gunsten des Vermieters. Dieser erhält anschließend eine Verpfändungserklärung und hatt im Schadensfall dadurch Zugriff auf die Kaution. Diese Verpfändung ist ebenfalls bei anderen Anlageprodukten ebenso möglich, bspw. einem Mietkautionsdepot mit wesentlich höherer Renditechance.

Wie lege ich am besten die Mietkaution an?

Das richtet sich zuerst nach der Absprache zwischen Mieter und Vermieter: Legt der Mieter selbst an, muss der Vermieter damit einverstanden sein. Als Vermieter hat man nach § 551 Abs. 3 BGB wenig Spielraum – die Kaution gehört bei einem Kreditinstitut angelegt, getrennt vom eigenen Vermögen, und die Erträge stehen dem Mieter zu. Sinnvoll ist deshalb ein Kautionskonto ohne Kontoführungsgebühr; die Verzinsung folgt dem gesetzlichen Maßstab und bleibt entsprechend niedrig.

Was passiert am Ende des Mietverhältnisses mit der Mietkaution?

Je nachdem ob die Mietkaution angelegt wurde, oder eine Mietkautionsbürgschaft genutzt wurde, erfolgt nach Ende des Mietverhältnisses die Wiederauszahlung der Kautionssumme inklusive Zinsen. Bei einer Bürgschaft ist dies natürlich nicht so, da hier keine Kautionssumme hinterlegt wurde.

Der Vermieter kann einen Teil der Mietkaution zurück halten, wenn bspw. noch eine Nebenkostenabrechnung nicht abgeschlossen wurde und somit noch offene Kosten bestehen. Eine Teilauszahlung ist hierbei jedoch trotzdem möglich.

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.