Das Mietkautionskonto ist eine der häufigsten Varianten um eine Mietsicherheit zu hinterlegen. Diese funktioniert sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter, daraus ergeben sich Vorteile und Nachteile, welche wir hier beleuchten. Im Mietkautionskonto Vergleich geht es darum verschiedene Anbieter aufgrund der Konditionen und Leistungen miteinander zu vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
Mietkautionskonto Vergleich
Die am häufigsten vorkommende Art des Mietkautionskontos ist das klassische Sparbuch, das entweder auf den Namen des Mieters eröffnet und zugunsten des Vermieters verpfändet wird oder direkt vom Vermieter eingerichtet wird. Von den meisten Banken werden entsprechende Produkte angeboten, die nicht immer Mietkautionskonto heißen, aber diesen Zweck erfüllen. Oft wird für die Einrichtung eines solchen Kontos eine Gebühr fällig, die aber bei auf den Namen des Vermieters eingerichteten Mietkautionskonten der Vermieter tragen muss.
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: | 990,00€ |
Gesamt: | 1000,00€ |
3 Jahre Zinsertrag: | 22,44€ |
Nach 3 Jahren: | 1002,44€ |
Anlagesumme: | 990,00€ |
Gesamt: | 990,00€ |
3 Jahre Zinsertrag: | 0,30€ |
Nach 3 Jahren: | 990,30€ |
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: | 990,00€ |
Gesamt: | 1005,00€ |
3 Jahre Zinsertrag: | 0,30€ |
Nach 3 Jahren: | 975,30€ |
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: | 990,00€ |
Gesamt: | 1049,00€ |
3 Jahre Zinsertrag: | 0,00€ |
Nach 3 Jahren: | 931,00€ |
Anlagesumme: | 990,00€ |
Gesamt: | 990,00€ |
3 Jahre Zinsertrag: | 0,30€ |
Nach 3 Jahren: | 990,30€ |
Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
Stand: 04.11.2024
Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto wird in unterschiedlichsten Varianten angeboten, doch nicht der Mieter, sondern ausschließlich der Vermieter kann die Auswahl treffen. Denn der Vermieter hat nach dem BGB §551 grundsätzlich ein Recht auf eine Barkaution. Jede andere Form der Kautionsleistung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Der Begriff Mietkautionskonto wird übergreifend für alle Konten verwendet, auf die ein Betrag zur Deckung der vereinbarten Kaution eingezahlt und für den Vermieter gesichert wird.
Grundsätzlich sind zwei Unterscheidungen zu treffen: Ein Mietkautionskonto kann ein auf den Namen des Mieters angelegtes und an den Vermieter verpfändetes Konto oder aber ein auf den Namen des Vermieters eröffnetes Konto sein. Im letzteren Fall muss das Bankkonto einen Treuhandvermerk tragen, denn der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen so anzulegen, dass sie vor Zugriffen Dritter geschützt ist und insolvenz-sicher verwahrt wird.
Zinsen und Gebühren
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter einen Anspruch auf die Zinsen der Kaution, deren Höhe auf den jeweils geltenden Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist beschränkt ist. Im Interesse einer vorteilhafteren Verzinsung des Kautionsbetrages kann der Mieter mit seinem Vermieter natürlich eine höher verzinsliche Anlageform wählen, doch muss der Vermieter in jedem Fall damit einverstanden sein.
Zinsen auf einem Mietkautionskonto
In der aktuellen Niedrigzinsphase, welche seit Jahren durch die EZB vorgegeben wird, erhält man auf ein Mietkautionskonto so gut wie keine Zinsen mehr. Vielen Banken bieten heutzutage entweder gar keine Zinsen mehr, also 0,0% oder aber sehr geringe Zinsen von 0,01% welche noch nicht einmal die Inflation ausgleichen. Historische Zinsen waren deutlich höher, hat man also vor Jahren ein Kautionskonto angelegt, so sind die Zinsen hierfür wesentlich höher gewesen als heute. Möchte man eine höhere Rendite auf die Kaution erhalten, so eignet sich hierfür ein Mietkautionsdepot oder aber eine Mietkautionsbürgschaft, welche es erlaubt die Kaution alternativ anzulegen, da diese nicht geleistet werden muss.
Rechte und Pflichten des Vermieters
Die Kaution wird beim Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses verwahrt. Unabhängig von der letztlich ausgewählten Anlageform ist aber immer zu beachten, dass das Geld von dem übrigen Vermögen des Vermieters laut §551 BGB getrennt angelegt werden sollte. Es darf im Fall des Falles keinesfalls für eine mögliche Insolvenz des Vermieters zur Verfügung stehen, denn es steht nach der Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter zu. Eine Möglichkeit, welche sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter funktioniert ist das DKB Mietkautionskonto. Für den Vermieter wird hierbei eine Verwaltungsoberfläche zur Verfügung gestellt, sofern er das Mietkautionskonto für den Mieter führt, der Mieter hat ebenfalls bei eigener Hinterlegung die Möglichkeit eine Verpfändungserklärung dem Vermieter zukommen zu lassen.
Mietkautionskonto eröffnen
Ein Mietkautionskonto kann sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter eröffnet werden. Dies erfolgt auf Absprache, wenn der Mietvertrag unterzeichnet wurde und in diesem eine Mietsicherheit vorgesehen ist. Als Mieter ist man beim Abschluss eines Mietverhältnisses gehalten, eine Mietkaution zu zahlen.
So eröffnet man ein Mietkautionskonto
Ein Kautionskonto einzurichten ist einfacher als man denkt. Hierbei ist zunächst die eigentliche Kautionssumme notwendig, also die Summe, welche im Mietvertrag angegeben ist, welche als Kaution für den Vermieter verfügbar sein soll. Anschließend gilt zu entscheiden, ob das Kautionskonto durch den Mieter oder Vermieter angelegt werden soll. Ist der Mieter bereit, dies selber anzulegen, so gilt es zu entscheiden bei welcher Bank dies geschieht. Klassisch am Filialschalter bei der Hausbank, oder bereits online bei einer Direktbank. Der Ablauf der Eröffnung für den Mieter ist dann wie folgt:
- Kautionssumme auf einem Girokonto verfügbar machen
- Neues Sparbuch (verpfändet dann als Mietkautionssparbuch) oder Sparkonto einrichten, sofern dies von der Bank dafür benötigt wird. Alternativ ein Unterkonto erstellen, welches verpfändet werden kann
- Kautionssumme auf das neue Konto überweisen
- Konto verpfänden, also eine Bürgschaftsurkunde oder Verpfändungsurkunde durch die Bank ausstellen lassen
Als Vermieter kann man das Konto ebenfalls einrichten, hierbei erhält man eine Bestätigung über die Einrichtung, welche an den Mieter übergeben werden kann.
Mietsicherheit als Vermieter für mehrere Mieter eröffnen
Ein einfaches Mietkautionskonto kann man mittlerweile einfach und schnell als Vermieter und Mieter online einrichten. So ist es bspw. möglich, dieses bei der DKB Bank mit einer Verwaltungsoberfläche für den Vermieter einzurichten, oder aber als Mieter innerhalb weniger Minuten mit anschließender Möglichkeit die Mietkaution zu überweisen und eine Verpfändungserklärung im Onlinebanking zu beantragen.
Anlegen des Mietkautionskontos als Vermieter
Als Vermieter gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Kautionskonto einzurichten. Hierbei gilt es lediglich, wenn der Vermieter die Kaution anlegt, er sich an das Mietrecht zu halten und eine Form zu wählen hat, welche einen vergleichbaren Zinssatz anbietet, die Kaution treuhändisch vom übrigen Vermögen des Vermieters verwaltet und einen dreimonatige oder kürzere Kündigungsfrist hat. Wichtig ist hierbei, dass das Konto als insolvenz-sicheres Mietkautionskonto angelegt wird. Also im Falle der Privatinsolvenz des Vermieters, nicht in die Insolvenzmasse mit einbezogen wird. Wird das Konto getrennt vom sonstigen Vermögen eingerichtet und treuhändisch verwaltet ist eine Insolvenzsicherheit gegeben. In der Vergangenheit haben Vermieter häufig Mietersammelkontos oder Kautionsammeltkontos genutzt, um die Kaution von verschiedenen Mietern einfacher zu hinterlegen. Dies ist mittlerweile nicht mehr notwendig aufgrund von Vermieterkonten, welches es erlauben Unterkonten für Mieter komfortabel online einzurichten. Ein Beispiel dafür ist das DKB Vermieterpaket, welches eine rechtssichere Hinterlegung der Kaution mit Zinsausweisung ermöglicht.
Als Mieter ein Mietkautionskonto einrichten
Möchte man als Mieter ein Kautionskonto anlegen, so lohnt sich zunächst ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Anschließend kann man den Ablauf wie folgt zusammen fassen:
- Online oder am Filialschalter ein Bank ein Sparbuch oder Sparkonto einrichten
- Kautionssumme auf das neu eingerichtet Konto überweisen
- Verpfändungserklärung bei der Bank anfragen
- Die Erklärung dem Vermieter überreichen, anschließend ist die Kaution geleistet
Mietkautionskonto kostenlos einrichten
Viele Mieter und Vermieter suchen nach einer Möglichkeit ein Mietkautionskonto kostenlos einzurichten. In Zeiten von Negativzinsen und Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren liegt der Gedanke nahe, dass die Mietsicherheit, welche ja als Sicherheitsleistung gelten soll, keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten verursachen soll. Hier sind verschiedene Anbieter von Kautionskonten wie bspw. die Sparkasse oder die Commerzbank aufgelistet, welche leider kein kostenloses oder kostenfreies Kautionskonto anbieten.
Alternative zur Anlage der Mietkaution
Die Rückzahlung der Kaution für die bisherige Wohnung ist noch nicht erfolgt, die neue soll jedoch bereits hinterlegt werden? Dann können Sie sich hier über das Konzept der Mietkautionsversicherung bzw. Kautionsbürgschaft informieren. Mehr Informationen zu Konten für die Mietkaution und Möglichkeiten der Anlage auf Mietkautionskonten für Mieter und Vermieter erhalten Sie auf mietkautionskonto.info
Häufige Fragen zum Mietkautionskonto
Ist eine Nachträgliche Einrichtung rechtmäßig?
Eine nachträgliche Einrichtung des Mietkautionskontos ist nur dann möglich, wenn der Mietvertrag ein Kautionskonto vorsieht, sowie der Vermieter dies nicht bei Schlüsselübergabe oder vor Mietbeginn eingerichtet hat oder hat einrichten lassen. In diesem Fall ist es eine Absprache zwischen Mieter sowie Vermieter ob und wie ein Kautionskonto eingerichtet wird. Ist im Mietvertrag keine Kaution vereinbart worden und der Vermieter möchte im Nachhinein eine Kaution, so ist dies lediglich über eine beidseitig gewollte Ergänzung bzw. Neufassung des Mietvertrages möglich.
Welche andere Kautionskonten gibt es?
Neben dem Mietkautionssparbuch sind mit Zustimmung des Vermieters auch andere Formen wie Tagesgeldkonten, Depotkonten oder Bausparverträge erlaubt. Die Kautionsleistung in Form eines Bausparvertrages lässt sich durch die Verpfändung eines Guthabenteils in Höhe des Kautionsbetrages erreichen. Diese Regelung hat den Vorteil, dass der Bausparvertrag weiter angespart werden kann. Sofern ein berechtigter Anspruch des Vermieters auf Auszahlung des verpfändeten Betrages entsteht, kann dieser Betrag durch eine Teilkündigung aus dem Bausparvertrag herausgelöst werden.
Für jedes Mietkautionskonto gilt, dass es auf den ursprünglich vereinbarten Kautionsbetrag wieder aufzufüllen ist, wenn der Vermieter während der Laufzeit des Mietvertrages eine berechtigte Entnahme getätigt hat.
Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern von Kautionskonten finden Sie hier:
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