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Sparkasse Mietkautionssparbuch

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Sparkasse MietkautionssparbuchBei einem Mietkautionssparbuch der Sparkasse handelt es sich um ein klassisches Sparbuch, das zur Anlage einer Mietkaution verwendet wird. Grundsätzlich sind zwei Varianten möglich, die Eröffnung des Kontos durch den Mieter bei gleichzeitiger Verpfändung zugunsten des Vermieters oder aber die Eröffnung des Sparbuchs als Treuhandkonto durch den Vermieter.

Mietkautionssparbuch im Vergleich

Nutzen Sie den praktischen Zinsrechner um aktuellen Zinsen für das Mietkautionssparbuch im Vergleich zu sehen. Für die Berechnung wird lediglich die Kautionssumme benötigt, anschließend erhält man eine Übersicht der einzelnen Sparbücher mit Kosten und Zinsen.

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Mietkautionssparbuch auf den Namen des Mieters

Grundsätzlich lässt sich ein klassisches Sparbuch der Sparkasse als Mietkautionssparbuch nutzen. Der Mieter legt das Sparbuch auf seinen Namen an, zahlt den im Mietvertrag vereinbarten Kautionsbetrag als Guthaben ein und verpfändet das Sparguthaben anschließend an den Vermieter. Dafür wird eine Verpfändungserklärung unterzeichnet; wirksam wird die Verpfändung einer Forderung erst, wenn sie der Sparkasse angezeigt wird (§ 1280 BGB). In der Verpfändungserklärung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter über das Guthaben verfügen kann und ob die Sparkasse den Mieter über eine Verfügung benachrichtigt. Das Sparbuch wird üblicherweise zusammen mit der Verpfändungserklärung an den Vermieter übergeben.

Welche Kündigungsfrist und Zinsen gibt es bei dem Sparkasse Mietkaution Sparbuch?

Für ein Mietkautionssparbuch der Sparkasse gilt die für Spareinlagen übliche Kündigungsfrist von drei Monaten; über bis zu 2.000 Euro je Kalendermonat kann ohne Kündigung verfügt werden (§ 21 Abs. 4 RechKredV). Der Zinssatz ist variabel. Maßstab ist nach § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz – eine Untergrenze, die deutlich unter Tages- und Festgeld liegt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, erhöhen aber die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 Satz 3 und 4 BGB). Während des Mietverhältnisses kann er deshalb nicht darüber verfügen; nach dem Ende werden sie mit der Kaution abgerechnet und ausgezahlt, soweit der Vermieter sie nicht für berechtigte Forderungen benötigt.

Mietkautionssparbuch auf den Namen des Vermieters

Wenn der Vermieter zur Anlage der Mietkaution ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnet, muss der Mieter nicht mitwirken. Der Vermieter muss die Kaution aber getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB) – in der Praxis auf einem Konto, das als Treuhand- oder Mietkautionskonto gekennzeichnet ist. Denn die Mietkaution wird dem Vermieter nur zur Sicherung seiner Ansprüche überlassen. Erst durch die offene Kennzeichnung als Mietkautionskonto ist das Guthaben im Fall einer Insolvenz des Vermieters vor dem Zugriff seiner Gläubiger geschützt; der Mieter darf die Zahlung der Kaution sogar davon abhängig machen, dass ihm ein solches Konto benannt wird (BGH, Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 98/10). Über ein auf seinen Namen eröffnetes Kautionskonto kann der Vermieter verfügen, ohne dass der Mieter mitwirken muss. Natürlich muss sich der Vermieter aber an die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung der Mietkaution halten.

Kautionsverwaltungskonto und Vermieterkonto

Sie sind Vermieter und suchen nach einer einfachen Möglichkeit die Mietkaution übersichtlich für Ihre Mieter zu verwalten? Die Instabank bietet über Smartmiete eine Möglichkeit kostenlose Treuhandkonten einzurichten*.

Alternativen für die Mietkaution

Neben der Sparkasse bieten ebenfalls die Instabank ein Kautionskonto für Vermieter an. Ein weitere Alternativen zu einem Kautionskonto stellen eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Bankbürgschaft bzw. ein Mietaval für den Mieter dar. Hierbei wird die Kaution nicht auf einem Konto hinterlegt, sondern durch eine Versicherung oder Bank wird die Bürgschaft übernommen.

Tipp: Vergleich von Mietkautionsbürgschaften

Beim Eingehen eines Mietverhältnisses verlangt der Vermieter vom Mieter in der Mehrzahl der Fälle eine Kaution als Sicherheit für etwaige Schäden, die während der Mietdauer entstehen können und vom Mieter ganz oder teilweise zu tragen sind. In der Praxis hat sich dabei die Eröffnung eines so genannten Mietkautionskontos als sinnvoll erwiesen, da der Mieter zum einen den Verbleib seiner Kautionssumme nachvollziehen und zum anderen über die Dauer des Mietverhältnisses Zinsen erwirtschaften kann. In der Regel wird das Konto vom Mieter eröffnet, der das Konto dann bei Abschluss des Mietvertrages an den Vermieter verpfändet.

Mietkautionskonto mit geringem Zins

Ein häufig aufgesuchter Anbieter von Mietkautionskonten sind die örtlichen Sparkassen, deren Mietkautionskonto im Grunde genommen einem ganz gewöhnlichen Sparbuch entspricht. Mietkautionskonten werden von den Sparkassen meist nicht aktiv beworben. Bei Interesse sollten sich Mieter daher direkt an die Sparkasse vor Ort wenden. Damit das Sparbuch als Kaution dienen kann, wird zusätzlich eine Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters unterzeichnet.

Wie bei Sparbüchern üblich ist die Verzinsung gering und die Kündigungsfrist lang. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau. Nach dem Ende der Nullzinsphase sind die Sätze für Spareinlagen wieder gestiegen, liegen aber deutlich unter Tages- und Festgeld; die Monatswerte veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Eine Alternative mit höherer Rendite stellt das Mietkautionsdepot dar. Die Kündigungsfrist beläuft sich bei Spareinlagen auf mindestens drei Monate (§ 21 Abs. 4 RechKredV), so dass der etwaige Antrag auf Auflösung zeitgleich mit Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen sollte. In dem praktischen Mietkautionsrechner können Sie auch direkt die Zinsen von aktuellen Angeboten vergleichen:

Weitere Möglichkeiten für die Mietkaution

Neben der Möglichkeit ein Kautionskonto bei der Sparkasse als Mieter oder Vermieter einzurichten, gibt es noch eine Reihe von anderen Möglichkeiten. Das Postbank Mietkautionskonto gibt es seit Oktober 2020 nicht mehr für Neukunden. Möchte man keine Kaution hinterlegen, so lohnt ein Vergleich von Mietkautionsbürgschaften und erspart das Anlegen eines Kautionskontos.

Online Mietkautionskonto einrichten

Neben der eigentlichen Einrichtung eines Kautionskontos in der Filiale ist es mittlerweile bei einigen Direktbanken möglich dieses direkt online in wenigen Schritten einzurichten. Eine Möglichkeit wird bspw. von der Instabank geboten:

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Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
  2. § 1274 BGB – Bestellung des Pfandrechts an einem Rechtgesetze-im-internet.de
  3. § 1280 BGB – Anzeige der Verpfändung einer Forderunggesetze-im-internet.de
  4. § 21 Abs. 4 RechKredV – Spareinlagen (Kündigungsfrist, Verfügung bis 2.000 Euro je Kalendermonat)gesetze-im-internet.de
  5. BGH, Urteil vom 13.10.2010 – VIII ZR 98/10 (insolvenzfeste Anlage)dejure.org
  6. Deutsche Bundesbank – Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Zinsstatistik)bundesbank.de
  7. Sparkasse.de – Mietkaution: Was gilt für Mieter und Vermieter?sparkasse.de