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Kautionsfuchs Mietkaution

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Kautionsfuchs heißt jetzt heysafe. Die Marke wurde von der plusForta GmbH übernommen und in heysafe überführt; kautionsfuchs.de leitet dorthin weiter. Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf das heutige Produkt (Stand September 2026).

Was sich geändert hat

früher (Kautionsfuchs) heute (heysafe)
Anbieter Marke Kautionsfuchs plusForta GmbH
Risikoträger Württembergische Versicherung AXA
Jahresbeitrag 4,3 % der Kautionssumme, ab 3,25 € im Monat

Die plusForta GmbH hat nach eigenen Angaben 2009 die erste Mietkautionsbürgschaft in Deutschland auf den Markt gebracht und betreibt daneben kautionsfrei.de sowie das digitale Kautionskonto heykaution.


Wie die Bürgschaft funktioniert

Statt die Kaution zu hinterlegen, zahlt der Mieter einen Jahresbeitrag; die Versicherung bürgt gegenüber dem Vermieter für die vereinbarte Summe.

Der Ablauf:

  1. Kautionssumme angeben und die Kosten berechnen lassen.
  2. Antrag online ausfüllen – der Abschluss läuft vollständig digital.
  3. Bonitätsprüfung durch den Anbieter.
  4. Bürgschaftsurkunde erhalten und dem Vermieter übergeben; heysafe stellt sie als PDF mit Online-Prüfmöglichkeit für den Vermieter bereit.

Die Kosten für die eigene Kautionssumme lassen sich hier gegen andere Anbieter stellen:

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Für wen sich das eignet

Eine Bürgschaft lohnt sich vor allem als Überbrückung – etwa wenn die Kaution der alten Wohnung noch nicht abgerechnet ist, die neue aber schon gestellt werden muss. Dazu kommen Fälle, in denen das Geld für Umzug und Einrichtung gebraucht wird.

Zwei Dinge sollte man dabei wissen:

  • Die Bürgschaft ist keine Versicherung des eigenen Risikos. Nimmt der Vermieter sie in Anspruch, zahlt zunächst der Bürge – und holt sich das Geld nach § 774 BGB beim Mieter zurück.
  • Über die Jahre summiert sich der Beitrag. Bei langer Mietdauer ist die hinterlegte Kaution meist günstiger; sie kostet nichts und kommt samt Zinsen zurück.

Gewerbe

Bei Gewerbemietverträgen gilt die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten nicht – dort ist die Kautionshöhe frei verhandelbar und liegt oft deutlich höher. Entsprechend größer ist der Liquiditätsvorteil einer Bürgschaft, und entsprechend höher sind die Beiträge.


Der Vermieter muss zustimmen

Ist im Mietvertrag eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, kann der Mieter nicht einseitig auf eine Bürgschaft ausweichen: § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB lässt eine andere Form nur zu, wenn beide Seiten sie vereinbaren. Das gehört vor den Abschluss, nicht danach.

Quellen

  1. heysafe (plusForta GmbH) – Anbieterangaben zu Beitrag und Risikoträgerheysafe.de
  2. § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
  3. § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Bürgengesetze-im-internet.de
  4. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de