Mietkaution: Alle Informationen für Mieter und Vermieter
Die Mietkaution begleitet ein Mietverhältnis von der Unterschrift bis zur Abrechnung – und an jeder Station gibt es eine Frage, die sich lohnt zu kennen. Diese Übersicht ordnet sie nach dem Zeitpunkt, an dem sie auftauchen.
Inhalt
Die vier Zahlen, die immer gelten
| Frage | Antwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Wie hoch darf die Kaution sein? | höchstens drei Nettokaltmieten | § 551 Abs. 1 BGB |
| Muss ich alles auf einmal zahlen? | nein, drei gleiche Monatsraten | § 551 Abs. 2 BGB |
| Muss die Kaution verzinst werden? | ja, getrennt vom Vermögen des Vermieters | § 551 Abs. 3 BGB |
| Gilt eine abweichende Klausel im Vertrag? | nein, sie ist unwirksam | § 551 Abs. 4 BGB |
Diese vier Punkte sind nicht verhandelbar – auch dann nicht, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Alles Weitere hängt davon ab, in welcher Phase Sie stehen.
Beim Einzug: Form und Zahlung
Die erste Entscheidung ist, in welcher Form die Kaution gestellt wird. Konto und Sparbuch braucht der Vermieter nicht zu genehmigen, alles andere schon.
- Mietkaution anlegen – die fünf Formen im Vergleich, mit Kosten und der Frage, wer zustimmen muss
- In drei Raten zahlen – das Recht aus § 551 Abs. 2 BGB, das die Summe beim Einzug drittelt
- Mietkautionskonto und Mietkautionssparbuch – die beiden Regelfälle
- Verpfändungserklärung – das Dokument, mit dem der Vermieter sein Pfandrecht erhält
Wenn das Geld beim Einzug nicht verfügbar ist, gibt es Alternativen zur Hinterlegung – sie kosten allerdings laufend:
- Mietkautionsbürgschaft – rund 4,3 bis 4,7 % der Kautionssumme im Jahr
- Kaution vom Jobcenter – Darlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II, Antrag vor der Unterschrift
- Kredit für die Kaution – die teuerste Variante, im Vergleich betrachtet
Während der Mietzeit: Zinsen und Sicherheit
Die Kaution liegt und verzinst sich – wenig, aber sie muss es. Was dabei zu prüfen ist:
- Zinsrechner – was die Kaution über die Mietdauer erbracht haben müsste
- Kaution auf dem Privatkonto – warum das unzulässig ist und was Mieter dagegen tun können
- Einlagensicherung – wie gut das Guthaben tatsächlich geschützt ist
Beim Auszug: Abrechnung und Rückzahlung
Hier entsteht der meiste Streit. Die entscheidende Unterscheidung ist die zwischen normaler Abnutzung, die der Mieter nicht zu vertreten hat, und einem echten Schaden.
- Rückzahlung der Mietkaution – Fristen und Ablauf
- Die häufigsten Abzüge – was zulässig ist und was nicht
- Kaution einbehalten – die Vermietersicht auf dieselbe Frage
- Zeitwert und Nutzungsdauer – wie ein Schaden zu bewerten ist
- Übergabeprotokoll – das Dokument, das im Streitfall den Ausschlag gibt
Wenn es Streit gibt
- Musterbriefe – vorformulierte Schreiben für Rückforderung, Mängelanzeige und Kündigung, als Word- und PDF-Datei
- Urteile zum Mietrecht – rund vierzig besprochene Entscheidungen mit Aktenzeichen
- Mieterverein vor Ort – Rechtsberatung gegen Mitgliedsbeitrag, Vereinssuche des Deutschen Mieterbunds
Für Vermieter
Die Pflichtenseite ist übersichtlich: getrennt anlegen, verzinsen, am Ende abrechnen. Die Einzelheiten und die Werkzeuge dazu:
- Vermieterkonto – Sammelkonto mit Einzelausweisung je Mietverhältnis
- Kontoführung als Vermieter
- SCHUFA-Auskunft – was Vermieter verlangen dürfen
- Anbietervergleich – Konten und Bürgschaften nebeneinander
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 538 BGB – Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauchgesetze-im-internet.de
- § 22 Abs. 6 SGB II – Zusicherung für Mietkaution und Wohnungsbeschaffungskostengesetze-im-internet.de


