Die häufigsten Abzüge von Mietkautionen: Nebenkosten, Reparaturen, Mietrückstände
Die Mietkaution ist für viele Mieter ein wichtiges finanzielles Polster beim Einzug in eine neue Wohnung. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder ausstehende Zahlungen. Doch welche Abzüge sind bei der Rückzahlung der Kaution üblich – und welche sind unzulässig? In diesem Artikel erfahren Mieter, worauf sie achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Inhalt
Mietrückstände
Der wohl offensichtlichste Grund für eine Kürzung der Kaution sind offene Mietzahlungen. Wenn Mieter ihre Miete nicht vollständig oder pünktlich gezahlt haben, darf der Vermieter diese Beträge mit der Kaution verrechnen.
Wichtig:
- Nur tatsächlich fällige Mieten dürfen einbehalten werden.
- Der Vermieter muss die Abzüge genau aufschlüsseln und nachvollziehbar darstellen.
- Verzugszinsen kann der Vermieter ebenfalls verlangen – dafür braucht es keine Vereinbarung, sie ergeben sich aus § 288 BGB.
Nebenkostenabrechnungen
Nebenkosten, die der Mieter noch nicht beglichen hat, können ebenfalls von der Kaution abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste.
Tipps für Mieter:
- Prüfen, ob die Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Fehler in Abrechnungen sind nicht selten.
- Die Kaution darf nur für tatsächlich entstandene und nachweisbare Nebenkosten verwendet werden.
Reparaturen und Schönheitsreparaturen
Viele Vermieter nutzen die Kaution, um Schäden an der Wohnung zu beheben. Dabei wird zwischen normalen Abnutzungserscheinungen und tatsächlichen Schäden unterschieden.
Abzüge bei Reparaturen können gerechtfertigt sein, wenn:
- Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen (z. B. tiefe Kratzer im Parkett, Löcher in den Wänden).
- Reparaturen nicht rechtzeitig oder unsachgemäß durchgeführt wurden.
Typische Schönheitsreparaturen:
- Streichen von Wänden und Decken, sofern im Mietvertrag vereinbart.
- Ausbesserung kleiner Bohrlöcher oder Kratzer, die über die normale Nutzung hinausgehen.
Nicht zulässig:
- Abzüge für normale Abnutzung, wie leichte Gebrauchsspuren auf Fußböden oder matte Fliesen.
Vorgehensweise bei Abzügen
Mieter sollten folgende Schritte beachten, wenn Abzüge von der Kaution vorgenommen werden:
- Abrechnung prüfen: Vermieter müssen Abzüge detailliert auflisten.
- Dokumentation: Fotos und Übergabeprotokolle helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
- Frist beachten: Eine gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungsfrist zu, in der Praxis drei bis sechs Monate. Für eine noch offene Nebenkostenabrechnung darf er darüber hinaus einen angemessenen Teil zurückbehalten – nicht die gesamte Kaution und nicht unbegrenzt.
- Einwenden: Gegen unberechtigte Abzüge kann man schriftlich Widerspruch einlegen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Sechs-Monats-Frist, die für Vermieter gilt
Für Schadensersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache gilt eine kurze Verjährung: sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Wer Schäden geltend machen will, muss sie also zügig beziffern.
Für Mieter ist der Ablauf dieser Frist aber kein Freibrief: Nach § 215 BGB bleibt die Aufrechnung möglich, wenn sich die Forderungen zu einem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstanden, in dem der Anspruch noch nicht verjährt war. Der BGH hat das mit Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 184/23) bestätigt.
Vorsicht bei Schönheitsreparaturen
Der häufigste unberechtigte Abzug betrifft Schönheitsreparaturen – weil viele Klauseln unwirksam sind. Das gilt vor allem bei starren Fristenplänen (BGH VIII ZR 361/03) und bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich (BGH VIII ZR 185/14). Ist die Klausel unwirksam, entfällt der Anspruch vollständig.
Was Vermieter dabei beachten müssen, steht ausführlich unter Kautionsabrechnung mit Verrechnung von Forderungen.
Fazit
Die Mietkaution ist ein Sicherheitsinstrument für Vermieter, sollte aber fair und nachvollziehbar eingesetzt werden. Die häufigsten Abzüge betreffen Mietrückstände, offene Nebenkosten und notwendige Reparaturen über die normale Abnutzung hinaus. Mieter können durch sorgfältige Dokumentation und Prüfung der Abrechnung sicherstellen, dass sie nur gerechtfertigte Abzüge akzeptieren müssen.
Mit einem bewussten Umgang lassen sich böse Überraschungen vermeiden, und die Rückzahlung der Kaution wird planbar.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche des Vermietersgesetze-im-internet.de
- § 215 BGB – Aufrechnung nach Eintritt der Verjährunggesetze-im-internet.de
- § 288 BGB – Verzugszinsengesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 184/23bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14 (unrenoviert übergebene Wohnung)dejure.org
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.


