Bei der Mietkaution wird häufig der Begriff Barkaution verwendet, auch wenn zunehmend Bargeld weniger zum Einsatz kommt bei der Mietkaution, so ist es relevant welche Möglichkeiten es mit der Barkaution gibt und wie diese eingesetzt werden kann, bzw. worauf man als Mieter und Vermieter achten sollte.

Was ist eine Barkaution?

Bargeld

Bargeld ist immer noch ein beliebtes Zahlungsmittel – auch bei der Mietkauion

Nur Bares ist Wahres ist ein bekanntes Sprichwort, wenn es um den Umgang mit Geld geht – hierbei ist gemeint, dass das Bargeld eine der Möglichkeiten ist, welche am Wenigsten abgelehnt wird oder den höchsten Akzeptanzwert hat. Dies war auch lange Zeit so im Bereich der Barkaution – es hat sich jedoch im Laufe der Jahre verändert. Der Prozess der Barkaution läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Der Vermieter einigt sich mit dem Mieter bzgl. der Vermietung einer Immobilie
  2. Ein Mietvertrag wird unterschrieben, in welchem eine Kaution gefordert wird
  3. Der Mieter übergibt die Kautionssumme in Bar an den Vermieter
  4. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Quittung über den Erhalt der Mietkaution aus
  5. Der Vermieter legt die Kaution gemäß Mietrecht zu einem vergleichbaren Zinssatz an und bestätigt die Anlage dem Mieter

Bei Auszug übergibt der Vermieter dem Mieter die Kaution inklusive Zinsen, alternativ überweist der Vermieter die Kaution auf ein Konto.

Die Überweisung oder unbare Kautionsübergabe – also per Überweisung hat mittlerweile die Kautionsübergabe in Bar bei vielen Mietverhältnissen verändert. So kann der Mieter entweder direkt auf das Kautionskonto des Vermieters das Geld überweisen, oder aber auf ein Verrechnungskonto, von welchem anschließend die Kaution auf ein Kautionssparbuch überwiesen wird. Alternativ ist es auch möglich, die Kaution in 3 gleichen Raten dem Vermieter zu überweisen.

Wie funktioniert die Barkaution für den Vermieter?

Der Vermieter erhält bei einer Barkaution die Kautionssumme vom Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages oder wenig später ausgehändigt und quittiert den Erhalt gegenüber dem Mieter. Anschließend ist der Vermieter verpflichtet die Kautionssumme getrennt von seinem sonstigen Vermögen anzulegen und bei Anfrage des Mieters die Anlageart und Zinsentwicklung mitzuteilen. Der Vermieter kann die Kaution bspw. auf einem Vermieterkonto bzw. einem Konto mit Mieterverwaltung anlegen.

Alternativen zur Barkaution

Zu der Barkaution gibt es mittlerweile eine Reihe von Alternativen, welche den Bargeldaustausch überflüssig machen:

Für viele Mieter stellt die zusätzliche Belastung einer Kautionszahlung zudem eine finanzielle Herausforderung dar, welche man durch verschiedene Modelle überbrücken oder finanzieren kann, sodass eine Barkaution möglich gemacht wird, falls gewünscht. Ein Vergleich den einzelnen Möglichkeiten kann hier individuell berechnet werden:

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Was ist, wenn man als Mieter die Barkaution nicht zahlen kann?

Die Finanzierung der Mietkaution bspw. durch einen Mietkautionskredit oder die Nutzung einer Mietkautionsbürgschaft stellen Möglichkeiten dar die Mietkaution bei fehlender Liquidität zu ermöglichen. So ist ein Umzug sowie die Miete der neuen Wohnung bereits eine finanzielle Belastung, die bisherige Kaution ist ggf. zu dem Zeitpunkt des Auszugs noch nicht ausgelöst – die neue Kaution wird jedoch bereits gefordert. In diesem Fall kann eine Mietkautionsbürgschaft als Zwischenlösung eine Möglichkeit sein die Mietkaution zu hinterlegen. Hat sich die finanzielle Situation wieder entspannt, ist eine Umschichtung der Kaution jederzeit möglich.