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R+V Mietkautionsbürgschaft: Konditionen, Marken und Alternativen

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer
Vermieter Mietkaution

Die R+V Versicherung gehört zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Gegründet 1922 als Raiffeisen Versicherungsgesellschaft, firmiert sie seit 1973 unter dem heutigen Namen und ist einer der größten deutschen Anbieter im Kautionsgeschäft — sie steht hinter deutlich mehr Bürgschaften, als ihr Name auf den Verträgen vermuten lässt.

Die R+V MietkautionsBürgschaft direkt

Privatkunden können die Bürgschaft heute unmittelbar bei der R+V abschließen — online, mit sofortigem Download der Urkunde. Das war lange anders: Für Wohnraum gab es das Produkt nur über Vermittler, weshalb die Suche nach einer „R+V Mietkautionsversicherung“ früher ins Leere lief. Die Eckdaten (Stand September 2026):

Standard-Tarif Young-Tarif
Zielgruppe ab 26 Jahren 18 bis 25 Jahre
Bürgschaftssumme bis zu drei Nettokaltmieten 500 bis 1.500 €
Mindestbeitrag 50 € im Jahr 25 € im Jahr
Beitrag monatlich ab 4,17 € 2,08 €
Jährliche Zahlung günstiger als monatlich
Vorabzusage für den Vermieter kostenlos möglich

Der Mindestbeitrag ist der Punkt, den man beim Rechnen im Blick behalten sollte: Bei kleinen Kautionen bestimmt nicht der Prozentsatz den Preis, sondern die Untergrenze. Bei 1.000 € Kaution und 50 € Mindestbeitrag zahlt man effektiv fünf Prozent im Jahr, nicht 4,7.

Die kostenlose Vorabzusage ist in der Wohnungssuche das eigentlich nützliche Detail: Sie lässt sich einer Bewerbung beilegen, bevor überhaupt ein Mietvertrag existiert.


Ein Risikoträger, viele Marken

Unabhängig vom Direktgeschäft steht die R+V als Risikoträger hinter den Produkten anderer Anbieter. Sie trägt das Ausfallrisiko, den Vertrieb übernehmen spezialisierte Marken. Auf der Bürgschaftsurkunde steht der Versicherer, im Antragsformular die Vertriebsmarke. Beide gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe.

Auf die R+V setzen auf:

Weg Beitrag p. a. Besonderheit
R+V direkt 4,7 %, mindestens 50 € Online-Abschluss, Vorabzusage, Young-Tarif
kautionsfrei.de* (plusForta) 4,7 %, mindestens 50 € keine Bearbeitungsgebühr, hohe Akzeptanz bei Vermietern
Kautel 4,7 % privat bis 15.000 €, gewerblich bis 500.000 €
Eurokaution 4,7 %, mindestens 50 € eigenes Gewerbeprodukt „businessKaution“

Die Preise liegen gleichauf; entscheidend sind Mindestbeitrag, Abschlussweg und die Frage, welche Bescheinigung der Vermieter akzeptiert. Ein Vergleich lohnt trotzdem, weil andere Anbieter mit anderen Risikoträgern arbeiten und niedrigere Sätze aufrufen — welche Marke zu welchem Versicherer gehört, steht im Anbieterverzeichnis, die vollständige Übersicht mit allen Beiträgen unter Mietkautionsbürgschaft.

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Der Unterschied, der im Ernstfall zählt

R+V-basierte Bürgschaften sind ausdrücklich nicht „auf erstes Anfordern“ zahlbar. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied zu manchem Wettbewerber.

  • Auf erstes Anfordern: Der Bürge zahlt, sobald der Vermieter es verlangt. Ob die Forderung berechtigt war, wird erst danach geklärt – das Geld ist zunächst weg, und der Mieter muss es zurückholen.
  • Mit regulärer Prüfung: Der Versicherer sieht sich die Forderung an, bevor er zahlt. Für Mieter der bessere Schutz, für Vermieter der langsamere Weg.

Ein zweiter Unterschied betrifft die Transparenz: Anders als bei der Allianz gibt es für die R+V-Produkte keine öffentlich einsehbare Tariftabelle – der Beitrag hängt von der jeweiligen Vertriebsmarke ab. Als Richtwert gelten 4,7 Prozent der Kautionssumme bei einem Mindestbeitrag von rund 50 Euro im Jahr.


Mietkautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft?

Die beiden Begriffe meinen in der Sache dasselbe. Rechtlich handelt es sich immer um eine Bürgschaft: Ein Dritter — die Versicherung — verpflichtet sich, für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter einzustehen. „Versicherung“ ist der Begriff, den Anbieter verwenden, wenn das Produkt direkt vom Versicherer kommt; Vermittler sprechen meist von der Bürgschaft.

Für den Mieter ist die Unterscheidung ohne Bedeutung. Wichtiger sind drei andere Punkte:

  • Es ist keine Versicherung des Mieters gegen Schäden. Zahlt die R+V an den Vermieter, holt sie sich das Geld nach § 774 BGB beim Mieter zurück — die Bürgschaft verschiebt die Zahlung, sie erlässt sie nicht.
  • Die Grenze von drei Nettokaltmieten gilt auch hier (§ 551 Abs. 1 BGB). Sie erfasst alle Sicherheiten zusammen; neben einer vollen Barkaution ist keine zusätzliche Bürgschaft zulässig.
  • Der Beitrag ist verloren. Anders als bei der Barkaution kommt am Ende nichts zurück.

Wann sich die Bürgschaft rechnet

Die ehrliche Rechnung bei 2.000 € Kaution:

  • Bürgschaft: 94 € im Jahr, nach fünf Jahren 470 €, ohne Rückzahlung.
  • Barkaution auf dem Kautionskonto: rund 14 € Zinsertrag im Jahr bei einem Referenzzins von etwa 0,7 Prozent, die Kaution kommt am Ende zurück.

Die Bürgschaft kostet also rund 108 € im Jahr an entgangenem Ertrag plus Beitrag. Sie lohnt sich, wenn die 2.000 € beim Umzug tatsächlich fehlen oder anderweitig mehr erwirtschaften als diese Differenz — nicht, um Kontogebühren zu sparen. Was auf einem Kautionskonto zusammenkommt, rechnet der Zinsrechner aus.

Zu bedenken ist außerdem: Der Vermieter muss die Bürgschaft nicht annehmen. Ist im Mietvertrag eine Geldsumme vereinbart, ersetzt eine Bürgschaft sie nur mit seiner Zustimmung (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).


Gewerbe: das eigene Geschäft der R+V

Für Firmenkunden führt die R+V unter der Bezeichnung Kautionsversicherung (KTV) ein eigenes Geschäft. Das ist kein Mietkautionsprodukt im engeren Sinn, sondern eine im Rahmen eingeräumter Linien frei ausgestaltbare Versicherung, die unter anderem Sicherheiten für Verpflichtungen aus gewerblichen Mietverträgen umfasst.

Der Unterschied zum Privatgeschäft ist grundlegend: Es läuft über einen individuell ausgestalteten Rahmenvertrag, die Konditionen werden verhandelt, und es geht um Linien statt Einzelverträge. Für Gewerberäume gilt § 551 BGB ohnehin nicht — es gibt dort weder eine Höchstgrenze noch ein Recht auf Ratenzahlung, Bürgschaftssummen bis zu einer Jahresmiete sind üblich.


Einordnung

Die R+V ist für private Mieter auf zwei Wegen erreichbar — direkt oder über einen Vermittler —, zu praktisch demselben Preis. Wer eine kleine Kaution absichert, sollte auf den Mindestbeitrag achten; wer eine Vorabzusage für die Wohnungsbewerbung braucht, ist beim Direktabschluss richtig. Und wer das Geld ohnehin verfügbar hat, fährt mit der Barkaution günstiger.

Bürgschaft vergleichen

Die Anbieter unterscheiden sich in Beitragssatz, Mindestbeitrag, Bearbeitungsgebühren und darin, welcher Versicherer tatsächlich haftet. Ein Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich deshalb auch dann, wenn am Ende dieselbe Versicherung dahintersteht.

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Häufige Fragen zur R+V Mietkautionsbürgschaft

Bietet die R+V eine Mietkautionsversicherung für Privatkunden an?

Ja. Die R+V MietkautionsBürgschaft lässt sich direkt online abschließen, die Urkunde steht sofort zum Download bereit. Das war früher anders – lange war das Produkt für Wohnraum nur über Vermittler erhältlich.

Was kostet die R+V MietkautionsBürgschaft?

4,7 Prozent der Bürgschaftssumme im Jahr, mindestens 50 Euro (Stand September 2026). Für 18- bis 25-Jährige gibt es einen Young-Tarif ab 25 Euro im Jahr für Kautionen zwischen 500 und 1.500 Euro. Jährliche Zahlung ist günstiger als monatliche.

Zahlt die R+V auf erstes Anfordern?

Nein, ausdrücklich nicht. Die R+V prüft die Forderung des Vermieters, bevor sie zahlt, und der Mieter kann vorher Einwände geltend machen. Das gilt auch für die Bürgschaften, die über Kautel, kautionsfrei.de und Eurokaution vertrieben werden, weil dort dieselbe Versicherung das Risiko trägt.

Warum lohnt der Blick auf den Mindestbeitrag?

Weil er bei kleinen Kautionen den Preis bestimmt, nicht der Prozentsatz. Bei 1.000 Euro Kaution und 50 Euro Mindestbeitrag zahlt man effektiv fünf Prozent im Jahr statt 4,7 Prozent.

Ist die Mietkautionsversicherung dasselbe wie eine Mietkautionsbürgschaft?

In der Sache ja – rechtlich ist es immer eine Bürgschaft. „Versicherung" sagen Anbieter, wenn das Produkt direkt vom Versicherer kommt, „Bürgschaft" die Vermittler. Wichtig ist etwas anderes: Zahlt die Versicherung an den Vermieter, holt sie sich das Geld beim Mieter zurück. Die Bürgschaft verschiebt die Zahlung, sie erlässt sie nicht.

Lohnt sich die Bürgschaft gegenüber der Barkaution?

Bei 2.000 Euro Kaution kostet sie 94 Euro im Jahr, dazu kommen rund 14 Euro entgangener Zinsertrag – und am Ende kommt nichts zurück. Sie lohnt sich, wenn das Geld beim Umzug tatsächlich fehlt oder mehr erwirtschaftet als diese Differenz, nicht als Sparmodell.

Muss der Vermieter eine Bürgschaft akzeptieren?

Nein. Einen Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsform hat keine Seite. Ist im Mietvertrag die Barkaution vereinbart, braucht der Wechsel zur Bürgschaft seine Zustimmung. Eine kostenlose Vorabzusage lässt sich schon der Wohnungsbewerbung beilegen.

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
  2. § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
  3. § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Bürgengesetze-im-internet.de
  4. R+V MietkautionsBürgschaft – Konditionen für Privatkundenruv.de
  5. R+V Versicherung – MietkautionsBürgschaft für Gewerbetreibenderuv.de