Viele Mieter kennen die Situation – die bisherige Mietkaution wurde noch nicht ausbezahlt oder die Kaution zurück gezahlt, die neue Kaution soll bereits hinterlegt werden. Daher interessiert man sich für die Fristen der Rückzahlung.

Nicht unnötig zu verzögern – Die Rückzahlung der Mietkaution

Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses möchte der Mieter seine ehemals geleistete Mietkaution schnellstmöglich zurück bekommen. Das ist sein gutes Recht, denn in der Regel wird er sie für die Kaution in der neuen Wohnung oder für einen Umzug oder ähnliche Anschaffungen und Kosten benötigen. Gut zu wissen also, wie es um die rechtlichen Vorschriften bestellt ist, und bis wann eine Mietkaution durch den Vermieter zurückzuzahlen ist.

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Die bisherige Mietkaution ist noch nicht wieder ausgezahlt, Sie benötigen jedoch bereits eine Kaution für die neue Wohnung? Nutzen Sie den Vergleichsrechner und informieren Sie sich über Mietkautionsbürgschaften als Zwischenlösung:

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Die Mietkautionsbürgschaft kann monatlich gekündigt werden, so dient diese häufig als Zwischenlösung, bis die bisherige Mietkaution ausgelöst wurde und wieder zur Verfügung steht. Das ist insbesondere dann interessant wenn man eine schnelle Lösung benötigt, kurz vor Einzug in die neue Wohnung.

Möglichst schon bei Wohnungsübergabe fällig – Die verzinste Mietkaution

Mietkaution RückgabeIdealerweise sollte die verzinste Mietkaution mit der Übergabe der Mietwohnung an den Vermieter von diesem ausgezahlt werden. Juristisch gesehen entsteht der Anspruch des Mieters genau zu diesem Zeitpunkt. Der Vermieter hat allerdings das Recht, seine Gegenansprüche vor der Rückgabe zu prüfen. Diese Prüfung hat er schnellstmöglich durchzuführen, so dass die Rückzahlung der Kaution spätestens dann fällig wird, wenn die Wohnung ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgegeben ist und die Nebenkosten abgerechnet sind. In der Regel sollte dies innerhalb von wenigen Wochen möglich sein.

Möchte der Vermieter einen Teil der Kaution für die Beseitigung von Schäden in der Mietwohnung einbehalten, dann sind die dafür entstandenen Kosten dem Mieter gegenüber zu belegen. Hier reicht es nicht aus, wenn anfallende Reparaturarbeiten hinsichtlich ihrer Höhe geschätzt werden. Es ist vielmehr durch den Vermieter konkret nachzuweisen, welche Arbeiten durchgeführt wurden und in welcher Höhe dafür Kosten angefallen sind. Diese Kosten können mit der zurückzuzahlenden Mietkaution verrechnet werden.

Falls die Schlussabrechnung der Nebenkosten kurzfristig nicht möglich ist, kann der Mieter einen Teil seiner Kaution mit der Wohnungsübergabe und der Prüfung der Mietrückstände verlangen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die gesamte Kaution bis zur Durchführung der Endabrechnung einzubehalten. Ein gewisser Sicherheitseinbehalt steht ihm zum Ausgleich der noch fehlenden Nebenkosten zwar zu, dieser muss aber angemessen und in einem vernünftigen Verhältnis zur Höhe der gesamten Kaution sein.

Damit hat die Rückzahlung der Kaution im Interesse beider Vertragspartner schnellstmöglich nach der Übergabe der Wohnung und der Prüfung der Mietforderung zu erfolgen.Welche Frist gilt für die Rückzahlung? Innerhalb von zwei bis drei Monaten sollte der Vorgang abzuschließen sein. Nicht zulässig ist es, den Mieter über mehrere Monate auf die Rückzahlung warten zu lassen.

Das unabhängige Portal proMietrecht stellt kostenfrei viele Informationen rund um das Mietrecht für Mieter zur Verfügung. Als Mieter kann man hier sicher sein, fundierte Informationen rund um den eigenen Mietvertrag und die Mietangelegenheit zu finden.

Zur häufig vorkommenden Frage: „Wie lang darf der Vermieter nach Ende des Mietvertrags die Kaution behalten, wann ist die Kaution zurückzahlen“, gibt es bei proMietrecht einen sehr informativen Artikel:

Kaution am Mietvertragsende – Frist für Rückzahlung durch Vermieter

In welchen Fällen kann der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Es gibt einige Gründe wieso eine Kaution vom Vermieter einbehalten wird. Diese können folgende Gründe sein:

  • Mietzahlungsrückstand
  • Beschädigung der Immobilie
  • Mangelhafte Schönheitsreparaturen
  • Verzögerte Wohnungsrückgabe
  • Nebenkostenabrechnung

Um eine Beschädigung der Immobilie so sachlich wie möglich zu klären, empfiehlt es sich ein Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug und beim Auszug anzufertigen, bei welchem der Vermieter mit dem Mieter zusammen die Wohnung begeht und mögliche Schäden festhält.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Es gibt einigen Gründe wieso eine Kaution noch einbehalten wird, also das Kautionssparbuch nicht aufgelöst wurde und die Kaution noch nicht zurück gezahlt wird. In den meisten Fällen ist eine noch nicht abgeschlossene Nebenkostenabrechnung der Grund. Eine Nebenkostenabrechnung sollte gemäß § 556 Abs. 3 BGB bis zum Ablauf des 12. Monats nach der des Abrechnungszeitraums erfolgen. Es ist jedoch möglich die bisherigen Nebenkostenabrechnungen mit Überschüssen oder Nachzahlungen zu betrachten und darauf basierend den Vermieter zu bitten bereist eine Teilauszahlung der Mietkaution zu ermöglichen.

Ist es möglich die Mietkaution abzuwohnen?

Mieter stellen immer wieder die Frage, ob es auch möglich wäre die Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses abzuwohnen. Also keine Miete in den Monaten zu bezahlen und hierfür die Kaution dem Vermieter zu überlassen. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da zu dem Zeitpunkt des Mietverhältnisses kein Anspruch auf Rückzahlung für den Mieter auf die eigentliche Kaution besteht – erst beim Auszug und Übergabe der Immobilie bzw. Wohnung. Ein Abwohnung der Kaution, in welchem der Vermieter im Anschluss auf die Kaution zurück greift, jedoch die Miete in den letzten Monaten nicht mehr erhalten hat ist daher rechtswidrig.

Mietkaution Rückzahlung Musterbriefe

Die Rückzahlung der Kaution erfordert immer eine Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter. Das geschriebene Wort ist hierbei hilfreich, auch im Fristen einzuhalten. Möchten Sie als Vermieter Ihre Mietkaution abrechnen und suchen hierfür eine Vorlage? Oder als Mieter die Kaution vom Vermieter zurückfordern? Nutzen Sie hierfür unsere praktischen kostenfreien Vorlagen, Vordrucke und Mustervorlagen für die Abrechnung der Mietkaution.

Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution für Mieter als Musterbrief

Übersicht
InhaltAufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Wer nutzt diesen Musterbrief?Mieter

Dieser Musterbrief ist für Mieter geeignet, wenn es darum geht die Mietkaution vom Vermieter zurück zu fordern. Dies ist der Fall, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und der Vermieter die Kaution noch nicht zurück gezahlt hat. In diesem Fall kann der Mieter einen Brief an den Vermieter schreiben, um die Auszahlung bzw. Rückzahlung der Kautionssumme anzufragen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Kaution sind, weil die bisherige Kaution noch nicht ausgezahlt wurde, so ist dies bspw. mit einer Mietkautionsbürgschaft möglich, bei welcher man keine Kaution hinterlegen muss. Insbesondere als Zwischenlösung ist dies sehr beliebt.

Rechtlicher Hintergrund zur Rückzahlung

Mietkaution Rückzahlung

Grund für die Rückhaltung der Mietkaution: Instandsetzungen gemäß Übergabeprotokoll

Fällig wird der Rückforderungsanspruch des Mieters erst angemessene Zeit nach der Räumung, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen klar sind. Die Dauer der Abrechungsfrist für die Mietkaution ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn keine Vereinbarung darüber getroffen worden ist, hängt die Dauer der Abrechungsfrist von den Umständen des Einzelfalls ab.

Von den Gerichten wird die Dauer der Abrechungsfrist unterschiedlich beurteilt. Nach überwiegender Meinung ist im Regelfall eine Frist von sechs Monaten zugrunde zu legen. Dies ist aber keine Höchstfrist, die immer einzuhalten ist. Kann der Vermieter die Kaution abrechnen, weil er beispielsweise bald feststellen kann, welche Ansprüche ihm gegen den Mieter zustehen, ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate verstrichen sind.

Wann kann die Mietkaution zurück gehalten werden?

Der Vermieter darf wegen einer kalkulierbaren Nebenkosten Nachforderung einen angemessenen Teil der Mietkaution zur Sicherung dieses Anspruchs einbehalten. Es kann ein Betrag von drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen einbehalten werden, sofern der Vermieter nicht nachweist, dass mit einer höheren Nachzahlung zu rechnen ist. Der Vermieter kann den entsprechenden Betrag länger als sechs Monate zurückbehalten.

Abrechnung der Mietkaution für Vermieter als Musterbrief

Übersicht
InhaltAbrechnung der Mietkaution
Wer nutzt diesen Musterbrief?Vermieter

Rechtlicher Hintergrund zur Abrechnung der Mietkaution

Der Vermieter ist zur Abrechnung der Kaution und Auszahlung des verbleibenden Betrages erst nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet. Neben sonstigen Gegenforderungen (z.B. Schadensersatzansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder Schäden an der Mietsache) kann der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch mit Gebühren oder Kosten aufrechnen, die die Bank für die Auflösung des Kautionskontos erhebt (§ 1210 Abs. 3 BGB). Der Vermieter darf wegen einer kalkulierbaren Nebenkostennachforderung einen angemessenen Teil der Mietkaution zur Sicherung dieses Anspruchs bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist für die Betriebskosten einbehalten. Es kann ein Betrag von drei bis vier monatlichen Vorauszahlungen zurückgehalten werden, sofern der Vermieter nicht nachweist, dass mit einer höheren Nachzahlung zu rechnen ist.

Zahlt der Vermieter die Mietkaution ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel oder Beschädigungen geltend machen.

Fristen und Verjährung bei der Abrechnung der Mietkaution

Verjährung des Anspruches

Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung der Mietkaution verjährt drei Jahre nach Entstehen des Rückerstattungsanspruchs, d. h. drei Jahre, nachdem es dem Vermieter möglich gewesen wäre, über noch offene Ansprüche, zu deren Sicherheit die Kaution dient, abzurechnen.

Fälligkeit des Anpruchs

Fällig wird der Anspruch des Mieters auf Rückforderung der Mietkaution erst angemessene Zeit nach der Räumung, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen klar sind. Die Dauer der Abrechungsfrist für die Mietkaution ist gesetzlich nicht geregelt. Was ist demnach eine angemessene Frist? Wenn keine Vereinbarung darüber getroffen worden ist, hängt die Dauer der Abrechungsfrist von den Umständen des Einzelfalls ab. Von den Gerichten wird die Dauer der Abrechungsfrist unterschiedlich beurteilt. Nach überwiegender Meinung ist im Regelfall eine Frist von sechs Monaten zugrunde zu legen. Dies ist aber keine Höchstfrist, die immer einzuhalten ist. Kann der Vermieter über die Mietkaution abrechnen, weil er beispielsweise bald feststellen kann, welche Ansprüche ihm gegen den Mieter zustehen, ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters auch dann fällig, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine sechs Monate verstrichen sind.

Zinsen nachträglich berechnen

In der Regel werden die Zinsen durch die Konto führende Bank berechnet, welche das Mietkautionskonto geführt hat. Der Vermieter ist verpflichtet die Zinsen inklusive der Kautionssumme am Ende des Mietverhältnisses zurück zu zahlen – sofern keine ausstehenden Kosten mehr bestehen. Mit dem historischen Zinsrechner können Sie im Durchschnitt berechnen wie hoch die Zinsen in Ihrem Mietzeitraum ausgefallen sind.




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