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SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Welche Sie verlangen dürfen – und welche nicht

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Wer eine Wohnung vermietet, will wissen, ob die Miete zuverlässig kommt. Eine SCHUFA-Auskunft ist dafür das übliche Mittel — aber es gibt zwei völlig verschiedene Dokumente, und nur eines davon dürfen Sie verlangen.

Wer das falsche anfordert, verstößt gegen den Datenschutz. Wer das richtige zum falschen Zeitpunkt anfordert, ebenfalls. Die Datenschutzkonferenz hat dazu im Januar 2026 eine überarbeitete Vorgabe veröffentlicht.

Die wichtigste Unterscheidung: zwei Dokumente, ein Name

Beides heißt umgangssprachlich „SCHUFA-Auskunft“, beides kommt von derselben Stelle — und trotzdem ist nur eines zur Vorlage bestimmt.

Datenkopie (Art. 15 DSGVO) SCHUFA-BonitätsCheck
Zweck Selbstauskunft für die eigene Kontrolle Nachweis zur Vorlage bei Dritten
Kosten kostenlos 29,95 € einmalig
Inhalt alle gespeicherten Daten: Konten, Kredite, Anfragen, Vertragsdetails nur vertragsrelevante Angaben und der Score
Darf der Vermieter sie verlangen? Nein Ja, in der letzten Phase

👉 Der Kern in einem Satz: Die kostenlose Datenkopie enthält deutlich mehr, als für ein Mietverhältnis erforderlich ist — laufende Kredite, Kontoverbindungen, frühere Anfragen. Genau deshalb darf sie nicht verlangt werden.

Für Vermieter heißt das: Wer eine Datenkopie vorgelegt bekommt, erhält Informationen, auf die er keinen Anspruch hat. Bitten Sie stattdessen um den BonitätsCheck.


Wann Sie was verlangen dürfen: das Drei-Phasen-Modell

Die Datenschutzkonferenz — der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden — hat ihre Orientierungshilfe zu Selbstauskünften bei Mietinteressenten im Januar 2026 in Version 2.0 veröffentlicht. Sie unterscheidet drei Zeitpunkte, und erst im letzten ist ein Bonitätsnachweis zulässig.

Phase 1 — Besichtigungstermin

Hier geht es nur darum, wer die Wohnung ansieht. Zulässig sind Name und Kontaktdaten.

Nicht zulässig: Bonitätsnachweis, Gehaltsnachweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Ein Formular, das beim Massenbesichtigungstermin ausgeteilt wird und all das abfragt, ist datenschutzwidrig.

Phase 2 — Interessent bekundet ernsthaftes Mietinteresse

Jetzt darf mehr erhoben werden, etwa Angaben zur Zahl der einziehenden Personen und zur Beschäftigungssituation.

Phase 3 — Engere Auswahl vor Vertragsschluss

Erst hier ist der Bonitätsnachweis zulässig — und auch dann nur in dem Umfang, der für den Vertragsschluss erforderlich ist.

👉 Umfassende Auskünfte, die bei Auskunfteien erhältlich sind und regelmäßig weitere Informationen enthalten, dürfen nicht verlangt werden. Das ist die ausdrückliche Formulierung der Aufsichtsbehörden — und genau der Grund, warum die Datenkopie ausscheidet.


Fragen, die Sie nicht stellen dürfen

Nach Art. 9 DSGVO sind Fragen nach besonderen Kategorien personenbezogener Daten unzulässig:

  • Religion und Weltanschauung
  • ethnische Herkunft
  • Gesundheitszustand
  • sexuelle Orientierung
  • politische Meinung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit

Die Fassung von Januar 2026 nennt zusätzlich als unzulässig:

  • Schwangerschaft und Kinderwunsch
  • Heiratsabsichten
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
  • Mitgliedschaft in einem Mieterverein
  • Hobbys

👉 Wichtig für die Praxis: Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden — und eine falsche Antwort darauf berechtigt später weder zur Anfechtung noch zur Kündigung.


Was im BonitätsCheck steht

Der BonitätsCheck ist bewusst reduziert. Er enthält:

  • Bestätigung der Identität und Anschrift
  • die Aussage, ob negative Merkmale vorliegen
  • einen Score, der die Zahlungswahrscheinlichkeit einordnet

Nicht enthalten sind laufende Kredite, Kontoverbindungen, Kreditkartenanträge oder frühere Anfragen anderer Unternehmen. Für die Frage, ob jemand seine Miete zahlt, braucht es das auch nicht.

Der Score wird als Prozentwert angegeben. Er beruht darauf, wie zuverlässig frühere Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden, wie lange eine Kredithistorie besteht und ob es Zahlungsstörungen gab.

👉 Ein Score allein ist kein Urteil. Junge Menschen ohne Kredithistorie und Personen, die nach Deutschland gezogen sind, haben oft niedrige Werte — schlicht mangels Daten, nicht wegen Zahlungsproblemen.


Kosten, Bezug und Gültigkeit

Der BonitätsCheck kostet 29,95 € einmalig und wird als PDF innerhalb weniger Minuten bereitgestellt. Er lässt sich 60 Tage lang mit Dritten teilen. Bezahlt wird er vom Mietinteressenten, nicht vom Vermieter.

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Verbreitet ist die Annahme, sie stehe nur einmal jährlich zu — das war die alte Rechtslage nach § 34 BDSG in der Fassung vor 2018. Die DSGVO kennt diese Begrenzung nicht; ein Entgelt ist nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen zulässig.

Ihr Nachteil in diesem Zusammenhang bleibt derselbe: Sie enthält zu viel, um sie weiterzugeben.


Was Vermieter praktisch tun sollten

  1. Beim Besichtigungstermin nur Name und Kontakt erfassen. Kein Sammelformular mit Bonitätsfragen.
  2. Nach bekundetem Interesse die für die Auswahl nötigen Angaben erheben.
  3. Vor Vertragsschluss gezielt den BonitätsCheck erbitten — nicht „eine SCHUFA-Auskunft“, weil sonst die Datenkopie kommt.
  4. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen. Die Daten sind dann nicht mehr erforderlich; eine Aufbewahrung „für den Fall der Fälle“ ist unzulässig.
  5. Den Score einordnen, statt ihn als alleiniges Kriterium zu nehmen.

Wenn die Bonität nicht reicht

Ein schwacher Score bedeutet nicht zwingend eine Absage. Für die Absicherung gibt es Wege, die unabhängig von der Bonität funktionieren:

Für die Kaution selbst gilt: Sie muss nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermietervermögen angelegt und verzinst werden. Wie viel Zinsen anfallen, zeigt der Mietkaution-Zinsrechner.

Ergänzend zur Bonität wird häufig die Mieterselbstauskunft eingeholt — für die dieselben Phasenregeln gelten.


Häufige Fehler

  • ❌ Bonitätsunterlagen schon beim Besichtigungstermin einsammeln
  • ❌ „Eine SCHUFA-Auskunft“ verlangen, ohne zu sagen welche — dann kommt die Datenkopie mit zu vielen Daten
  • ❌ Unterlagen abgelehnter Bewerber aufbewahren
  • ❌ Den Score als alleiniges Auswahlkriterium behandeln
  • ❌ Nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Mitgliedschaft im Mieterverein fragen

Stand: 29.07.2026. Preise und Produktbezeichnungen der SCHUFA ändern sich; maßgeblich ist die Anbieterseite. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu Selbstauskünften bei Mietinteressentenldi.nrw.de
  2. SCHUFA-BonitätsCheck – Produktseitemeineschufa.de
  3. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Persondsgvo-gesetz.de
  4. § 2 BetrKV – Aufstellung der Betriebskostengesetze-im-internet.de