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Im Bereich der Mietkaution gibt es verschiedene Arten, wie die Kaution hinterlegt werden kann. Angefangen von der klassischen Form der Barkaution, über das Kautionskonto bzw. Kautionssparbuch über die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft oder Bankbürgschaft bis hin zu exotischeren Möglichkeiten wie bspw. einer Verpfändung eines Fondsdepots oder eines Bausparvertrages. Entscheiden sich Mieter und Vermieter jedoch für die Möglichkeit, dass der Vermieter die Kaution hinterlegt, so kommt das Vermieterkonto ins Spiel.

Die Mietkaution aus VermietersichtEin Vermieterkonto kann für viele Zwecke genutzt werden – in den Meisten Fällen wird es für die Mieteinnahmen des Vermieters bzw. Mietzahlungen des Mieters genutzt. Somit hat der Vermieter eine schnelle Übersicht, wann und in welchen Abständen die Miete gezahlt wurde, ebenfalls wenn diese einmal ausbleiben sollte – und in welchem Fall dann die Kaution zum Einsatz käme. Gleichzeitig kann das Vermieterkonto ebenfalls als Kautionskonto genutzt werden – sofern die Kaution treuhändisch und getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters hinterlegt wurde. Dies ist bei vielen Banken möglich, welche die Kaution auf dem Vermieterkonto in einem Unterkonto ermöglichen.

Als Vermieter die Kaution anlegen

Hat man als Vermieter die Kaution von dem Mieter erhalten, so stellt sich die Frage wo man diese hinterlegen kann, da hiermit auch Rechte und Pflichten einhergehen. Das Trennen vom sonstigen Vermögen und somit die Insolvenzsicherheit auf der einen Seite, gleichzeitig auch die Zinszahlungen (sofern es noch welche gibt) auf der Anderen – wenn der Mieter wieder auszieht und die Kautionssumme inklusive Zinsen zurück gegeben werden muss. Dies jedoch nur in vollständiger Höhe, sofern keine ausstehenden Forderungen mehr bestehen, bzw. für Schönheitsreparaturen oder aber eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Mit dem einfachen und praktischen Kautionsrechner, kann man individuell für die Höhe der Kaution die besten Ergebnisse berechnen:

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Tipp: Das DKB Konto mit Vermieterpaket ist insbesondere für Vermieter geeignet, da es Sonderfunktionen mit sich bringt, wie bspw. automatische Benachrichtigung bei Mieteingang, oder aber auch die rechtssichere Hinterlegung der Mietkaution. Für jeden Mieter ist es möglich ein Unterkonto im Onlinebanking anzulegen.

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Rechte und Pflichten

Als Vermieter hat man laut §551 folgende Pflichten, was das Anlegen der Kaution angeht:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Möglichkeiten als Sammelkonto

Als Vermieter möchte man es möglichst vermeiden für jedes einzelne Mietverhältnis ein eigenes Konto anzulegen – der Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Bank, als auch für den Vermieter sind enorm. So suchen viele Vermieter nach einer Möglichkeit mehrere Mieter in einem gemeinsamen Konto zu führen, also ein Sammelkonto für die Miete und auch für die Kaution. Das Mietrecht schreibt diesbezüglich nicht vor, dass es nicht möglich sei – lediglich hat der Vermieter die Pflicht die Kaution am Ende des Mietverhältnisses inklusive der Zinsen wieder auszuzahlen – bei mehreren Mietern und Kautionen kann dies schnell unübersichtlich werden. Hierfür eigenen sich Angebote wie bspw. das DKB Vermieterpaket mit einer Verwaltungsoberfläche für den Vermieter und Unterkonten für jedes Mietverhältnis.

Als Vermieter hat man hierbei auch besondere Anforderungen, wie bspw. eine Schufa Auskunft, welche für Vermieter günstiger angeboten wird und direkt online möglich ist.

Kaution wieder auslösen

Nicht zuletzt bleibt die Auslösung der Kaution übrig, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird und der Mieter ausgezogen ist. Hierfür gibt es verschieden Möglichkeiten – in der Regel erfolgt es nach Absprache mit dem Vermieter und nach Übergabe der Wohnung mit Übergabeprotokoll.