Mietkautionsdepot
Beim Mietkautionsdepot hinterlegt der Mieter kein Geld, sondern Fondsanteile, die er an den Vermieter verpfändet. Die Kaution bleibt investiert und kann Rendite erwirtschaften – trägt dafür aber Kursrisiko.
Zwei Dinge sind vorab zu klären: Der Vermieter muss zustimmen, und die Verpfändung wird erst mit der Anzeige an die Depotbank wirksam.
Inhalt
- Die kurze Antwort
- Wie ein Mietkautionsdepot funktioniert
- Warum die Anzeige an die Bank entscheidet
- Anbieter im Vergleich
- Das Risiko, über das selten gesprochen wird
- Steuern
- Managed Depot und Robo-Advisor
- Gibt es spezielle Mietkaution Fonds?
- Kann man Gold im Mietkautionsdepot als Mietkaution nutzen?
- Was passiert im Schadensfall mit den Fondsanteilen im Mietkautionsdepot?
- Quellen
Die kurze Antwort
- Kein Anspruch: § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB lässt eine andere Anlageform nur zu, wenn beide Seiten sie vereinbaren.
- Vier Anbieter haben einen standardisierten Verpfändungsprozess: Morgenfund (DWS), FIL Fondsbank (FFB), Fondsdepot Bank und Deka über die Sparkasse.
- Kosten: 0 bis 12,50 Euro Depotgebühr im Jahr, dazu einmalig 20 bis 30 Euro für die Verpfändung.
- Kursrisiko trägt der Mieter. Fällt der Depotwert unter die Kautionssumme, kann der Vermieter nachbesichern lassen.
- Ein normales Direktbankdepot lässt sich in der Regel nicht anteilig verpfänden.
Wie ein Mietkautionsdepot funktioniert
Das Depot richtet der Mieter ein; für Vermieter ist die Form nur insofern relevant, als sie ihr zustimmen müssen. Der Ablauf:
- Mit dem Vermieter abstimmen. Ohne seine Zustimmung geht es nicht – anders als beim klassischen Kautionskonto besteht keine Pflicht, ein Depot zu akzeptieren.
- Fonds auswählen. Die Anteile sind für die Dauer der Verpfändung gebunden und können nicht verkauft werden. Breit streuende ETFs mit niedrigen laufenden Kosten sind der übliche Ausgangspunkt.
- Depot bei einem Anbieter eröffnen, der die Verpfändung unterstützt.
- Anteile in Höhe der Kaution kaufen – oder vorhandene Anteile aus einem anderen Depot übertragen.
- Verpfändung beantragen und die Urkunde dem Vermieter übergeben; sie liegt meist nach drei bis fünf Werktagen vor.
Warum die Anzeige an die Bank entscheidet
Verpfändet wird nicht das Depot als Gegenstand, sondern der Herausgabeanspruch gegen die Depotbank – ein Recht. Dafür verlangt das Gesetz einen zusätzlichen Schritt:
„Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.“ (§ 1280 BGB)
Schuldner ist hier die Depotbank. Ohne ihre Einbindung wäre die Sicherheit unwirksam – deshalb läuft die Verpfändung bei allen Anbietern über deren eigene Formulare. Mehr dazu: Verpfändungserklärung.
Anbieter im Vergleich
Der Markt ist klein: Für die Anbieter ist ein gebundenes Kautionsdepot weniger lukrativ als ein aktiv genutztes Wertpapierdepot. Die folgenden Konditionen sind der Stand von September 2026 und vor Abschluss beim Anbieter zu prüfen.
| Merkmal | Morgenfund (DWS) | FIL Fondsbank (FFB) | Fondsdepot Bank | Deka (über Sparkasse) |
|---|---|---|---|---|
| Depotgebühr p. a. | 0 € (ab 20.000 € aktiv verwaltet) | 12 € | 0 € (ab 1.500 € aktiv verwaltet) | 12,50 € |
| Verpfändung (einmalig) | 20 € | 30 € | 25 € | 20 € |
| Transaktionen | 0 € | 5 € | 0 € | keine bei Verkauf |
| Legitimation des Vermieters | nicht nötig | per PostIdent | per PostIdent | Formular in der Filiale |
Andere Depotbanken scheiden meist aus. Ein gewöhnliches Wertpapierdepot bei einer Direktbank lässt sich in der Regel nicht anteilig verpfänden – möglich wäre nur die Komplettverpfändung über ein eigens dafür eröffnetes Zweitdepot, ohne Vorlage für die Verpfändungserklärung. Für die Kaution ist das unpraktisch.
Wird das Depot über einen Fondsvermittler eröffnet, entfällt häufig der Ausgabeaufschlag beim Fondskauf.
Vergleich und Renditeberechnung für die eigene Kautionssumme:
Das Risiko, über das selten gesprochen wird
Anders als beim Kautionskonto ist der Wert nicht garantiert. Er schwankt mit dem Kurs der gehaltenen Anteile.
Fällt der Depotwert unter die vereinbarte Kautionssumme, ist die Sicherheit nicht mehr vollständig – der Vermieter kann eine Nachbesicherung verlangen. Die Differenz trägt der Mieter. Endet das Mietverhältnis in einer schwachen Marktphase, kann aus der Renditechance ein Verlust werden.
Das spricht nicht gegen die Depotform, verschiebt aber ihren sinnvollen Anwendungsbereich: Sie passt bei langer geplanter Mietdauer, in der sich Kursschwankungen ausgleichen können, und bei Mietern, die eine Nachbesicherung notfalls aufbringen könnten.
Steuern
Ausschüttungen und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank sie auch dann ein, wenn der Sparer-Pauschbetrag gar nicht ausgeschöpft ist – er beträgt nach § 20 Abs. 9 EStG 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Da das Depot auf den Namen des Mieters läuft, kann er den Auftrag selbst erteilen.
Managed Depot und Robo-Advisor
Als „Managed Depot“ wird ein verwaltetes Depot bezeichnet: Der Anleger gibt eine Anlagestrategie vor, die Umsetzung übernimmt eine Vermögensverwaltung. Für eine Kaution ist das denkbar, setzt aber voraus, dass der Anbieter die Verpfändung überhaupt unterstützt – das ist bei Robo-Advisors die Ausnahme geblieben.
Mehr Hintergrund zur Fondsauswahl, zu den Anbietern und zur steuerlichen Behandlung steht im ausführlichen Ratgeber auf mietkautionskonto.info. Die frühere Adresse mietkautionsdepot.com leitet inzwischen dorthin weiter.
Gibt es spezielle Mietkaution Fonds?
Möchte man ein Depot für die Mietkaution nutzen und einzelne Fonds hierfür verpfänden, so bieten sich bestimmte Fonds an - solche, welche eine niedrige Volatilität haben und zudem eine niedrige Kostenstruktur. Aufgrund der mittlerfristigen bis langfristigen Anlage, sollten hohe Kosten für die Fondsverwaltung vermieden werden, gleichzeitig sollte im Falle einer Liquidierung der Wert des Fonds nicht zu stark schwanken, um auch die Einlage zu gewährleisten. Spezielle Mietkaution Fonds gibt es nicht, jedoch eigenen sich hierfür bspw. ETF-Fonds an. Ein MSCI World ETF Fond ist bspw. breit gestreut, hat in den letzten 10 Jahren eine Rendite von durchschnittlich 7% erbracht. Welche Art von Fonds man auswählt ist entscheidend, da man diese nur bei Bedarf umschichten kann und für die komplette Mietdauer hält.
Kann man Gold im Mietkautionsdepot als Mietkaution nutzen?
Gold als Edelmetall und seltener Rohstoff wird gerne dafür verwendet das Depot ausbalanciert zu halten in Zeiten von Krisen und starken Schwankungen. Hierbei gibt es unterschiedliche Vorgehen, so ist es zum einen möglich Goldfonds-Anteile zu erwerben welche den Goldpreis abbilden, Fonds-Anteile für Firmen kaufen, welche Gold fördern (Minen) und handeln. Oder aber auch Fondsanteile welche tatsächlich physisch Gold kaufen und dieses auch hinterlegt haben. Somit ist es möglich die Mietkaution auch in Gold zu hinterlegen - sofern der Vermieter für diese Art der Kautionshinterlegung zusagt.
Was passiert im Schadensfall mit den Fondsanteilen im Mietkautionsdepot?
Im Idealfall ist die Mietkaution tatsächlich nur eine Sicherheit, welche im äußersten Falle des Falles zum Einsatz kommt. Dies kann bspw. ein Nichtzahlen der monatlichen Miete auslösen, oder aber noch offene Nebenkosten nach dem Auszug, welche dadurch abgesichert werden sollen. Der Mieter als auch der Vermieter haben also ein Interesse daran, die Kaution im Schadensfall überhaupt nicht zu nutzen, sie soll lediglich als Sicherheitsleistung vorhanden sein, um Vertrauen zu schaffen, ähnlich wie eine Schufa Auskunft für den Vermieter bevor tatsächlich in die Wohnung eingezogen wird. Wie läuft also dieser Schadensfall ab, wenn die Mietkaution tatsächlich zum Einsatz kommen soll. Hierbei wendet sich der Vermieter an die Depotbank, von welcher er die Verpfändungserklärung erhalten hat und verlangt die Liquidierung der Anteile für die Begleichung der geforderten Kautionssumme, bzw. dem Wert der Auseinandersetzung. Die Bank gibt hierfür den Mieter und Vermieter 4 Wochen Zeit, bevor tatsächlich die Fondsanteile verkauft und dem Vermieter die Kosten erstattet werden. Innerhalb dieser Zeit haben die beiden Parteien die Möglichkeit Stellung zu beziehen und die Angelegenheit zu klären. Sollte keine Lösung gefunden werden, erfolgt die Auszahlung der Mietkaution (maximale Summe ist im Mietvertrag festgehalten). Wurden in der Zwischenzeit Gewinne erzielt, so verbleiben diese auf dem Verreichnungskonto oder als Anteil des Fonds im Depot.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 1280 BGB – Anzeige der Verpfändung einer Forderunggesetze-im-internet.de
- § 20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetraggesetze-im-internet.de


