Jeder Mieter kennt die Situation – Zu Beginn eines Mietverhältnisses ist eine Mietkaution zu zahlen. Sie beträgt meist zwei oder drei Monatsmieten und muss von dem Vermieter zu einem marktüblichen Zinssatz angelegt werden. Entsprechend der Höhe der Monatsmiete kann eine Kaution schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.
Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietkaution zuzüglich der Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Und hier beginnen oft die Streitigkeiten – denn der Vermieter behält die geleistete Kaution ein und verweigert die Auszahlung. Regelmäßig stellt sich die Frage – darf der Vermieter die Kaution einbehalten, und was kann man als Mieter dagegen tun?
Inhaltsverzeichnis
Die Mietkaution umschichten
Viele Mieter sind sich über die Option des Umschichtens der Mietkaution nicht bewusst. Was der Mieter jederzeit machen kann, ist die Umschichtung der Kaution, das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt. Das ist in der Regel auch der Knackpunkt, denn ist es zu einem Streit um die Kaution gekommen, so sind viele Vermieter nicht bereit eine Umschichtung zu ermöglichen, sie sind dazu nicht verpflichtet. Wenn man jedoch die Gründe offenlegen kann und die dabei vorhandenen Vorteile aufzeigt, so besteht eine Chance zur Umschichtung.
So ist es möglich eine vorhandene Kaution bspw. durch eine Andere auszutauschen, zum Beispiel durch eine Mietkautionsbürgschaft. Nutzen Sie den praktischen Vergleichsrechner um die besten Konditionen zu finden:
Bei einer Mietkautionsbürgschaft hat man die Kautionssumme nicht auf einem Konto hinterlegt, sondern zahlt eine monatliche Gebühr, sodass eine Versicherung für den Schadensfall gegenüber dem Vermieter bürgt. Der Vermieter kommt so im Zweifelsfall an die Kautionssumme durch den Bürgen, erst nachranging wird diese Summe dann von der Versicherung bei dem Mieter eingeholt. Gleichzeitig schafft der Mieter jedoch Liquidität, da das gebundene Geld vom Kautionskonto frei verfügbar ist.
Einbehalt der Mietkaution – Vielfältige Ursachen
Die Mietkaution stellt für den Vermieter eine gewisse Sicherheit dar. Sie kann zum Ausgleich einer nicht gezahlten Miete herangezogen werden, sie kann Nebenkosten ausgleichen, die nicht beglichen wurden, oder sie kann als Ersatz bei Schäden eingesetzt werden, die der Mieter während der Nutzung der Mietwohnung verursacht hat. Damit sorgt sie dafür, dass der Vermieter Rückstände aus der Miete oder den Nebenkosten nicht selbst tragen muss oder für Schäden in der Wohnung aufkommen muss.
Doch wenn mit der Beendigung des Mietverhältnisses keine Zahlungen ausstehen oder die Wohnung unbeschädigt ist, hat der Vermieter die Kaution zurück zu gewähren. Ausstehende Mietzahlungen und die Begleichung der Nebenkosten sind juristisch gesehen einfach zu belegen, obwohl auch hier die Streitfrage sein kann, ob die Nichtleistung der Zahlung berechtigt war.
Noch schwieriger wird es, wenn es um die Verursachung von Schäden an der Mietsache geht. Dann stellt sich die Frage, wie hoch der Schaden ist und ob die Kaution überhaupt zum Ausgleich herangezogen werden kann. Solche Fragestellungen können schnell ein Fall für einen ausgebildeten Juristen sein.
Folgt man der allgemeinen Rechtsprechung, dann sollte die Kaution mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietwohnung zurück gewährt werden. Allenfalls kann ein verbleibender Rest als Sicherheit einbehalten werden bis zur endgültigen Abrechnung der Nebenkosten, wobei diese Endabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses zu erfolgen hat.
Kommt es danach zu keiner Einigung und Auszahlung, steht die juristische Palette der Möglichkeiten offen – Die Beantragung eines Mahnbescheids oder der Klageweg mit einem Anwalt.
Die Teilauszahlung als möglicher Kompromiss
Das Verweigern der Rückzahlung der Kaution ist häufig durch den Vermieter begründet. Die Mietsicherheit wird selten unbegründet zurück gehalten. Häufig liegen diese Gründe in möglichen Schäden oder Auslagen, die der Vermieter noch bezahlt haben möchte, jedoch sind diese Kosten in der Regel geringer als die Höher der Mietsicherheit.
Eine Teilauszahlung der Mietkaution könnte somit ein Kompromiss darstellen, wenn es darum geht die Kaution auszubezahlen. So kann man die potentiellen Ansprüche des Vermieters gegen die Mietsicherheit gegen rechnen und bereits einen Teil dem Mieter wieder zurück zahlen.
Ein Beispiel: Der Mieter zieht im Juni aus, die Nebenkostenabrechnung erfolgt jedoch erst im Dezember, also sechs Monate später. In der Regel kennt man als Mieter und Vermieter die Nebenkosten, welche jährlich bezahlt werden, und kann diese noch offenen Forderungen zum Ende des Mietverhältnisses zurück halten.
Um eine Teilauszahlung der Mietkaution zu erwirken, schreibt der Mieter dem Vermieter einen Brief, in welchem er Ihn zur Teilauszahlung der Mietkaution auffordert. Ein Musterbrief ist hier zum Download verfügbar:
Jetzt Musterbrief zur Aufforderung der Teilauszahlung in Google Docs öffnen