Für Vermieter ist die Mietkaution ein wichtiges Instrument, um sich gegen Schäden oder ausbleibende Mietzahlungen abzusichern. Gleichzeitig kann die Frage der Ratenzahlung bei Mietern zu Unsicherheit führen. Viele Vermieter sind zunächst skeptisch, wenn Mieter die Kaution nicht auf einmal zahlen können. Dabei ist die Teilzahlung gesetzlich geregelt und mit den richtigen Werkzeugen sogar einfach und sicher umsetzbar.

BGB §551 – Die rechtliche Grundlage

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (§551 BGB) erlaubt Mietern, die Kaution in bis zu drei Raten zu zahlen. Die maximale Höhe der Kaution ist auf drei Monatsmieten begrenzt. Für Vermieter bedeutet das: Man kann die Ratenzahlung nicht grundsätzlich verweigern, sollte sich aber bewusst machen, dass die Kaution trotzdem voll wirksam bleibt – auch wenn die Zahlung gestreckt erfolgt.

Der Gesetzestext sieht zudem vor, dass die Kaution als Barkaution, Sparbuch, Bankbürgschaft oder über ein Treuhandkonto hinterlegt werden kann. Mit einem Treuhandkonto lassen sich Ratenzahlungen transparent und rechtssicher abwickeln.

Warum Vermieter die Ratenzahlung nicht scheuen sollten

Auf den ersten Blick mag die Vorstellung, dass die Kaution nicht auf einmal eingeht, unangenehm sein. Doch in der Praxis ergeben sich mehrere Vorteile:

  • Schnellerer Einzug: Mieter, die die Kaution nicht sofort aufbringen können, könnten sonst zögern oder abspringen. Mit einer Ratenvereinbarung sichern Sie sich den Mieter sofort.
  • Rechtliche Absicherung bleibt bestehen: Auch bei Ratenzahlung ist die Kaution vollständig wirksam, wenn sie korrekt hinterlegt wird.
  • Transparenz und Sicherheit: Moderne Lösungen wie ein Smartmiete Treuhandkonto machen die Teilzahlung einfach, nachvollziehbar und rechtssicher.

Smartmiete als praktische Lösung

Mit Smartmiete kann der Vermieter ein Treuhandkonto einrichten, auf das der Mieter die vereinbarten Teilbeträge überweist. Das Konto wird treuhänderisch verwaltet: Das Geld ist gesichert, Vermieter haben jederzeit Transparenz über eingegangene Zahlungen, und die Freigabe erfolgt erst am Ende des Mietverhältnisses oder bei berechtigten Ansprüchen. So wird die Ratenzahlung für Vermieter komfortabel und sicher.

Smartmiete Treuhandkonto

Vorteile der Smartmiete Treuhandkonten

Einfach als Vermieter online beantragen

Rechtssicher durch Anlage des Vermieters

Für mehrere Mietverhältnisse ideal

Innerhalb kurzer Zeit Kaution eingerichtet

Nach Mietverhältnis einfach aufzulösen

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Praktische Umsetzung

  1. Vereinbarung schriftlich festhalten: Auch wenn das Gesetz Ratenzahlung erlaubt, empfiehlt es sich, die Zahlungsmodalitäten klar im Mietvertrag oder als Zusatzvereinbarung zu regeln.
  2. Fristen definieren: Die Raten sollten termingerecht überwiesen werden, um Konflikte zu vermeiden.
  3. Nachweisbare Zahlungen: Überweisungen auf das Treuhandkonto sind jederzeit nachweisbar und minimieren das Risiko.
  4. Zinsen berücksichtigen: Bei klassischen Sparbuch-Kautionskonten gehören Zinsen dem Mieter – auf dem Treuhandkonto kann dies transparent abgebildet werden.

Fazit für Vermieter

Die Mietkaution in 3 Raten zu akzeptieren, ist gesetzlich legitim und mit den richtigen Tools sogar einfach umsetzbar. Dank Lösungen wie Smartmiete können Vermieter die Vorteile der Kaution behalten, ohne auf eine hohe Einmalzahlung warten zu müssen. So profitieren beide Seiten: Mieter können die finanzielle Belastung verteilen, und Vermieter sichern sich die Kaution transparent, rechtssicher und stressfrei.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Anna Witt

Anna Witt ist Redakteurin mit Schwerpunkt Mietrecht, Verbraucherinformationen und Immobilienpraxis. Seit mehreren Jahren recherchiert und erklärt sie komplexe rechtliche Themen verständlich und praxisnah – von aktuellen Gerichtsurteilen über Musterbriefe bis hin zu Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Mieter und Vermieter.