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Steigerung: %
Neue Miete:

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mietanpassung nach Verbraucherpreisindex einfach berechnen

Eine Indexmiete bietet Vermietern und Mietern Planungssicherheit – denn die Miete steigt (oder sinkt) entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI). Mit unserem Indexmieten Rechner berechnen Sie schnell und transparent, wie sich die Nettokaltmiete nach einer Indexanpassung verändert.

Ob als Vermieter zur rechtssicheren Mietanpassung oder als Mieter zur Kontrolle der Erhöhung – hier erfahren Sie, wie die Berechnung funktioniert und was rechtlich zu beachten ist.


Was ist eine Indexmiete?

Die Indexmiete ist im § 557b BGB geregelt. Statt einer festen Staffel oder einer freien Erhöhung wird die Miete an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Maßgeblich ist der vom Statistisches Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100).

Wichtig:

  • Eine Anpassung ist frühestens nach 12 Monaten möglich.
  • Die Erhöhung muss in Textform mit Bezug auf den Index erklärt werden.
  • Andere Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) sind ausgeschlossen.
  • Modernisierungserhöhungen sind nur eingeschränkt zulässig.

Wie funktioniert die Berechnung der Indexmiete?

Die Formel zur Mietanpassung lautet:

Neue Miete = Alte Miete × (Neuer Index ÷ Alter Index)

Beispiel:

  • Ausgangsmiete: 1.000 €
  • Alter Index: 110,0
  • Neuer Index: 118,0

1.000 € × (118 ÷ 110) = 1.072,73 €

👉 Die neue Nettokaltmiete beträgt 1.072,73 €
👉 Die Erhöhung liegt bei 72,73 € pro Monat


Indexmieten Rechner – Diese Daten benötigen Sie

Für die Berechnung brauchen Sie:

  1. Aktuelle Nettokaltmiete
  2. Verbraucherpreisindex bei letzter Anpassung oder Vertragsbeginn
  3. Aktuellen Verbraucherpreisindex

Die Indexwerte finden Sie auf der Website des Statistisches Bundesamt unter dem Bereich „Verbraucherpreisindex“.


Vorteile der Indexmiete

Für Vermieter

  • Automatische Anpassung an Inflation
  • Keine Vergleichsmieten-Recherche
  • Transparente Berechnung
  • Rechtssicher bei korrekter Anwendung

Für Mieter

  • Nachvollziehbare Entwicklung
  • Keine überraschenden Marktsprünge
  • Keine Kappungsgrenze, aber Bindung an reale Inflation

Häufige Fragen zur Indexmiete

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens alle 12 Monate seit der letzten Anpassung.

Gibt es eine Kappungsgrenze?

Nein. Die gesetzliche 15–20 % Kappungsgrenze gilt nicht, da die Anpassung direkt an den Index gekoppelt ist.

Was passiert bei sinkendem Index?

Sinkt der Verbraucherpreisindex, kann auch die Miete sinken – sofern der Vermieter die Anpassung erklärt.

Muss der Vermieter zustimmen?

Nein. Die Erhöhung erfolgt einseitig durch Erklärung in Textform.


Musterberechnung – Schritt für Schritt

  1. Alten Index feststellen (z. B. bei Vertragsbeginn)
  2. Aktuellen Index ablesen
  3. Prozentuale Veränderung berechnen
  4. Neue Miete mit obiger Formel ermitteln
  5. Anpassungsschreiben erstellen

Indexmiete vs. Staffelmiete – Kurzvergleich

Merkmal Indexmiete Staffelmiete
Grundlage Verbraucherpreisindex Feste Beträge
Entwicklung Abhängig von Inflation Vorab festgelegt
Flexibilität Hoch Gering
Planbarkeit Mittel Hoch

Indexmieten Rechner spart Zeit & vermeidet Fehler

Eine fehlerhafte Berechnung kann schnell zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung führen. Mit einem Indexmieten Rechner lassen sich Anpassungen korrekt und transparent durchführen – egal ob als Vermieter oder zur Überprüfung als Mieter.

Gerade in Zeiten schwankender Inflation ist eine saubere Berechnung entscheidend.


Jetzt Indexmiete berechnen

Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Indexmieten Rechner und ermitteln Sie in wenigen Sekunden die neue Nettokaltmiete:

Ergebnis:
Steigerung: %
Neue Miete:

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Alle Angaben ohne Gewähr.