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Postbank Mietkautionskonto

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

PostbankDie Postbank führt seit dem 01.10.2020 kein Mietkautionskonto mehr. Das Produkt „Mietkaution Sparbuch 3.000 plus“ lässt sich nicht mehr neu eröffnen; bestehende Konten laufen weiter. Wer die Kaution heute anlegen will, braucht deshalb eine andere Bank – ein Vergleich der Konditionen lohnt sich:

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In welcher Form die Kaution zu leisten ist, regelt der Mietvertrag. Haben sich Mieter und Vermieter darauf verständigt, dass die Kaution als aufgefülltes Kautionssparbuch übergeben werden kann, war das Sparbuch der Postbank dafür lange eine gängige Wahl.

Details zum Postbank Mietkaution Sparbuch 3.000 plus

Bei dem Mietkaution Sparbuch 3000 plus handelte es sich um ein klassisches Sparbuch in Papierform. Das normale Sparbuch „Sparen 3000 plus“ kann seit dem 01.01.2010 nicht mehr neu eröffnet werden, die Mietkautionsvariante seit dem 01.10.2020 nicht mehr. Ein Sparbuch ist kein reines Inhaberpapier, sondern ein sogenanntes qualifiziertes Legitimationspapier (§ 808 BGB): Die Bank darf mit befreiender Wirkung an denjenigen auszahlen, der das Sparbuch vorlegt, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Der Namenszusatz 3000 plus wies auf eine Besonderheit ab einem Guthaben von 3.000 Euro hin. Die Postbank sah für dieses Produkt einen mit der Einlagenhöhe ansteigenden Zinssatz vor, der nach Beträgen bis 3.000 Euro und darüber gestaffelt war. In der Nullzinsphase zahlte die Postbank für Beträge bis zu 3.000 Euro keine Zinsen. Die hier genannten Konditionen geben den damaligen Stand wieder und sind nicht mehr aktuell; für Bestandskonten gelten die Angaben im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank.

Die Besonderheit beim Mietkaution Sparbuch 3000 plus bestand darin, dass keine gesonderte Verpfändung zugunsten des Vermieters vorgesehen war. Das Sparbuch wurde vom Mieter auf den Namen des Mieters eröffnet, der somit mit dem Kontoeröffnungsantrag auch den Freistellungsauftrag stellen konnte.

Die Einzahlung der Kaution war auch per Lastschrift möglich; der Name des Vermieters war Bestandteil des Kontoantrages. Anschließend wurde das Sparbuch dem Vermieter übergeben, der bei Vorlage über das Guthaben verfügen konnte. Zur Sicherheit des Mieters informierte die Postbank den Kontoinhaber über Verfügungen. Eine Kündigung oder Schließung des Mietkaution Sparbuch 3000 plus war nur durch den Mieter möglich.

Das Mietkautionskonto der Postbank

Bei der Postbank zählte das Mietkautionskonto lange zu den Standardprodukten. Wie bei Mietkautionskonten üblich, handelte es sich auch hier um ein gewöhnliches Sparbuch mit vergleichsweise geringem Zinssatz. Als Einlage bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland ist das Guthaben durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – bis 100.000 Euro je Kunde und Bank, nicht je Konto (§ 8 EinSiG).

Die Eröffnung des Kontos

Bei der Postbank konnte das Mietkautionskonto auf verschiedene Art und Weise eröffnet werden, bspw. online direkt auf der Homepage, telefonisch oder auch in einer der zahlreichen Filialen der Post und am Postbank Schalter. Seit dem 01.10.2020 ist eine Neueröffnung nicht mehr möglich.

Die Auflösung des Kontos

Bestehende Kautionssparbücher können aufgelöst werden, wenn das Mietverhältnis beendet und die Kaution abgerechnet ist. Weil der Vermieter das Sparbuch in Händen hält, braucht der Mieter praktisch dessen Freigabe. Für Spareinlagen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten; über bis zu 2.000 Euro je Kalendermonat kann ohne Kündigung verfügt werden (§ 21 Abs. 4 RechKredV).

Was für die Mietkaution allgemein gilt

Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Häufig wird sie nicht bar übergeben, sondern auf einem Mietkautionskonto angelegt, das dem Mieter gehört und an den Vermieter verpfändet wird. Der Vermieter kann sich nach dem Ende des Mietverhältnisses aus dem Guthaben befriedigen, sofern damit berechtigte Forderungen – etwa für Schäden – ausgeglichen werden sollen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB).

Alternativen zum Postbank Mietkautionskonto

Die Postbank selbst vermittelt heute in Zusammenarbeit mit kautionsfrei.de eine Mietbürgschaft. Daneben gibt es diese Wege, die Kaution zu stellen:

Vergleich von Mietkautionsbürgschaften

Quellen

  1. Postbank – Konditionen für Privatkunden (Mietkautionskonto seit 01.10.2020 nicht mehr, Mietbürgschaft mit kautionsfrei.de)postbank.de
  2. Postbank – Preis- und Leistungsverzeichnispostbank.de
  3. kautionsfrei.de – Konditionen der Mietkautionsbürgschaftkautionsfrei.de
  4. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
  5. § 808 BGB – Namenspapiere mit Inhaberklausel (Sparbuch)gesetze-im-internet.de
  6. § 21 Abs. 4 RechKredV – Spareinlagen (Kündigungsfrist, Verfügung bis 2.000 Euro je Kalendermonat)gesetze-im-internet.de
  7. § 8 EinSiG – Deckungssumme der gesetzlichen Einlagensicherunggesetze-im-internet.de