N26 Mietkautionskonto
Bei N26 lässt sich keine Mietkaution hinterlegen. Die Bank bietet kein Kautionskonto an – und das Girokonto samt Spaces taugt auch nicht als Ersatz. Der Grund ist nicht fehlender Wille, sondern eine rechtliche Anforderung, die ein normales Girokonto nicht erfüllt.
Diese Seite erklärt, woran es liegt und welche Wege stattdessen funktionieren.
Inhalt
Die kurze Antwort
- N26 führt keine Mietkautionskonten – weder für Mieter noch für Vermieter.
- Ein Space ist kein Kautionskonto. Es lässt sich weder verpfänden noch als Treuhandkonto führen.
- Der Grund: § 551 Abs. 3 BGB verlangt eine vom Vermögen getrennte Anlage – dafür braucht es ein Konto mit Treuhandvermerk oder eine wirksame Verpfändung.
- Alternativen gibt es digital und ohne Filialtermin.
Warum ein Girokonto nicht genügt
Das Gesetz kennt für die Geldkaution zwei Bauformen, und beide setzen mehr voraus als ein Konto mit IBAN.
1. Konto des Mieters, an den Vermieter verpfändet
Der Mieter legt das Geld an und verpfändet den Auszahlungsanspruch. Wirksam wird das erst mit der Anzeige an die Bank (§ 1280 BGB) – das Institut muss die Verpfändung also aufnehmen und bestätigen. Genau diesen Vorgang bietet N26 nicht an; ein Space lässt sich nicht verpfänden.
2. Konto des Vermieters mit Treuhandvermerk
Der Vermieter legt an, muss das Geld aber nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem eigenen Vermögen halten. Ein gewöhnliches Girokonto erfüllt das nicht: Ohne erkennbare Treuhandbindung fällt die Kaution in der Insolvenz des Vermieters in die Masse, statt vom Mieter nach § 47 InsO ausgesondert werden zu können.
Beides sind Sonderfunktionen, die nur Banken anbieten, die sich darauf eingerichtet haben. N26 konzentriert sich auf das Girokonto.
Was Spaces können – und was nicht
Die Unterkonten von N26 heißen Spaces. In den Tarifen Smart, Go und Metal lassen sich bis zu zehn davon anlegen, jeweils mit eigener IBAN; insgesamt sind maximal zehn zusätzliche IBANs möglich. Geteilte Spaces bekommen keine eigene IBAN.
Für die Haushaltsführung ist das praktisch. Für die Kaution reicht es nicht: Eine eigene IBAN macht aus einem Topf noch kein treuhänderisch gebundenes Konto, und verpfänden lässt sich der Space ebenfalls nicht. Wer die Kaution dort „parkt“, hat die gesetzliche Trennungspflicht nicht erfüllt.
Dasselbe gilt übrigens für Zusatzkonten anderer Direktbanken – nachzulesen am Beispiel DKB Unterkonto.
Was stattdessen funktioniert
| Weg | Wer legt an | Passend für |
|---|---|---|
| Digitales Kautionskonto | Vermieter, treuhänderisch | Vermieter, die die Anlagepflicht abgeben wollen |
| Verpfändetes Sparkonto | Mieter | Mieter, die das Geld im eigenen Vermögen halten wollen |
| Mietkautionsdepot | Mieter | lange Mietdauer, Renditechance gegen Kursrisiko |
| Kautionsbürgschaft | niemand – es wird nichts hinterlegt | wenn das Geld gerade fehlt |
Die Konditionen für die eigene Kautionssumme lassen sich hier vergleichen:
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Wenn das Geld für die Kaution fehlt
Zwei Wege stehen unabhängig von der Bank offen:
- Ratenzahlung: Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB) – ein Recht, das der Vermieter nicht abbedingen kann.
- Bürgschaft: Statt zu hinterlegen, bürgt eine Versicherung gegen einen Jahresbeitrag. Sie setzt allerdings die Zustimmung des Vermieters voraus.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 1280 BGB – Anzeige der Verpfändung einer Forderunggesetze-im-internet.de
- § 47 InsO – Aussonderunggesetze-im-internet.de



