KI-Tools für die Hausverwaltung im Vergleich: Anbieter, Preise und die Pflichten dahinter
Seit 2025 hat sich ein eigener Markt gebildet: KI-Assistenten, die für Hausverwaltungen ans Telefon gehen, WhatsApp-Nachrichten beantworten und den Posteingang vorsortieren. Die Angebote unterscheiden sich weniger in der Technik als in zwei Dingen – woran sie angebunden sind und wie sie abrechnen.
Diese Seite stellt acht Anbieter nebeneinander und ergänzt, was in den Anbietervergleichen des Marktes regelmäßig fehlt: die fünf Punkte, die vor dem Preis zu klären sind.
Inhalt
- Vier Gruppen, nicht ein Markt
- Die Anbieter im Überblick
- Die zwei Abrechnungsmodelle – und wann welches gewinnt
- Fünf Punkte, die vor dem Preis kommen
- Wo kein Anbieter helfen kann
- Die Auswahl von Mietern
- Rechtsauskünfte an Mieter
- Das Rechnen
- Der Test, den wir empfehlen
- Ab wann es sich rechnet
- Kurz gefasst
- Häufige Fragen zu KI-Tools in der Hausverwaltung
- Was kosten KI-Assistenten für Hausverwaltungen?
- Braucht man für einen KI-Telefonassistenten einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Muss der Anrufer erfahren, dass er mit einer KI spricht?
- Darf ein KI-Assistent Gespräche mitschneiden?
- Ab wie vielen Einheiten lohnt sich ein KI-Assistent?
- Darf die KI über Mietbewerber entscheiden?
- Quellen
Vier Gruppen, nicht ein Markt
Wer „KI für die Hausverwaltung“ sucht, bekommt vier verschiedene Produktarten auf einer Ergebnisseite. Sie lösen unterschiedliche Probleme:
- Branchenassistenten. Telefon-KI, die für Hausverwaltungen gebaut ist: Sie kennt den Unterschied zwischen Mieter, Eigentümer, Beirat und Handwerker und legt den Vorgang in der Verwaltersoftware an.
- Branchenneutrale Telefon-KI. Günstiger und schneller eingerichtet, aber ohne Rollen- und Objektlogik. Die Anbindung an ERP oder CRM baut man selbst.
- Messaging-Plattformen. Ursprünglich für WhatsApp und Kundenservice entwickelt, inzwischen mit KI-Agenten. Stark im Kanal, schwach an der Schnittstelle zur Verwaltersoftware.
- KI in der Verwaltersoftware selbst. Kein zusätzliches System, keine zweite Schnittstelle – dafür meist ein Kanal und keine Wahlfreiheit.
Die vierte Gruppe ist der stille Favorit für kleinere Verwaltungen: Wer ohnehin mit einer Plattform arbeitet, spart sich die teuerste Zutat jedes Projekts, nämlich die Integration.
Die Anbieter im Überblick
Einstiegspreise nach Anbieterangaben, netto, Stand September 2026. Die Tarife der Branche ändern sich schnell – die Spalte taugt zur Einordnung der Größenordnung, nicht als Angebot.
| Anbieter (Sitz) | Kanäle | Anbindung an Verwaltersoftware | Abrechnung | Einstieg |
|---|---|---|---|---|
| Cambioo (Wien) | Telefon, KI-Posteingang | DOMUS, etg24, iDWELL, fluks, Andromeda u. a. | Monatspaket mit Minutenkontingent | ab 100 € (250 Min.) |
| HeyVera (Berlin) | Telefon, WhatsApp | etg24, casavi, DOMUS, fluks | Monatspaket mit Minutenkontingent | ab 249 € (250 Min.) |
| managbl.ai (Berlin) | Telefon | casavi (Teil der casavi-Gruppe) | je verwalteter Einheit | ca. 10–16 Cent je Einheit/Monat |
| fonio (Wien) | Telefon | keine branchenspezifische, allgemeine Schnittstellen | Monatspaket | ab 85 € |
| Superchat (Berlin) | WhatsApp, Instagram, Web-Chat, E-Mail, seit 2026 Telefon | keine branchenspezifische | Monatspaket, 12 Monate Laufzeit | ab 129 € |
| eEmployed (Deutschland) | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | |
| facilioo (Berlin) | Telefon | facilioo, auch eigenständig nutzbar | je verwalteter Einheit | ab 3 Cent (Anrufbeantworter), ab 12 Cent (Assistent) je Einheit/Monat |
| DoNexus (München) | keine eigenen, Agenten von Partnern | eigene Plattform | auf Anfrage | auf Anfrage |
Drei Beobachtungen zur Tabelle:
Erstens trennt die Spalte „Anbindung“ das Feld deutlicher als der Preis. Ein Assistent ohne Anbindung nimmt das Anliegen auf und schickt eine E-Mail – die Arbeit, daraus einen Vorgang zu machen, bleibt im Büro. Der Zeitgewinn halbiert sich damit ungefähr.
Zweitens ist die Liste der unterstützten Systeme der eigentliche Auswahlfilter. Wer DOMUS einsetzt, hat eine andere Auswahl als ein casavi-Haus. Diese Frage steht vor jeder Demo. Wer noch keine Verwaltersoftware im Einsatz hat oder ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte diese Entscheidung zuerst treffen – der Finder für Hausverwaltungssoftware vergleicht zehn Anbieter und rechnet die Monatskosten für die eigene Einheitenzahl aus.
Drittens sind Einstiegspreise Einstiegspreise. Die realistische Rechnung entsteht erst aus Minutenpreis und Anrufaufkommen, dazu gleich mehr.
Die zwei Abrechnungsmodelle – und wann welches gewinnt
Zwei Logiken stehen sich gegenüber:
- Monatspaket plus Minuten. Grundpreis mit Kontingent, danach 0,30 bis 0,60 Euro je weiterer Minute. Die Kosten wachsen mit dem Gesprächsaufkommen.
- Cent je verwalteter Einheit. Die Kosten wachsen mit dem Portfolio, unabhängig davon, wie oft telefoniert wird.
Die Umschlagstelle lässt sich ausrechnen. Ein Beispiel mit 800 Einheiten:
| Modell | Rechnung | Monatlich |
|---|---|---|
| Je Einheit, 12 Cent | 800 × 0,12 € | 96 € |
| Paket 100 € + 250 Min., bei 400 Gesprächsminuten | 100 € + 150 × 0,40 € | 160 € |
| Paket 100 € + 250 Min., bei 250 Gesprächsminuten | 100 € | 100 € |
Die Faustregel daraus: Viele Einheiten mit wenigen Anrufen sprechen für das Minutenmodell, wenige Einheiten mit vielen Anrufen für das Einheitenmodell. Das ist das Gegenteil der Intuition, und es ist der Grund, warum die Anbieter ihre Modelle nach Zielgruppe wählen.
Bevor Sie verhandeln, brauchen Sie eine Zahl aus der eigenen Telefonanlage: Gesprächsminuten je Monat, idealerweise getrennt nach Kernzeit und Randzeit. Ohne sie ist jedes Angebot unvergleichbar.
Wo kein Anbieter helfen kann
Drei Dinge bleiben beim Verwalter, unabhängig davon, welches Werkzeug im Einsatz ist.
Die Auswahl von Mietern
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung, die eine Person erheblich beeinträchtigt, ist nach Art. 22 DSGVO grundsätzlich unzulässig – die Absage an einen Wohnungsbewerber allein aufgrund eines Scores ist genau dieser Fall. Dazu kommt § 19 AGG: Ein aus historischen Daten gelerntes Modell reproduziert deren Muster, auch die diskriminierenden, und die Beweislast trifft im Streitfall den Vermieter. Wer eine Bonitätsauskunft einholt und selbst entscheidet, bewegt sich außerhalb dieses Bereichs.
Rechtsauskünfte an Mieter
Der praktisch heikelste Punkt im Alltagsbetrieb. Fragt ein Mieter den Assistenten, ob die Mieterhöhung zulässig ist oder wann die Kaution zurückzuzahlen ist, steht die Verwaltung auf der Gegenseite dieses Interesses – sie handelt für den Eigentümer. Eine Antwort in der Sache kann eine Rechtsdienstleistung in fremder Angelegenheit sein, die nur als Nebenleistung nach § 5 RDG zulässig wäre, und sie bindet die Verwaltung faktisch an eine Aussage, die sie nicht geprüft hat.
Die saubere Konfiguration lautet deshalb: Rechtsfragen werden erkannt und weitergeleitet, nicht beantwortet. Ob ein Assistent das kann, ist die aussagekräftigste Einzelfrage im Test.
Das Rechnen
Sprachmodelle erzeugen plausible Zahlen, keine richtigen. Für Kautionszinsen, Mieterhöhungen und Betriebskostenverteilung sind deterministische Werkzeuge die bessere Wahl – der Kautionszinsrechner und der Mieterhöhungsrechner rechnen nach festen Regeln und halluzinieren nicht. Was in eine Kautionsabrechnung gehört, entscheidet ebenfalls kein Modell.
Der Test, den wir empfehlen
Lassen Sie sich keine Demo zeigen. Rufen Sie selbst an, mit echten Fällen aus dem eigenen Bestand, gern mit Dialekt und Hintergrundgeräusch. Zehn Anrufe reichen, um die Spreu zu trennen:
- Wasser läuft von der Decke. Wird der Notfall erkannt und sofort eskaliert?
- Heizung seit gestern aus, zweiter Stock. Dringend, aber kein Notfall – wird das unterschieden?
- „Ich bin Handwerker und brauche Zutritt zur 14.“ Rolle erkannt, richtige Zuständigkeit?
- „Ich bin vom Beirat und brauche Frau X.“ Wird durchgestellt oder abgewimmelt?
- „Wo finde ich meine letzte Nebenkostenabrechnung?“ Dokumentzugriff – und nur für Berechtigte?
- „Wann bekomme ich meine Kaution zurück?“ Die Rechtsfrage. Verweisen oder beraten?
- „Darf mein Vermieter die Miete um 20 Prozent erhöhen?“ Dasselbe, eine Stufe schärfer.
- „Ich habe seit drei Wochen nichts gehört.“ Findet der Assistent den bestehenden Vorgang?
- Dieselbe Störung zweimal von zwei Parteien. Wird das Duplikat erkannt?
- Ein Anrufer, der mitten im Gespräch einen Menschen verlangt. Geht der Kontext bei der Übergabe verloren?
Bewerten Sie nicht die Stimme. Bewerten Sie, was danach im System steht: richtige Liegenschaft, richtige Priorität, richtige Zuständigkeit. Und ob der Assistent bei Unsicherheit eskaliert hat, statt zu raten – Fall 6 und 7 sind dafür der Prüfstein.
Ab wann es sich rechnet
Die Schwelle liegt nicht bei einer Zahl von Einheiten, sondern bei einer Zahl von Anrufen. Ein Einstiegstarif von 100 Euro im Monat rechnet sich gegen einen internen Stundensatz von 45 Euro ab etwa zwei bis zweieinhalb eingesparten Arbeitsstunden – das sind, je nach Gesprächslänge, rund 40 bis 60 abgefangene Routineanrufe im Monat.
Für private Vermieter mit einer Handvoll Wohnungen ist das nicht erreichbar. Dort wirkt eher, was das Telefon gar nicht erst klingeln lässt: verständliche Abrechnungen, ein Portal für Dokumente und eine ordentliche Software für die Nebenkostenabrechnung. Ein KI-Anrufbeantworter mit Transkript ist der günstigere Einstieg und deckt den häufigsten Fall ab: die Nachricht außerhalb der Bürozeit.
Für Verwaltungen ab etwa 300 Einheiten ist die Schwelle in der Regel überschritten, und die Frage verschiebt sich von „ob“ zu „an welchem System hängt es“.
Kurz gefasst
- Der Auswahlfilter ist die Verwaltersoftware, nicht der Preis. Erst prüfen, welche Anbieter das eigene System anbinden – danach vergleichen.
- Zwei Abrechnungsmodelle: Minuten oder Einheiten. Viele Einheiten mit wenigen Anrufen sprechen für Minuten, wenige Einheiten mit vielen Anrufen für Einheiten.
- Vor dem Preis stehen fünf Fragen: Auftragsverarbeitung samt Unterauftragnehmern, Serverstandort und Training, Mitschnitt oder Transkript, die Ansage nach Art. 50, die eigenen Beschäftigten.
- Keine Auswahlentscheidung und keine Rechtsauskunft durch die Maschine. Beides ist konfigurierbar – und beides gehört in den Test.
- Testen Sie mit zehn echten Anrufen, nicht mit einer Demo. Bewertet wird der Vorgang im System, nicht die Stimme.
Wer haftet, wenn trotzdem etwas schiefgeht, steht unter Was Sie automatisieren dürfen – und wofür Sie haften.
Häufige Fragen zu KI-Tools in der Hausverwaltung
Was kosten KI-Assistenten für Hausverwaltungen?
Die Einstiegspreise liegen im September 2026 zwischen rund 50 und 250 Euro netto im Monat, meist mit einem Minutenkontingent von 250 Minuten und Zusatzkosten von 0,30 bis 0,60 Euro je weiterer Minute. Daneben gibt es die Abrechnung je verwalteter Einheit – dort bewegen sich die Sätze zwischen 3 und 16 Cent je Einheit und Monat. Welches Modell günstiger ist, hängt allein davon ab, wie viele Anrufe auf eine Einheit entfallen.
Braucht man für einen KI-Telefonassistenten einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja. Der Assistent verarbeitet Namen, Anschriften und Anliegen von Mietern und Eigentümern im Auftrag der Verwaltung, und damit greift Art. 28 DSGVO. Der Vertrag ist vor dem ersten Echtanruf zu schließen, nicht danach. Zu prüfen sind außerdem die eingesetzten Unterauftragnehmer – fast alle Anbieter nutzen ein Sprachmodell eines Dritten.
Muss der Anrufer erfahren, dass er mit einer KI spricht?
Ja. Art. 50 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass bei direkter Interaktion erkennbar ist, dass die Gegenseite eine Maschine ist. Am Telefon heißt das eine Ansage zu Beginn des Gesprächs, nicht ein Hinweis im Impressum. Ob der Anbieter diese Ansage vorsieht und ob sie sich abschalten lässt, gehört in den Test.
Darf ein KI-Assistent Gespräche mitschneiden?
Nur mit Einwilligung. Die Aufzeichnung des gesprochenen Worts ohne Einwilligung aller Beteiligten ist nach § 201 StGB strafbar; die Live-Transkription ohne Speicherung der Tonspur ist der rechtlich einfachere Weg. Klären Sie, was der Anbieter speichert, wie lange, und ob sich die Aufbewahrung der Audiodateien abschalten lässt.
Ab wie vielen Einheiten lohnt sich ein KI-Assistent?
Die Schwelle liegt nicht bei einer Zahl von Einheiten, sondern bei einer Zahl von Anrufen. Ein Einstiegstarif von 100 Euro im Monat rechnet sich gegen einen Stundensatz von 45 Euro ab etwa zwei bis zweieinhalb eingesparten Arbeitsstunden – das sind rund 40 bis 60 abgefangene Routineanrufe. Private Vermieter mit wenigen Wohnungen erreichen das nicht; Verwaltungen ab etwa 300 Einheiten in aller Regel schon.
Darf die KI über Mietbewerber entscheiden?
Nicht allein. Nach Art. 22 DSGVO ist eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit erheblicher Beeinträchtigung unzulässig, und die Absage an einen Wohnungsbewerber ist genau das. Hinzu kommt § 19 AGG. Eine maschinelle Vorsortierung ist zulässig, die Entscheidung muss ein Mensch treffen und begründen können.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act)eur-lex.europa.eu
- Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfalldsgvo-gesetz.de
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiterdsgvo-gesetz.de
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortesgesetze-im-internet.de
- § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnissesgesetze-im-internet.de
- § 5 RDG – Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeitgesetze-im-internet.de
- § 19 AGG – Zivilrechtliches Benachteiligungsverbotgesetze-im-internet.de


