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Excel Vorlage Kautionsabrechnung

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer
Energieberatung ohne Excel-Chaos

Am Ende eines Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution abrechnen — inklusive aller aufgelaufenen Zinsen. Hier findest Du eine kostenlose Excel-Vorlage für die Mietkautionsabrechnung sowie einen Online-Rechner, mit dem du den Rückzahlungsbetrag direkt ermitteln kannst.

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Zinsen berechnen
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Kautionsabrechnung

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Mietkaution Zinsen online berechnen

Kein Excel zur Hand? Mit dem Rechner unten berechnest du die aufgelaufenen Zinsen direkt im Browser — ohne Download, ohne Anmeldung.Weitere Informationen zu den aktuellen Zinssätzen für Mietkautionskonten: Mietkaution Zinsen — was Mieter wirklich bekommen

Was ist eine Mietkautionsabrechnung?

Die Mietkautionsabrechnung ist das Abschlussdokument zwischen Mieter und Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses. Sie legt fest, wie viel der Vermieter von der Kaution einbehält — und wie viel er zurückzahlt.

Gesetzliche Grundlage ist § 551 BGB: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden und dem Mieter mit den aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden — abzüglich berechtigter Forderungen.

Was der Vermieter einbehalten darf

  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Offene Mietzahlungen
  • Ausstehende Nebenkostennachzahlungen
  • Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (nur wenn wirksam vereinbart)

Was der Vermieter nicht einbehalten darf

  • Normale Abnutzung durch üblichen Gebrauch der Wohnung
  • Zinsen ohne berechtigte Gegenforderung – sie stehen dem Mieter zu
  • Schäden, die bereits bei Einzug vorhanden waren
  • Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Klausel, etwa bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne Ausgleich (BGH, VIII ZR 185/14)

Schritt für Schritt: Mietkautionsabrechnung erstellen

  1. Kautionsbetrag und Einzahlungsdatum feststellen
    Der ursprünglich eingezahlte Betrag steht im Mietvertrag oder auf der Kontobestätigung der Bank.
  2. Zinsen berechnen
    Für jedes Kalenderjahr gilt der Zinssatz, der auf dem Mietkautionskonto hinterlegt war. Nutze dafür den Online-Rechner oben oder die Excel-Vorlage. Die Zinsen werden auf dem Konto angesammelt und am Ende ausgezahlt.
  3. Berechtigte Abzüge zusammenstellen
    Schäden müssen mit Kostenbelegen nachgewiesen werden. Pauschalabzüge ohne Beleg sind nicht zulässig.
  4. Rückzahlungsbetrag ermitteln
    Kautionsbetrag + Zinsen − berechtigte Abzüge = Rückzahlungsbetrag. Die Excel-Vorlage berechnet diesen Wert automatisch.
  5. Abrechnung schriftlich übergeben
    Die Abrechnung sollte schriftlich und nachvollziehbar sein — mit Belegen für jeden Abzug. Per Post mit Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
  6. Freigabe des Mietkautionskontos
    Nach Einigung unterschreiben beide Parteien die Freigabe des gesperrten Kontos. Mehr dazu: Mietkautionskonto auflösen.

Wie lange darf der Vermieter mit der Abrechnung warten?

Das Gesetz nennt keine konkrete Frist. Der BGH verlangt eine angemessene Überlegungs- und Abrechnungsfrist (VIII ZR 71/05). In der Praxis gelten 3 bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung als üblich — länger darf ein angemessener Teil einbehalten werden, wenn noch die Betriebskostenabrechnung aussteht.

Mieter, die nach 6 Monaten keine Abrechnung erhalten haben, sollten den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Erfolgt dann keine Reaktion, kann der Anspruch auf Kautionsrückzahlung vor Gericht geltend gemacht werden.


Excel-Vorlage: Download der Excel-Tabelle

Zinsrechner Excel

Die Vorlage enthält alle relevanten Felder für eine rechtskonforme Mietkautionsabrechnung: Kautionsbetrag, Zinsen je Kalenderjahr, Schadensabzüge und den Rückzahlungsbetrag. Einfach in den Newsletter eintragen – die Tabelle wird kurz darauf per E-Mail verschickt.

Was die Vorlage enthält

  • Eingabefelder für Mieter, Vermieter und Mietobjekt
  • Kautionsbetrag und Einzahlungsdatum
  • Automatische Zinsberechnung nach Jahren (anpassbarer Zinssatz)
  • Zinseszins-Berechnung über die gesamte Mietdauer
  • Abzugsfelder für Schäden, Nachzahlungen und offene Mieten
  • Automatisch berechneter Rückzahlungsbetrag
  • Druckfertige Abrechnung als Beiblatt

Häufige Fragen zur Mietkautionsabrechnung

Was muss eine Mietkautionsabrechnung enthalten?

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben gibt es nicht; der BGH lässt sogar eine schlüssige Abrechnung genügen, etwa eine erklärte Aufrechnung mit bezifferten Forderungen (VIII ZR 141/17). Nachvollziehbar und im Streit belastbar ist eine Abrechnung mit: eingezahltem Kautionsbetrag, aufgelaufenen Zinsen, einzeln aufgelisteten und belegten Abzügen und dem Rückzahlungsbetrag. Eine pauschale "die Kaution wird einbehalten"-Aussage ohne bezifferte Forderungen genügt nicht.

Zinsen auf die Mietkaution: Wer bekommt sie?

Dem Mieter. Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge der Kaution dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei der Rückzahlung werden sie mit ausgezahlt; verrechnen darf der Vermieter sie – wie die Kaution selbst – nur mit berechtigten Forderungen. Ausnahme: In Studenten- und Jugendwohnheimen besteht keine Verzinsungspflicht.

Gilt die Vorlage auch für Gewerbemiete?

Die Excel-Vorlage ist für Wohnraummiete (§ 551 BGB) konzipiert. Bei Gewerbemietverträgen gilt § 551 BGB nicht – es gibt keine gesetzliche Kautionsobergrenze. Eine Barkaution ist nach der Rechtsprechung aber auch dort zu verzinsen, wenn nichts anderes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 21.09.1994 – XII ZR 77/93).

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
  2. § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüchegesetze-im-internet.de
  3. § 556 BGB – Abrechnungsfrist für Betriebskosten (Abs. 3)gesetze-im-internet.de
  4. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 – VIII ZR 71/05 (Sicherungsumfang, Prüfungsfrist)dejure.org
  5. BGH, Urteil vom 24.07.2019 – VIII ZR 141/17 (konkludente Abrechnung über die Kaution)dejure.org
  6. BGH, Urteil vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14 (unrenoviert übergebene Wohnung)dejure.org
  7. BGH, Urteil vom 21.09.1994 – XII ZR 77/93 (Verzinsung der Barkaution bei Geschäftsraummiete)dejure.org

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.