Mietkautionsbürgschaft vs. Mietkautionskonto: Kosten, Risiken und Unterschiede
Beim Mietbeginn steht die Frage im Raum: Kaution auf ein Mietkautionskonto einzahlen oder per Mietkautionsbürgschaft ersetzen? Für Mieter geht es um Geld und Liquidität, für Vermieter um Sicherheit und Aufwand. Dieser Beitrag stellt beide Wege nebeneinander, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, wann welche Lösung passt.
Inhalt
- Die kurze Antwort
- So funktioniert das Mietkautionskonto
- So funktioniert die Mietkautionsbürgschaft
- Der Vergleich im Überblick
- Was es kostet: ein Rechenbeispiel
- Sparkonto
- Mietkautionsdepot
- Mietkautionsbürgschaft
- Die Sicht des Mieters
- Für das Konto spricht
- Für die Bürgschaft spricht
- Worauf Mieter achten sollten
- Die Sicht des Vermieters
- Für das Konto spricht
- Gegen das Konto spricht
- Für die Bürgschaft spricht
- Worauf Vermieter achten sollten
- Wann passt welche Lösung?
- Der Wechsel im laufenden Mietverhältnis
- Fazit
- Quellen
Die kurze Antwort
- Konto: Der Mieter zahlt die Kaution ein und bekommt sie samt Zinsen zurück. Sie kostet ihn nichts außer der Kapitalbindung.
- Bürgschaft: Der Mieter behält sein Geld und zahlt dafür jedes Jahr einen Beitrag, meist 4,3 bis 4,7 Prozent der Kautionssumme. Das Geld bekommt er nicht zurück.
- Der Vermieter entscheidet mit. Ein Anspruch auf eine Bürgschaft statt Geldkaution besteht nicht; sie ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich (§ 551 BGB).
- Wer lange mietet, zahlt mit der Bürgschaft meist drauf. Bei kurzer Mietdauer oder knapper Liquidität ist sie oft die bessere Wahl.
So funktioniert das Mietkautionskonto
Beim Mietkautionskonto zahlt der Mieter die Kaution als Geldbetrag ein. Es gibt zwei Bauformen: ein Konto auf den Namen des Mieters, das an den Vermieter verpfändet wird, oder ein Konto auf den Namen des Vermieters mit Treuhandvermerk. In beiden Fällen muss die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters liegen (§ 551 Abs. 3 BGB).
Die Kaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen, und der Mieter darf sie in drei Raten zahlen (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB). Die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Sicherheit. Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Abrechnung bekommt er das Guthaben zurück.
So funktioniert die Mietkautionsbürgschaft
Bei der Mietkautionsbürgschaft hinterlegt der Mieter kein Geld. Eine Versicherung oder Bank übernimmt stattdessen gegenüber dem Vermieter die Bürgschaft für die Kaution. Der Mieter schließt dafür meist online einen Vertrag, die Bonität wird geprüft, und der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde. Sie liegt bei ihm, bis das Mietverhältnis beendet und die Wohnung abgenommen ist; dann geht sie zurück an den Bürgen.
Der Beitrag wird vom Tag der Ausstellung bis zur Rückgabe der Urkunde fällig. Das kann nach dem Auszug noch einige Monate dauern, auch diese Zeit kostet. Nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, fordert der Bürge den Betrag vom Mieter zurück.
Gängige Anbieter und ihre Konditionen stehen im Bürgschaftsvergleich.
Der Vergleich im Überblick
| Merkmal | Mietkautionskonto | Mietkautionsbürgschaft |
|---|---|---|
| Geld zu Mietbeginn | volle Kaution (bis zu drei Raten) | nur der erste Beitrag, meist ab etwa 40 bis 50 € |
| Laufende Kosten | keine, teils Kontogebühr | jährlicher Beitrag, meist 4,3 bis 4,7 % |
| Rückzahlung am Ende | Kaution plus Zinsen | keine, die Beiträge sind verbraucht |
| Zinsen | ja, gehören dem Mieter | entfallen, das eigene Geld bleibt aber frei verfügbar |
| Zustimmung des Vermieters | üblich, nicht strittig | erforderlich |
| Aufwand für den Vermieter | Anlage, Treuhandkonto, Zinsabrechnung | Urkunde verwahren und zurückgeben |
| Zugriff im Schadensfall | auf das Guthaben, mit Verwertung nach Streitklärung | auf den Bürgen, der die Forderung meist erst prüft |
Was es kostet: ein Rechenbeispiel
Angenommen, die Kaltmiete beträgt 800 €, die Kaution also 2.400 €.
- Konto: Bei Zinsen zwischen 0,01 und 0,5 Prozent kommen im Jahr höchstens rund 12 € dazu. Die Kaution bleibt gebunden, kommt aber zurück.
- Bürgschaft: Bei 4,7 Prozent sind es 112,80 € pro Jahr, bei 4,3 Prozent 103,20 €. Nach fünf Jahren sind das rund 516 bis 564 €, die der Mieter nicht zurückbekommt.
Die Bürgschaft ist also kein Sparmodell, sondern ein Preis für Liquidität. Sie lohnt sich, wenn das freie Geld anderswo mehr bringt oder gebraucht wird, etwa bei einem Umzug mit hohen Nebenkosten. Wer die Kaution ohne Weiteres aufbringen kann und lange bleibt, fährt mit dem Konto fast immer günstiger. Bei kleinen Kautionen zahlt man zudem meist nur den Mindestbeitrag.
Wie hoch die Kosten für die eigene Kaution und die geplante Mietdauer ausfallen, zeigt der Rechner:
- Niedrige Zinsen: Klassische Spareinlagen bringen derzeit kaum Rendite – zum Beispiel liegt der Zinssatz bei dem kostenlosen Vermieter Treuhandkonto von Smartmiete* aktuell bei 0,1 %.
- Alternative Mietkautionsdepot: Für langfristige Mietverhältnisse kann ein Mietkautionsdepot sinnvoll sein. Hierbei werden Fondsanteile gekauft und an den Vermieter verpfändet. Das bietet die Chance auf eine höhere Rendite durch Sachwerte.
Sparkonto
Aktionszinssatz 2,00 % p.a. in den ersten 6 Monaten, danach 1,00 % p.a. variabel
| Anlagesumme: | 2400,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 72,72 € |
| Gesamtkosten: | 0,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2472,72 € |
| Anlagesumme: | 2400,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 7,21 € |
| Gesamtkosten: | 0,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2407,21 € |
| Anlagesumme: | 2400,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 7,21 € |
| Gesamtkosten: | 0,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2407,21 € |
Umwandlung aus Sparkonto: 15 € mit Gehalts-/Depotkonto, 89 € ohne
| Anlagesumme: | 2400,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 0,72 € |
| Gesamtkosten: | 15,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2385,72 € |
Keine Mietkaution online
| Anlagesumme: | 2400,00 € |
| Zinsertrag nach 3 Jahren: | 0,00 € |
| Gesamtkosten: | 59,00 € |
| Endbetrag nach Kosten: | 2341,00 € |
Mietkautionsdepot
Depotgebühren: 8,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
- 2.400 Fonds für Einmalanlage
- 100% Rabatt Ausgabeaufschlag bei > 4.600 Fonds
- Kein Post-Ident für Vermieter nötig
Depotgebühren: 12,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,1% p.a.
- 7.343 Fonds von 125 Gesellschaften
- Keine Transaktionskosten bei Kauf/Verkauf (ausgenommen ETF-Fonds)
Depotgebühren: 30,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
- 11.000 Fonds zur Auswahl
- 0,2% - 0,8% pro ETFs Transaktion
Mietkautionsbürgschaft
3 Jahre Mietdauer: 302,40 €
- Online-Sofortzusage direkt nach Antragstellung
- Bis zu 2 Jahre Zahlungspause bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit
3 Jahre Mietdauer: 309,60 €
- ab 4,3% der Kautionssumme
- Komplett digital und nachhaltig
3 Jahre Mietdauer: 309,60 €
- Vier Wochen Zeit für einen Einspruch (falls der Vermieter die Kaution anfordert)
3 Jahre Mietdauer: 338,40 €
- Gutschein für einen kostenlosen Umzugscheck durch kautionsfrei.de Anwalt
- Komplett digital und nachhaltig
3 Jahre Mietdauer: 338,40 €
- Mieterschutz
- Kostenlose Unterlagen für das Vermietergespräch
Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
Stand: 12.10.2026
Die Sicht des Mieters
Für das Konto spricht
- Keine laufenden Kosten, die Kaution kommt mit Zinsen zurück
- Keine Zustimmung nötig, da die Geldkaution der Normalfall ist
- Dem Geld gehört der Mieter, und es ist gesetzlich gesichert (Trennung vom Vermögen des Vermieters)
Für die Bürgschaft spricht
- Das Geld bleibt frei und muss nicht auf einmal aufgebracht werden
- Sinnvoll bei kurzer Mietdauer, etwa bei befristeten Verträgen oder Studium
- Online in Minuten abgeschlossen, die Urkunde ist oft sofort verfügbar
Worauf Mieter achten sollten
Die Bürgschaft setzt eine Bonitätsprüfung voraus. Bei negativen Schufa-Einträgen kann sie abgelehnt werden. Wichtig ist außerdem, ob der Bürge im Schadensfall auf erstes Anfordern zahlt oder die Forderung zuerst prüft. Zahlt er sofort, ist das Geld weg, und der Streit folgt hinterher. Eine Prüfung vor der Auszahlung schützt den Mieter besser; welche Anbieter wie vorgehen, steht im Bürgschaftsvergleich.
Die Sicht des Vermieters
Für das Konto spricht
- Echtes Geld als Sicherheit, auf das im Schadensfall zugegriffen werden kann
- Klare Rechtslage: Anlage getrennt vom eigenen Vermögen, Zinsen gehören dem Mieter
- Kein Risiko, dass ein Bürge ausfällt oder die Zahlung verweigert
Gegen das Konto spricht
- Verwaltungsaufwand: Konto einrichten, insolvenzfest anlegen, Zinsen abrechnen. Bei einem Konto auf den Namen des Mieters entfällt ein Teil davon.
- Die Kaution muss nach dem Mietende ordnungsgemäß abgerechnet und zurückgezahlt werden, auch das kostet Zeit.
Für die Bürgschaft spricht
- Kaum Aufwand: Die Urkunde wird verwahrt, es gibt keine Anlage und keine Zinsabrechnung
- Der Bürge verzichtet in der Regel auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB). Der Vermieter muss also nicht erst gegen den Mieter vorgehen.
Worauf Vermieter achten sollten
- Bonität des Bürgen: Die Sicherheit ist nur so gut wie der Bürge. Banken und große Versicherer sind unproblematisch.
- Prüfung vor Zahlung: Viele Bürgen zahlen nicht auf erstes Anfordern, sondern prüfen die Forderung. Der Vermieter sollte seine Ansprüche belegen können.
- Die Urkunde zurückgeben: Erst mit der Rückgabe enden die Beiträge für den Mieter. Wer sie lange liegen lässt, verlängert dessen Kosten.
- Keine Pflicht: Der Vermieter muss die Bürgschaft nicht akzeptieren. Lehnt er sie ab, bleibt es bei der Geldkaution.
Einen ausführlichen Vergleich aus Vermietersicht liefert der Beitrag Kautionskonto oder Bürgschaft: was ist langfristig die bessere Lösung?.
Wann passt welche Lösung?
| Situation | Besser geeignet |
|---|---|
| Lange Mietdauer (ab etwa 5 Jahren) | Konto |
| Kurze oder befristete Mietzeit | Bürgschaft |
| Hohe Umzugskosten, Kaution schwer aufzubringen | Bürgschaft |
| Mieter mit negativer Schufa | Konto (die Bürgschaft wird oft abgelehnt) |
| Vermieter will maximale Sicherheit | Konto |
| Vermieter will wenig Verwaltung | Bürgschaft oder Konto auf den Namen des Mieters |
Der Wechsel im laufenden Mietverhältnis
Eine Bürgschaft kann auch später eine bereits geleistete Geldkaution ersetzen, wenn der Vermieter zustimmt. Die Urkunde wird dann Zug um Zug gegen Rückgabe des Kautionsguthabens übergeben. Das ist ein möglicher Weg, wenn der Mieter Geld braucht, aber es bleibt eine Vereinbarung beider Seiten.
Fazit
Das Konto kostet nur Kapitalbindung, die Bürgschaft ein Jahr für Jahr gezahltes Entgelt. Wer die Kaution aufbringen kann und länger bleibt, fährt mit dem Konto meist günstiger. Die Bürgschaft gleicht Liquiditätsengpässe aus und eignet sich für kürzere Mietzeiten. Entscheidend ist in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters: Wer früh darüber spricht, vermeidet Überraschungen beim Einzug.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 771 BGB – Einrede der Vorausklagegesetze-im-internet.de
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.















