Vivid Geschäftskonto für private Vermieter: lohnt sich das?
Das Versprechen klingt für Vermieter passgenau: beliebig viele Unterkonten mit eigener deutscher IBAN, ein Topf pro Objekt, alles in einer App. Genau das kann das Vivid Geschäftskonto – und in dieser Disziplin ist es vielen Hausbanken voraus.
Zwei Dinge stehen aber vor der Entscheidung. Erstens: Vivid ist keine Bank, sondern ein E-Geld-Institut; eine gesetzliche Einlagensicherung für das Kontoguthaben gibt es nicht. Zweitens: Es ist ein Geschäftskonto, und private Vermietung ist kein Gewerbe – viele private Vermieter kommen deshalb gar nicht durch die Kontoeröffnung.
Inhalt
Die kurze Antwort
- Unterkonten sind die Stärke: Vivid nennt sie Pockets, jedes hat eine eigene deutsche IBAN. Je Tarif sind 1 bis 30 enthalten, weitere kosten 1 bis 3 Euro.
- Kostenlos ist möglich: Free Start beziehungsweise Standard liegt bei 0 Euro, Basic/Prime bei 6,90 Euro im Monat bei Jahreszahlung, Pro bei 18,90 Euro.
- Keine Bank: Anbieter ist die Vivid Money S.A. in Luxemburg, ein E-Geld-Institut unter Aufsicht der CSSF. Die deutsche IBAN ist eine virtuelle IBAN der Banking Circle S.A.
- Keine gesetzliche Einlagensicherung für das Guthaben. Geschützt ist es über Safeguarding; nur die bei der Partnerbank Natixis liegenden Gelder fallen unter die französische FGDR bis 100.000 Euro pro Kunde.
- Kein Konto für die Kaution: § 551 Abs. 3 BGB verlangt ein Kreditinstitut, Spareinlagenzins und Trennung vom Vermietervermögen. Ein Pocket erfüllt keinen der drei Punkte.
- Kein Bargeld: Einzahlungen auf Vivid Business-Konten sind derzeit nicht möglich.
Wer das Konto überhaupt bekommt
Diese Hürde steht am Anfang und wird in Testberichten meist übersprungen. Vivid Business nimmt nach eigener Auskunft Organisationen jeder Rechtsform auf, solange die gesetzlichen Vertreter im EWR ansässig sind, dazu Selbstständige – in Deutschland ausdrücklich Freiberufler und eingetragene Kaufleute (e. K.). Gefragt werden Ausweis, Steuernummer und je nach Fall die Gewerbeanmeldung.
Die private Vermietung passt in keine dieser Schubladen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG sind steuerlich Vermögensverwaltung, keine gewerbliche Tätigkeit: Es gibt keine Gewerbeanmeldung, keinen Handelsregistereintrag und keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG. Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat also nichts in der Hand, was das Onboarding erwartet.
Realistisch bleiben drei Wege:
- Immobilien-GmbH oder UG – auch die vermögensverwaltende Variante ist eine Kapitalgesellschaft und damit eine zulässige Rechtsform. Für Gesellschaften in Gründung (GmbH i. G., UG i. G.) gibt es ein eigenes Startup-Onboarding.
- GbR, etwa bei Ehegatten oder einer Erbengemeinschaft, die gemeinsam vermieten.
- Gewerbliche Tätigkeit daneben: Wer ohnehin selbstständig ist, führt das Konto auf diese Tätigkeit und bucht die Immobilien mit. Steuerlich saubere Trennung vorausgesetzt – die Vermietung bleibt eine eigene Einkunftsart.
Für alle anderen ist die ehrliche Antwort: Das Konto ist für diesen Fall nicht gebaut. Welche Kontoform dann passt, steht im Beitrag Konto für Mieteinnahmen – dort auch, warum viele Girokonto-AGB die Vermietung als geschäftliche Nutzung einordnen.
Was hinter dem Konto steht
Vivid startete 2020 mit der Solarisbank im Hintergrund; deren Konten liefen auf eine deutsche Vollbanklizenz. Diese Zusammenarbeit endete 2024. Seit der Übernahme einer luxemburgischen E-Geld-Lizenz ist Vivid Money S.A. selbst Anbieter des Zahlungskontos und Herausgeber des E-Geldes, beaufsichtigt von der CSSF.
Das ist der entscheidende Unterschied zum Konto bei der Sparkasse:
| Bank (Kreditinstitut) | E-Geld-Institut wie Vivid | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 1 KWG, Einlagengeschäft | E-Geld-Geschäft, keine Einlagen |
| Guthabenschutz | gesetzliche Einlagensicherung, 100.000 € pro Kunde | Safeguarding: Kundengelder treuhänderisch getrennt |
| Im Insolvenzfall | Entschädigungsanspruch gegen die Sicherungseinrichtung | Rückzahlung aus Sicherungskonten und Geldmarktfonds unter Aufsicht der CSSF |
| Zulässig für die Kautionsanlage nach § 551 BGB | ja | nein |
Vivid formuliert das im eigenen Hilfe-Center offen: Kundengelder liegen „im Namen von Vivid Money S.A. treuhänderisch für seine Kunden“ bei Partnerbanken, im Insolvenzfall würden sie nicht in die Masse fallen, sondern „vollständig aus den Sicherungskonten und QMMFs“ zurückerstattet. Und: Nur die bei Natixis (BPCE-Gruppe) geführten Gelder sind über die französische Einlagensicherung FGDR mit bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt.
Auch die deutsche IBAN ist nicht ganz das, wonach sie aussieht: Nach Vivids Angaben werden DE-IBANs als virtuelle IBANs der Banking Circle S.A. bereitgestellt und vom Anbieter zugeordnet. Für den Mieter, der die Miete überweist, ist das gleichgültig. Für die Frage, wo das Geld rechtlich liegt, nicht.
Das Zinskonto ist ein weiteres eigenes Produkt: Es läuft über die Vivid Money B.V. in den Niederlanden, die als Wertpapierfirma unter Aufsicht der AFM steht, und legt das Geld in Geldmarktfonds an. Das ist eine Anlage, keine Einlage – mit Kursrisiko statt Einlagensicherung. Die Aktionszinsen wechseln mehrmals im Jahr; verbindlich ist immer die Angabe in der App.
Tarife und Kosten
Vivid trennt zwei Preislisten. Die Beträge sind der Stand September 2026; der erste Wert gilt bei Jahreszahlung, der zweite im monatlich kündbaren Flex-Tarif.
Freiberufler und Einzelunternehmer
| Tarif | Preis pro Monat |
|---|---|
| Standard | 0 € |
| Prime | 6,90 € / 8,90 € |
| Pro | 18,90 € / 24,90 € |
| Pro+ | 41 € / 50 € |
Kapitalgesellschaften
| Tarif | Preis pro Monat |
|---|---|
| Free Start | 0 € |
| Basic | 6,90 € / 8,90 € |
| Pro | 18,90 € / 24,90 € |
| Enterprise | 79 € / 96 € |
| Enterprise+ | 249 € / 319 € |
Was für Vermieter daran zählt:
- SEPA-Überweisungen und Lastschriften sind in allen Tarifen unbegrenzt kostenlos. Das ist der Unterschied zu klassischen Geschäftskonten, die pro Buchungsposten abrechnen.
- Pockets: je Tarif 1 bis 30 inklusive. Jedes weitere kostet 3 Euro in Free Start, 2 Euro in Basic und 1 Euro in Pro und Enterprise.
- Cashback auf Kartenzahlungen, gestaffelt nach Tarif – ab 0,1 Prozent im kostenlosen Tarif. Für Vermieter ist das ein Nebeneffekt: Handwerkerrechnungen kommen als Überweisung, nicht per Karte.
- Keine Schufa-Abfrage vor der Kontoeröffnung.
- Kein Bargeld: Einzahlungen sind auf Vivid Business-Konten derzeit nicht vorgesehen. Wer Miete oder Kaution in Scheinen annimmt, braucht ein zweites Konto.
Pockets in der Vermieterpraxis
Hier liegt der eigentliche Nutzen. Eine eigene IBAN pro Topf heißt: Jeder Mieter überweist auf „seine“ IBAN, und der Kontostand beantwortet die Frage nach der Rücklage ohne Auswertung.
Eine mögliche Aufteilung bei drei Wohnungen:
- ein Pocket je Objekt für die Mieteingänge
- ein Pocket Instandhaltungsrücklage, per Dauerauftrag bedient
- ein Pocket für die Einkommensteuer-Vorauszahlung
- ein Pocket für Versicherungen und Grundsteuer
Das sind sechs Töpfe. Im Basic-Tarif mit sechs enthaltenen Pockets wären das 82,80 Euro im Jahr bei Jahreszahlung; reichen die enthaltenen nicht, kommen 2 Euro je weiteres Pocket dazu. Zum Vergleich: Bei der DKB kostet jedes Zusatzkonto 2,50 Euro im Monat, sechs Konten also 180 Euro im Jahr. Wie viele Pockets im gewählten Tarif konkret enthalten sind, steht in der Tarifübersicht und ändert sich erfahrungsgemäß häufiger als der Grundpreis – vor dem Abschluss prüfen.
Was die Trennung nicht leistet: Sie ersetzt keine Buchhaltung. Die Zuordnung von Nebenkostenvorauszahlungen, Umlagen und nicht umlagefähigen Kosten muss weiterhin sauber dokumentiert sein – dafür gibt es die Vorlagen und am Jahresende die Anlage V.
Die Kaution gehört nicht in ein Pocket
Der Satz „Kautionen sicher verwalten“ steht in vielen Anbietertexten. Er ist bei Vivid falsch, und zwar dreifach. § 551 Abs. 3 BGB verlangt:
- Anlage bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Vivid Money S.A. ist ein E-Geld-Institut, kein Kreditinstitut im Sinne des § 1 KWG – ein Zahlungskonto ist keine Spareinlage.
- Trennung vom Vermögen des Vermieters. Ein Pocket läuft auf den Kontoinhaber und trägt keinen Treuhandvermerk. In der Insolvenz des Vermieters ist es Teil seines Vermögens – die Trennung nach Zweck in der App ändert daran nichts.
- Erträge für den Mieter. Ein Zahlungskonto wirft keine Zinsen ab; das Zinskonto ist eine Fondsanlage und als Kautionsanlage erst recht nicht vorgesehen.
Wer als Vermieter die Kaution falsch anlegt, riskiert nicht nur Zinsnachforderungen. Der Mieter kann die Miete bis zur ordnungsgemäßen Anlage zurückbehalten – und bei Insolvenz haftet der Vermieter persönlich für den Verlust.
Richtig ist ein offen ausgewiesenes Mietkautionskonto oder, auf Mieterseite, ein verpfändetes Sparkonto. Den Anbietervergleich dazu gibt die Übersicht Mietkautionskonto, die Aufteilung zwischen Miet- und Kautionskonto erklärt die Seite Vermieterkonto.
Merksatz: Das Konto für die Mieteinnahmen ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Das Konto für die Kaution ist eine Frage des Rechts. Vivid kann das erste, nicht das zweite.
Steuer und Nachweis
Eine Buchführungspflicht gibt es bei Vermietung und Verpachtung nicht – die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Trotzdem ist ein eigenes Konto mehr als Ordnungsliebe:
- Belegführung: Kontoauszüge, aus denen sich Mieteinnahmen und Werbungskosten ohne Rückfragen ergeben, sind der einfachste Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
- Abgrenzung: Nebenkostenvorauszahlungen sind im Jahr des Zuflusses Einnahmen, die Abrechnung erfolgt später – ein separates Konto macht die Zeitreihe nachvollziehbar.
- Kautionszinsen sind Einkünfte des Mieters, nicht des Vermieters. Sie dürfen deshalb gar nicht in derselben Zeitreihe auftauchen. Ein weiterer Grund, die Kaution woanders zu führen – Details in der Kautionsabrechnung.
- Export: Vivid bietet Umsatzexporte und Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware. Wer mit Steuerberater arbeitet, sollte vorab klären, welches Format dieser einlesen kann.
Wo Vivid für Vermieter an Grenzen stößt
- Kein Bargeld – Einzahlungen sind nicht möglich, Abhebungen nur per Karte.
- Keine Filiale, kein Ansprechpartner vor Ort. Support läuft über App und Chat.
- Kein Mietkautionskonto, kein Mietaval, keine Verpfändungserklärung – das gesamte Kautionsgeschäft fehlt im Produktkatalog.
- Keine gesetzliche Einlagensicherung für das Kontoguthaben.
- Keine Immobilienfinanzierung. Wer Darlehen und Konto bei einem Haus bündeln will, ist bei einer Bank besser bedient.
- Häufige Tarifwechsel. Vivid hat Preismodell und Tarifnamen seit 2023 mehrfach umgebaut. Was heute im Tarif enthalten ist, ist keine Garantie für nächstes Jahr.
- Hochrisikobranchen ausgeschlossen – wer neben der Vermietung eine Tätigkeit auf Vivids Ausschlussliste betreibt, kommt nicht durchs Onboarding.
Für wen es passt – und für wen nicht
| Ausgangslage | Einschätzung |
|---|---|
| Immobilien-GmbH oder GbR, mehrere Objekte, viele Buchungen | Passt. Unbegrenzte SEPA-Buchungen und Pockets mit eigener IBAN sind hier günstiger als jedes Postenmodell. |
| Privatperson mit einer vermieteten Wohnung | Passt nicht. Keine zulässige Rechtsform für das Onboarding; ein zweites Girokonto oder ein Vermieterkonto ist der richtige Weg. |
| Kaution soll getrennt verwahrt werden | Passt nicht. § 551 BGB verlangt ein Kreditinstitut – siehe Mietkautionskonto. |
| Regelmäßige Bareinzahlungen | Passt nicht. Bargeldeinzahlung ist nicht möglich. |
| Rücklagen sollen Zinsen bringen | Mit Vorbehalt. Das Zinskonto ist eine Geldmarktfondsanlage, kein Tagesgeld – und keine Einlage. |
Fazit
Das Vivid Geschäftskonto löst ein echtes Vermieterproblem: Es gibt so viele Töpfe mit eigener IBAN, wie die Objekte es verlangen, und rechnet Buchungen nicht einzeln ab. Wer Immobilien in einer GmbH, UG oder GbR hält und digital arbeitet, bekommt dafür ein starkes Werkzeug zu einem niedrigen Preis.
Zwei Grenzen muss man kennen. Vivid ist kein Kreditinstitut, sondern ein E-Geld-Institut mit Safeguarding statt Einlagensicherung – das ist für das Betriebskonto vertretbar, für die Mietkaution aber ausgeschlossen. Und die reine Privatvermietung ist für dieses Konto nicht vorgesehen. Beides ist kein Vorwurf an den Anbieter, sondern eine Frage der Zuordnung: Mieteinnahmen hierhin, Kaution auf ein Mietkautionskonto.
Wie Vivid gegen DKB-Zusatzkonten, N26 Spaces, Qonto, Finom und Kontist dasteht, zeigt der Kontenvergleich für Vermieter.
Quellen
- Vivid Business – Tarife und Leistungen (Free Start, Basic, Pro, Enterprise)vivid.money
- Vivid Business Hilfe-Center: Sind meine Gelder durch eine Einlagensicherung geschützt?help-business.vivid.money
- Vivid Business Hilfe-Center: Wie werden meine Gelder von Vivid Money S.A. geschützt?help-business.vivid.money
- Vivid Business Hilfe-Center: Wer sind Vivids Bankpartner? (virtuelle DE-IBAN über Banking Circle S.A.)help-business.vivid.money
- Vivid Business Hilfe-Center: Kann jede Organisation ein Vivid Business-Konto eröffnen?help-business.vivid.money
- Vivid Business Hilfe-Center: Zinskonto von Vivid Money B.V. (Geldmarktfonds)help-business.vivid.money
- gruendung.de – Vivid Business: Tarife, Pockets und Konditionen, Stand 1. September 2026gruendung.de
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 1 KWG – Begriff des Kreditinstitutsgesetze-im-internet.de
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.


