Greenwashing bei der Mietkaution: So erkennt man nachhaltige Angebote
„Nachhaltig“ steht heute auf vielen Finanzprodukten, auch bei der Mietkaution. Ob dahinter etwas steckt, ist aus der Werbung selten zu erkennen. Dieser Beitrag erklärt die Begriffe Greenwashing, ESG und Sustainable Finance und zeigt, woran man bei den üblichen Kautionsformen echte Nachhaltigkeit prüft.
Inhalt
Die kurze Antwort
- Die Kautionsform sagt nichts über Nachhaltigkeit. Entscheidend ist, wofür das Geld bei der Bank oder im Fonds eingesetzt wird.
- Nur beim Mietkautionsdepot wählt der Mieter selbst, in welche Fonds die Kaution fließt. Der Vermieter muss dieser Form zustimmen (§ 551 Abs. 3 BGB).
- Prüfbar sind die Einstufung des Fonds nach der EU-Offenlegungsverordnung, die Anlagestrategie im Verkaufsprospekt und die konkreten Ausschlüsse, nicht der Fondsname.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bedeutet, sich umweltfreundlicher darzustellen, als man ist. Typisch sind pauschale Begriffe wie „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ ohne Beleg. Bei Geldanlagen kommt hinzu, dass sich Produkte „Green“ oder „ESG“ nennen, aber nur einen kleinen Teil des Geldes tatsächlich nach solchen Kriterien anlegen.
Für Verbraucher heißt das: Aussagen zur Nachhaltigkeit müssen sich an konkreten Angaben festmachen lassen. Was sich nicht belegen lässt, gilt als Werbeversprechen.
ESG und Sustainable Finance
Sustainable Finance bezeichnet Finanzierung und Geldanlage, die neben der Rendite auch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigen. Die drei Bereiche heißen ESG:
- Environmental (Umwelt): Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Abfall
- Social (Soziales): Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Lieferketten
- Governance (Unternehmensführung): Management, Transparenz, Umgang mit Korruption
ESG-Ratings sind keine einheitliche Größe: Verschiedene Anbieter bewerten dasselbe Unternehmen unterschiedlich. Ein gutes ESG-Rating bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Unternehmen „sauber“ ist.
Woran man bei Fonds echte Nachhaltigkeit erkennt
Für Fonds gilt die EU-Offenlegungsverordnung. Sie verpflichtet Anbieter, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte einzustufen:
- Artikel 6: keine besondere Nachhaltigkeitsstrategie
- Artikel 8: Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale
- Artikel 9: Fonds hat ein nachhaltiges Anlageziel
Die Einstufung ist ein Anhaltspunkt, aber kein Gütesiegel: Was Artikel 8 konkret bedeutet, legt jeder Anbieter selbst fest. Hilfreicher ist der Blick in die Unterlagen des Fonds:
- Anlagestrategie und Verkaufsprospekt: Welcher Anteil des Fonds wird nach Nachhaltigkeitskriterien angelegt?
- Ausschlusskriterien: Welche Branchen sind ausgeschlossen, zum Beispiel Kohle, Atomkraft, Waffen oder Tabak?
- Größte Positionen: Passen die größten Beteiligungen zum Versprechen?
- Fondsname: Ein „grüner“ Name allein ist kein Beleg.
Nachhaltigkeit bei den üblichen Kautionsformen
Mietkautionsdepot
Beim Mietkautionsdepot werden statt Bargeld Fondsanteile an den Vermieter verpfändet. Der Mieter wählt die Fonds selbst, zum Beispiel ETFs mit ESG-Filter oder Ausschlusskriterien. Das ist die Form, bei der er die Nachhaltigkeit am stärksten selbst steuert. Er trägt dafür das Kursrisiko, und der Vermieter muss zustimmen. Mehr dazu im Beitrag Mietkaution nachhaltig anlegen.
Kautionskonto
Auf einem Mietkautionskonto hat der Mieter keinen Einfluss darauf, wofür die Bank das Geld einsetzt. Banken mit nachhaltiger Ausrichtung veröffentlichen meist, welche Kredite sie vergeben und welche Branchen sie ausschließen. Daran lässt sich ihre Nachhaltigkeit prüfen. Dass eine Genossenschaftsbank regional verankert ist, macht sie noch nicht nachhaltig. Ob das Geld in lokale Projekte fließt, steht in den Berichten der Bank, nicht in der Werbung. Konten verschiedener Banken stehen im Überblick bei mietkautionskonto.info.
Mietkautionsbürgschaft
Bei einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegt der Mieter kein Geld, sondern zahlt eine jährliche Gebühr an den Bürgen. Das Geld bleibt in seiner Hand, für die Nachhaltigkeit der Bürgschaft selbst gibt es keine Kriterien. Werbeaussagen einzelner Anbieter, etwa zu Klimaschutzprojekten, sollte man wie andere Nachhaltigkeitsversprechen auf Belege prüfen. Der Vermieter muss auch dieser Form zustimmen.
Hinweis für Vermieter
Wer als Vermieter eine nachhaltige Kautionsform akzeptiert, sollte auf die Sicherheit achten: Beim Depot ist der Wert nicht garantiert, bei der Bürgschaft hängt er von der Bonität des Bürgen ab. Die Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden, etwa an eine Nachbesicherung bei fallenden Kursen. Das Nachhaltigkeitsversprechen eines Produkts ersetzt nicht die Prüfung seiner Sicherheit.
Fazit
Nachhaltig ist die Mietkaution nicht durch ihre Form, sondern durch das, was mit dem Geld geschieht. Am besten prüfbar ist das beim Depot: Fondsunterlagen, Einstufung und Ausschlusskriterien zeigen, was hinter dem Versprechen steht. Beim Kautionskonto hilft der Blick in die Berichte der Bank. Pauschale Aussagen ohne Beleg sind in beiden Fällen ein Warnzeichen.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)eur-lex.europa.eu
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.


