Die Mietkaution ist ein zentraler Bestandteil vieler Mietverträge in Deutschland und dient als finanzielle Absicherung für Vermieter. Doch wie hoch darf die Mietkaution eigentlich sein? Kann sie frei zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt werden? Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten zeigt die rechtliche und finanzielle Lage rund um die Mietkaution auf.
Die rechtliche Situation in Deutschland
Gemäß § 551 BGB ist die Höhe der Mietkaution klar geregelt. Der Gesetzestext besagt:
„Der Vermieter kann als Sicherheit für die Erfüllung der Mieterpflichten eine Mietsicherheit verlangen, die maximal das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten beträgt.“
Das bedeutet, dass die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Diese Regelung ist zwingend und lässt keinen Spielraum für individuelle Absprachen, die diese Grenze überschreiten. Vermieter dürfen keine höhere Kaution fordern, und Mieter sind nicht verpflichtet, eine höhere Kaution zu zahlen.
Das Dilemma für Mieter und Vermieter
Die derzeitige Zinslage stellt sowohl Mieter als auch Vermieter vor besondere Herausforderungen. Die Zinsen für klassische Mietkautionskonten sind auf einem historischen Tiefstand. Oftmals liegt der Zinssatz bei nahezu null Prozent, was bedeutet, dass das hinterlegte Kapital kaum Erträge erwirtschaftet.
Für Mieter bedeutet dies, dass eine erhebliche Summe Geld gebunden ist, ohne dass sie daraus Nutzen ziehen können. Insbesondere in Großstädten, wo die Mieten hoch sind, kann die Mietkaution schnell mehrere tausend Euro betragen. Diese Summe ist für viele Mieter ein finanzieller Kraftakt und blockiert Kapital, das anderweitig genutzt werden könnte.
Auf der anderen Seite stehen Vermieter, die trotz der geringen Zinsen auf Kautionskonten auf eine Kaution nicht verzichten möchten. Sie dient ihnen als Sicherheit gegen Mietausfälle oder Schäden an der Mietwohnung. Allerdings müssen sie sich mit der Tatsache abfinden, dass das gebundene Kapital ebenfalls kaum Zinsen abwirft.
Mietkautionsdepot als Lösung
Eine mögliche Alternative zur klassischen Mietkaution auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto ist das Mietkautionsdepot. Anbieter wie growney oder Morgenfund bieten hier interessante Modelle an. Bei einem Mietkautionsdepot wird die Kaution in einem Fonds oder ETF angelegt. Dies hat mehrere Vorteile:
- Höhere Renditen: Im Vergleich zu klassischen Kautionskonten können mit einem Mietkautionsdepot höhere Renditen erzielt werden. Die Erträge aus der Fondsanlage können sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter (im Falle einer Verwertung der Kaution) zugutekommen.
- Flexibilität: Das angelegte Kapital bleibt flexibel und kann im Falle eines Auszugs relativ einfach aufgelöst werden. Dadurch ist die Liquidität des Mieters weniger stark eingeschränkt.
- Sicherheit: Viele Mietkautionsdepots bieten die Möglichkeit der Diversifikation, da sie in breit gestreute Fonds investieren. Das Risiko ist dabei höher als bei Kautionskonten, bei langfristigen Anlagehorizonten bzw. Mietdauern ist eine Erhöhung des Anlagewertes jedoch denkbar
Fazit
Die Höhe der Mietkaution ist in Deutschland gesetzlich geregelt und darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht überschreiten. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase stellt die klassische Mietkaution jedoch eine finanzielle Belastung für Mieter und eine ineffiziente Kapitalbindung für Vermieter dar. Ein Mietkautionsdepot kann hier Abhilfe schaffen, indem es höhere Renditen und mehr Flexibilität bietet. Anbieter wie growney und Morgenfund bieten hierfür passende Lösungen an, die sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter berücksichtigen.