Mietkaution finanzieren: Ratenzahlung, Bürgschaft oder Kredit?
Drei Nettokaltmieten auf einmal, dazu Umzug, Renovierung und die erste Miete — und die alte Kaution ist noch beim früheren Vermieter. Der Gedanke an einen Kredit liegt nahe.
Er ist aber selten die erste und fast nie die günstigste Antwort. Diese Seite ordnet die Möglichkeiten nach Kosten — vom kostenlosen gesetzlichen Anspruch bis zum teuren Notnagel.
Inhalt
- Die Rangfolge der Möglichkeiten
- Zuerst das Kostenlose: die gesetzliche Ratenzahlung
- Die alte Kaution einfordern
- Bürgschaft statt Kredit
- Wenn das Amt zahlt
- Wenn es doch ein Kredit sein soll
- „Kredit trotz Schufa“ — Vorsicht
- Kurz zusammengefasst
- Häufige Fragen zur Finanzierung der Mietkaution
- Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?
- Lohnt sich ein Kredit für die Mietkaution?
- Was ist günstiger: Kredit oder Kautionsbürgschaft?
- Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?
- Woran erkenne ich unseriöse „Kredit trotz Schufa“-Angebote?
- Wie lange darf der alte Vermieter die Kaution behalten?
- Quellen
Die Rangfolge der Möglichkeiten
| Weg | Kosten bei 1.500 € Kaution | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB | 0 € | keine – es ist ein gesetzlicher Anspruch |
| Alte Kaution einfordern | 0 € | Mietverhältnis beendet, Ansprüche abgerechnet |
| Kautionsbürgschaft | rund 65 € im Jahr | Vermieter akzeptiert sie, Bonitätsprüfung |
| Kostenübernahme durch das Jobcenter | 0 € (Darlehen, wird verrechnet) | Bürgergeldbezug, Antrag vor Vertragsschluss |
| Arbeitgeberdarlehen | oft zinslos | Arbeitgeber macht mit |
| Ratenkredit | etwa 50 bis 100 € Zinsen | Bonität, regelmäßiges Einkommen |
| Dispositionskredit | etwa 165 bis 195 € im Jahr | eingeräumte Kontoüberziehung |
Beispielrechnung für 1.500 € über zwölf Monate; Ratenkredit mit 6 bis 12 Prozent effektivem Jahreszins, Dispo mit 11 bis 13 Prozent. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Bonität und Anbieter ab.
Zuerst das Kostenlose: die gesetzliche Ratenzahlung
Der Punkt wird so häufig übersehen, dass er hier ganz nach vorn gehört. § 551 Abs. 2 BGB gibt jedem Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mietzahlungen.
Das ist kein Entgegenkommen, sondern Gesetz: Nach § 551 Abs. 4 BGB ist jede abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam. Eine Klausel „Kaution vollständig vor Übergabe“ steht in vielen Verträgen und ist trotzdem wirkungslos.
Aus 1.500 € auf einen Schlag werden damit dreimal 500 €. Bei vielen Umzügen erledigt sich die Finanzierungsfrage schon hier — man muss die Raten allerdings aktiv verlangen, denn die meisten Vermieter rechnen mit der Einmalzahlung.
Die alte Kaution einfordern
Der Vermieter darf die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses eine angemessene Prüfungsfrist lang zurückhalten — in der Praxis drei bis sechs Monate, bis die letzte Betriebskostenabrechnung vorliegt. Er darf sie aber nicht unbegrenzt und nicht vollständig einbehalten.
Wer früh und schriftlich mit Fristsetzung auffordert, bekommt sein Geld erfahrungsgemäß deutlich schneller. Die Einzelheiten stehen unter Rückzahlung der Mietkaution, ein fertiges Schreiben unter Musterbriefe.
Bürgschaft statt Kredit
Bei einer Kautionsbürgschaft zahlt niemand die Kaution — ein Versicherer bürgt dafür. Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag von etwa 4,3 bis 5,25 Prozent der Kautionssumme, bei 1.500 € also rund 65 bis 79 € im Jahr.
Der Vergleich mit dem Kredit fällt eindeutig aus, solange die Überbrückung kurz ist: Ein Ratenkredit über zwölf Monate kostet ähnlich viel, muss aber zusätzlich getilgt werden — die Liquidität ist also weiterhin gebunden. Über viele Jahre kehrt sich das Bild um, weil die Bürgschaftsgebühr immer weiterläuft und am Ende nichts zurückkommt.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert. Einen Anspruch darauf gibt es nicht: § 551 BGB gibt dem Mieter das Recht auf Ratenzahlung, nicht auf eine bestimmte Sicherungsform.
Wenn das Amt zahlt
Bei Bürgergeldbezug kommt eine Kautionsübernahme durch das Jobcenter in Betracht. Sie wird als Darlehen gewährt und mit den laufenden Leistungen verrechnet. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden — danach ist die Übernahme regelmäßig ausgeschlossen.
Für Studierende gilt eine Besonderheit: Wer eine dem Grunde nach BAföG-förderungsfähige Ausbildung absolviert, ist nach § 7 Abs. 5 SGB II von den Regelleistungen ausgeschlossen. Dort führt der Weg über das Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II oder über die zinslosen Darlehen vieler Studierendenwerke — mehr dazu unter Mietkaution im Studium.
Wenn es doch ein Kredit sein soll
Bleibt der Ratenkredit, sind vier Punkte wichtiger als die beworbene Monatsrate:
- Der effektive Jahreszins ist die einzige vergleichbare Zahl. Er muss nach der Preisangabenverordnung angegeben werden und enthält alle laufzeitabhängigen Kosten.
- Bonitätsabhängige Zinsen („ab 2,99 %“) bekommt nur ein Teil der Kunden. Maßgeblich ist das persönliche Angebot, nicht der Schaufensterzins.
- Restschuldversicherungen treiben die Kosten oft erheblich und sind bei einer kurzen Laufzeit selten sinnvoll. Sie sind freiwillig.
- Widerrufsrecht: Bei Verbraucherdarlehen nach §§ 491 ff. BGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage (§ 355 BGB).
Die Laufzeit sollte zum Zweck passen. Eine Kaution ist eine Überbrückung, kein Anschaffungskredit — wer sie über 60 Monate finanziert, zahlt am Ende ein Vielfaches der Bürgschaftsgebühr.
„Kredit trotz Schufa“ — Vorsicht
Angebote, die eine Kreditvergabe ohne Bonitätsprüfung versprechen, richten sich gezielt an Menschen in einer Zwangslage. Typische Warnzeichen:
- Vorkosten — Gebühren für Bearbeitung, Gutachten oder eine „Vermittlungsvorbereitung“, bevor überhaupt Geld fließt
- Hausbesuch gegen Gebühr statt eines Online- oder Postident-Verfahrens
- Koppelgeschäfte — der Kredit kommt nur zusammen mit einer Versicherung oder einem Zeitschriftenabonnement
- Beratung per teurer Servicenummer
Für den konkreten Fall der Mietkaution gibt es einen besseren Weg: Eine Kautionsbürgschaft ohne SCHUFA-Prüfung löst dasselbe Problem, ohne dass eine Schuld entsteht. Was ein Vermieter überhaupt an Bonitätsauskunft verlangen darf, steht unter SCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Kurz zusammengefasst
- Ratenzahlung verlangen — drei Raten stehen jedem Mieter zu und kosten nichts.
- Alte Kaution schriftlich einfordern, mit Frist.
- Bürgschaft prüfen, wenn der Vermieter mitmacht — vor allem als kurze Überbrückung.
- Beim Amt fragen, solange der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist.
- Erst dann ein Kredit — mit kurzer Laufzeit, ohne Restschuldversicherung, und nur nach Vergleich des effektiven Jahreszinses.
Was die Kaution über die Jahre an Zinsen einbringt, zeigt der Mietkaution-Zinsrechner; wie hoch sie überhaupt sein darf, steht unter Höhe der Mietkaution.
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zur Finanzierung der Mietkaution
Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?
Ja. § 551 Abs. 2 BGB gibt jedem Mieter das Recht auf drei gleiche Monatsraten – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den folgenden Mieten. Eine Klausel, die die vollständige Zahlung vor Übergabe verlangt, ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Verlangt werden muss die Ratenzahlung allerdings aktiv.
Lohnt sich ein Kredit für die Mietkaution?
Selten. Ein Ratenkredit über 1.500 € und zwölf Monate kostet je nach Bonität etwa 50 bis 100 € Zinsen – ähnlich viel wie eine Kautionsbürgschaft, die zusätzlich keine Tilgung erfordert. Die gesetzliche Ratenzahlung kostet gar nichts und sollte immer zuerst geprüft werden.
Was ist günstiger: Kredit oder Kautionsbürgschaft?
Bei kurzer Überbrückung die Bürgschaft, weil kein Kapital gebunden wird: rund 65 € im Jahr bei 1.500 € Kaution. Über viele Jahre kehrt sich das um – die Gebühr läuft weiter, und am Ende kommt davon nichts zurück, während ein getilgter Kredit erledigt ist.
Übernimmt das Jobcenter die Mietkaution?
Bei Bürgergeldbezug ist eine Übernahme als Darlehen möglich, das mit den laufenden Leistungen verrechnet wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden. Studierende sind nach § 7 Abs. 5 SGB II in aller Regel ausgeschlossen.
Woran erkenne ich unseriöse „Kredit trotz Schufa“-Angebote?
An Vorkosten, die vor der Auszahlung fällig werden, an kostenpflichtigen Hausbesuchen statt Online- oder Postident-Verfahren, an Koppelgeschäften mit Versicherungen oder Abonnements und an Beratung über teure Servicenummern. Für die Kaution selbst ist eine Bürgschaft ohne SCHUFA-Prüfung der bessere Weg – dabei entsteht keine Schuld.
Wie lange darf der alte Vermieter die Kaution behalten?
Eine angemessene Prüfungsfrist lang, in der Praxis drei bis sechs Monate, bis die letzte Betriebskostenabrechnung vorliegt. Vollständig und unbegrenzt einbehalten darf er sie nicht; ein schriftliches Rückforderungsschreiben mit Frist beschleunigt die Auszahlung.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- §§ 491 ff. BGB – Verbraucherdarlehensvertraggesetze-im-internet.de
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgengesetze-im-internet.de
- Preisangabenverordnung – effektiver Jahreszinsgesetze-im-internet.de
- § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Kautionsübernahme)gesetze-im-internet.de
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (Ausschluss von Auszubildenden)gesetze-im-internet.de


