Wenn man in Deutschland eine Wohnung mietet, dann wird nach § 551 Abs. 1 eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Nettokaltmieten fällig. Gerade für Studenten stellt das eine erhebliche Belastung dar. Zum einen besteht während der Jahre von Studium und Ausbildung häufiger die Notwendigkeit umzuziehen. Zum anderen stehen Studenten meist nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Vor allem während des Studiums ist eine Mietkautionsbürgschaft für Studenten daher eine sinnvolle Alternative zur Barkaution.
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Die Mietkaution trifft Studenten doppelt hart
Für Studenten sind Umzüge keine Seltenheit. Durch einen Wechsel der Universität oder der Hochschule, durch ein längeres Praktikum oder ein praktisches Jahr oder durch die Rückkehr nach einem Auslandssemester ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels. Viele Wohngelegenheiten für Studenten sind darüber hinaus zeitlich befristet und erfordern deshalb weitere Umzüge.
Außerdem sind während der Ausbildungszeit die finanziellen Mittel meist knapp. Studiengebühren, Kosten für den Lebensunterhalt und Ausgaben für Lehrmittel und ein meist nur knapp bemessenes regelmäßiges Einkommen lassen nur wenig Spielraum für zusätzliche Investitionen. Die Renovierung, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und der Umzug selber sind bereits teuer genug. Wer in dieser Situation auch noch die Mietkaution in bar für ein Mietkautionskonto aufbringen muss, steht vor einem finanziellen Problem.
Eine repräsentative Umfrage der Innofact AG aus dem Jahre 2009 hat unter Mietern in Deutschland ermittelt, wie sie ihre Mietkaution aufbringen. Für knapp 60 Prozent blieb hier nur die Möglichkeit das Konto zu überziehen, sich privat Geld zu leihen, einen Kredit aufzunehmen oder sogar persönliche Gegenstände zu verkaufen oder zu verpfänden. Nur gut 40 Prozent der Befragten konnten eine neue Kaution durch die Rückzahlung der bestehenden Kaution finanzieren.
Vergleichen Sie hier im Kautionsrechner die verschiedenen Anbieter für eine Mietkautionsbürgschaft:
Die Rückzahlung der Kaution ist häufig mit großen Problemen verbunden
Im Idealfall setzt man die Rückzahlung der bisherigen Kaution ein, um so die neue Kaution zu finanzieren. Die Praxis sieht dabei leider anders aus. Auch zu diesem Thema hat die Innofact AG im Jahre 2009 eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Gefragt wurde unter Mietern in Deutschland, welche Erfahrungen sie mit der Rückzahlung der Mietkaution gemacht haben.
Hier zeigte sich, dass 18 Prozent der Befragten lange auf die Rückzahlung der Kaution warten mussten. 10 Prozent erhielten ihre Kaution zu Unrecht nicht in voller Höhe zurück und weitere 9 Prozent wurde die Rückzahlung vollständig verweigert. In 7 Prozent der Fälle nutzte der Vermieter die einbehaltene Kaution, um den Mieter unter Druck zu setzen und 5 Prozent der Mieter mussten sogar einen Anwalt einschalten, um ihr Recht auf die Rückzahlung zu erstreiten.
Die Rechtslage ist in diesem Bereich nicht sehr eindeutig und bietet die Grundlage für viele Auseinandersetzungen. Da die Kaution dem Vermieter sowohl als Sicherheit für finanzielle Folgen von Schäden an der Wohnung als auch für die Übernahme von Nebenkosten, die erst nach dem Auszug ermittelt werden konnten, dienen soll, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Kaution nicht unmittelbar nach dem Ende des Mietverhältnisses zurück gezahlt werden muss. Er ist dazu berechtigt Teile der Kaution einzubehalten, bis Spätschäden an der Wohnung erkennbar sind und die angefallenen Nebenkosten abgerechnet wurden. Es ist keine Seltenheit, dass bis zu sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses vergehen, bis die Rückzahlung der Kaution vollständig erfolgt ist.
Hierzu äußert sich auch der Pressesprecher des Deutschen Mieterbund e.V. in Berlin Ulrich Ropertz in einem Interview mit der Mieterzeitung (April 2011):
„Bei einem Wohnungswechsel ist es meistens so, dass der Vermieter die Kaution für die alte Wohnung noch monatelang einbehält und man für die Anmietung der neuen Wohnung drei Monatsmieten bar auf den Tisch legen muss. Damit sind viele Mieter überfordert.“
Die Kautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution für Studenten
Der Anspruch des Vermieters auf eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus einem Mietverhältnis lässt sich nicht wegdiskutieren. Allerdings steht mit der Kautionsbürgschaft ein alternatives Modell zur Verfügung, das von immer mehr Vermietern akzeptiert wird. Der Mieter schließt hierzu mit einem der Anbieter am Markt einen entsprechenden Vertrag ab und entrichtet hierzu einen vergleichsweise geringen jährlichen Beitrag. Dieser richtet sich in seiner Höhe nach der jeweiligen Kaltmiete der Wohnung. Im Gegenzug erhält der Mieter nun eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter anstelle der geforderten Kaution übergibt.
Insofern schont die Kautionsbürgschaft die Liquidität der Studenten. Ohne die hohen Kosten der Kaution in bar aufbringen zu müssen, bleibt genügend Geld für den Umzug selber, für eine erforderliche Renovierung oder für den ein oder anderen Einrichtungsgegenstand für die eigene Wohnung übrig. Der Antrag auf die Kautionsbürgschaft kann bei den meisten Anbietern direkt Online gestellt werden. Die Bürgschaftsurkunde wird dann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt und an den Mieter versendet. Besonders vorteilhaft: Die Kautionsbürgschaft kann im Falle eines Wohnungswechsels jederzeit gekündigt werden.
Die Kautionsbürgschaft bietet zudem auch handfeste Vorteile für Vermieter. So muss der Vermieter weder den Eingang der Kaution überprüfen, noch sich mit deren verzinster Anlage beschäftigen. Der Vermieter erhält zudem direkt eine Bonitätsauskunft über den Mieter. Da im Rahmen des Antrags für eine Kautionsbürgschaft eine Abfrage bei der Schufa erfolgt, kann er sich auf die Bonität seines künftigen Mieters verlassen, ohne selber eine entsprechende Überprüfung durchzuführen.
Die Kautionsbürgschaft bietet also konkrete Vorteile für Mieter und für Vermieter. Handelt es sich bei dem Mieter um einen Studenten, dann werden diese noch deutlicher: Auch bei häufigen Umzügen während des Studiums entfällt die oft schwierige Beschaffung der Barkaution und die lange Wartezeit auf die Rückzahlung der zuvor geleisteten Kaution. Bei einem Wohnungswechsel kann die bisherige Kautionsbürgschaft einfach gekündigt und eine neue Bürgschaft per Internet abgeschlossen werden.