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Mietkautionsversicherung ohne Schufa

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

„Mietkaution ohne Schufa“ ist eine der meistgesuchten Formulierungen rund um die Kautionsbürgschaft – und zugleich eine, die in dieser Form kein Anbieter erfüllt. Eine Mietkautionsbürgschaft ganz ohne Bonitätsprüfung gibt es auf dem deutschen Markt nicht. Was es gibt, sind Anbieter, die nicht die Schufa abfragen, sondern eine andere Auskunftei.

Das ist für Antragsteller mit einem Schufa-Eintrag der entscheidende Unterschied: Wer bei der Schufa ein Negativmerkmal hat, kann bei einer anderen Auskunftei durchaus sauber dastehen.

Die kurze Antwort

  • Ohne Bonitätsprüfung geht es nicht. Jeder Bürge prüft, bevor er einsteht – das liegt in der Natur der Bürgschaft nach § 765 BGB.
  • Ohne Schufa geht es teilweise. Einzelne Anbieter arbeiten mit Infoscore, Creditreform oder CRIF statt mit der Schufa.
  • Ein Eintrag ist nicht für immer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die 100-Tage-Regelung: Schnell beglichene Zahlungsstörungen verschwinden nach 18 statt nach 36 Monaten.
  • Die eigene Datenkopie ist kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Nur die BonitätsAuskunft für den Vermieter kostet Geld.
  • Scheitert die Bürgschaft, bleibt die Barkaution – zahlbar in drei Raten (§ 551 Abs. 2 BGB) und im Leistungsbezug als Darlehen vom Jobcenter (§ 22 Abs. 6 SGB II).

Warum es keine Bürgschaft ohne Bonitätsprüfung gibt

Der Begriff Mietkautionsversicherung ist irreführend. Verkauft wird keine Versicherung für den Mieter, sondern eine Mietkautionsbürgschaft. Die rechtliche Grundlage ist knapp:

„Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.“ (§ 765 Abs. 1 BGB)

Der Bürge – also die Versicherung oder Bank – haftet dem Vermieter gegenüber für Forderungen, die eigentlich der Mieter schuldet. Zahlt der Bürge, holt er sich das Geld beim Mieter zurück. Wirtschaftlich ist das eine Kreditvergabe: Die Eventualverbindlichkeit kann jederzeit zur realen Verbindlichkeit werden.

Deshalb prüft jeder Bürge vor der Zusage, ob der Antragsteller später zahlen kann. Ein Anbieter, der auf diese Prüfung vollständig verzichtete, würde ein Kreditrisiko eingehen, das er nicht bepreisen kann – die Gebühr einer Kautionsbürgschaft liegt bonitätsunabhängig meist zwischen vier und sieben Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr und trägt kein zusätzliches Ausfallrisiko.


Bürgschaft trotz Schufa: auf die Auskunftei kommt es an

Die Schufa Holding AG ist die bekannteste, aber nicht die einzige Auskunftei in Deutschland. Wer bei der Schufa ein Negativmerkmal trägt, kann bei Infoscore, Creditreform Boniversum oder CRIF unauffällig sein – die Datenbestände sind nicht identisch, weil nicht jedes Unternehmen an jede Auskunftei meldet.

Für die Suche heißt das: Nicht nach „ohne Schufa“ filtern, sondern nach der verwendeten Auskunftei. Im Rechner unten steht bei den Ergebnissen der Vermerk „Bonitätsprüfung: ohne Schufa“.

Hier lassen sich Angebote für Kautionsbürgschaften und Mietkautionsversicherungen direkt berechnen:

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Welche Anbieter nutzen welche Bonitätsprüfung?

Die folgende Zuordnung beruht auf den Angaben der Anbieter und wird regelmäßig überprüft (Stand: September 2026). Anbieter wechseln ihre Auskunftei gelegentlich – im Zweifel lohnt die Nachfrage vor Antragstellung.

Bonitätsprüfung über Infoscore statt Schufa

Bei diesen Anbietern erfolgt die Prüfung nach eigenen Angaben nicht über die Schufa:

  • Kautel
  • Kautionsfrei
  • Kautionsfuchs
  • Baloise (ehemals Basler) Versicherungen
  • INZMO

Bürgschaften mit Schufa-Auskunft

Diese Anbieter greifen für die Bewilligung auf die Schufa zurück:

Wer die Schufa-Abfrage vermeiden möchte, ist bei Kautel, Kautionsfrei oder Kautionsfuchs besser aufgehoben als bei Moneyfix.

Auch „ohne Schufa“ heißt nicht „ohne Prüfung“. Alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute holen vor der Bürgschaftszusage eine Auskunft ein und melden den Vertrag anschließend zurück. Der Antragsteller muss dem zustimmen – ohne Zustimmung kommt kein Vertrag zustande.


Was die Schufa speichert – und wie lange

Die Speicherfristen der Auskunfteien stehen nicht im Gesetz, sondern in den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien (dem „Code of Conduct“), die nach Art. 40 DSGVO genehmigt sind.

Die 100-Tage-Regelung seit 2025

Erledigte Zahlungsstörungen wurden traditionell drei Jahre gespeichert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Verkürzung auf 18 Monate, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Die Forderung wurde innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die Schufa beglichen.
  • Bis zum Ablauf der verkürzten Frist kommen keine weiteren Negativmerkmale hinzu.
  • Es liegen keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.

Die Löschung erfolgt automatisch; ein Antrag ist nicht nötig.

Sofortlöschung nach Zahlung? Der BGH sagt nein

Das Oberlandesgericht Köln hatte 2025 entschieden, erledigte Einträge müssten unmittelbar nach Zahlung gelöscht werden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 18. Dezember 2025 (I ZR 97/25) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen: Die pauschale Speicherfrist des Code of Conduct ist im Grundsatz zulässig. Ob eine Speicherung im Einzelfall über den gesamten Zeitraum rechtmäßig war, muss nun das OLG Köln erneut prüfen – entscheidend sind besondere Umstände, die das Löschungsinteresse überwiegen lassen.

Praktisch bedeutet das: Auf eine sofortige Löschung nach Begleichung besteht kein Anspruch. Wer schnell zahlt, profitiert aber von der 100-Tage-Regelung.


Der Score ist angreifbar: das EuGH-Urteil zum Schufa-Scoring

Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssache C-634/21), dass die Berechnung eines Score-Werts bereits eine „ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung“ im Sinne von Art. 22 DSGVO darstellt – sofern der abfragende Dritte diesen Wert seiner Entscheidung maßgeblich zugrunde legt.

Für Mieter folgt daraus ein konkretes Recht. Nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO können Betroffene verlangen:

„aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“

Wer also nach einer abgelehnten Kautionsbürgschaft wissen will, welche Merkmale den Ausschlag gaben, kann das bei der Auskunftei einfordern.


Eigene Auskunft einholen – kostenlos und kostenpflichtig

Es gibt zwei verschiedene Dokumente, die regelmäßig verwechselt werden.

Datenkopie BonitätsAuskunft
Grundlage Art. 15 Abs. 3 DSGVO freiwilliges Produkt
Kosten kostenlos kostenpflichtig
Inhalt alle gespeicherten Daten, Anfragen, Score-Historie Zusammenfassung mit Zertifikat
Zweck eigene Prüfung und Korrektur Vorlage beim Vermieter

Der Gesetzestext ist eindeutig: „Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.“ Erst für weitere Kopien darf ein Entgelt verlangt werden.

Die Datenkopie ist der richtige erste Schritt vor jedem Bürgschaftsantrag: Sie zeigt, ob überhaupt ein Negativmerkmal vorliegt, ob es korrekt ist und wann es gelöscht wird. Veraltete oder falsche Einträge lassen sich nur korrigieren, wenn man sie kennt. Was der Vermieter davon zu sehen bekommt, steht im Beitrag Was verrät die Schufa dem Vermieter wirklich?.


Wenn die Bürgschaft abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist kein Ausschluss vom Mietvertrag. Es bleiben vier Wege:

  1. Barkaution in drei Raten. Der Mieter ist gesetzlich berechtigt, die Kaution zu dritteln – die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten (§ 551 Abs. 2 BGB). Dieses Recht kann der Vermieter nicht abbedingen.
  2. Darlehen vom Jobcenter oder Sozialamt. Im Leistungsbezug gilt: „Aufwendungen für eine Mietkaution […] können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden“ (§ 22 Abs. 6 SGB II). Wichtig ist die Zusicherung vor Vertragsunterschrift – danach ist der Anspruch regelmäßig verloren. Die Leistung wird als Darlehen erbracht.
  3. Bürgschaft einer dritten Person. Eltern oder Angehörige können selbst bürgen. Achtung: Sie zählt zur Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten mit – mehr dazu unter Kaution und Bürgschaft nebeneinander.
  4. Kautionsdarlehen. Ein Ratenkredit für die Kaution setzt allerdings dieselbe Bonität voraus wie die Bürgschaft und ist damit selten die Lösung des Problems.

Fazit

Die Suche nach der „Mietkaution ohne Schufa“ führt in die Irre, weil sie das falsche Kriterium in den Mittelpunkt stellt. Die brauchbare Frage lautet: Welche Auskunftei fragt der Anbieter ab – und was steht dort über mich?

Drei Schritte in dieser Reihenfolge führen am schnellsten zum Ziel:

  1. kostenlose Datenkopie anfordern und den eigenen Datenbestand prüfen
  2. falsche oder abgelaufene Einträge löschen lassen
  3. gezielt einen Anbieter wählen, der eine andere Auskunftei nutzt

Führt das nicht zum Erfolg, ist die in drei Raten gezahlte Barkaution der verlässlichere Weg – sie steht jedem Mieter unabhängig von der Bonität zu.

Quellen

  1. § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
  2. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (Ratenzahlung, Abs. 2)gesetze-im-internet.de
  3. § 22 Abs. 6 SGB II – Mietkaution als Darlehen bei vorheriger Zusicherunggesetze-im-internet.de
  4. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person (Abs. 1 Buchst. h, Abs. 3)dsgvo-gesetz.de
  5. Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profilingdsgvo-gesetz.de
  6. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 – C-634/21 (SCHUFA Holding, Scoring)curia.europa.eu
  7. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25 (Speicherfristen erledigter Zahlungsstörungen)bundesgerichtshof.de
  8. SCHUFA: Neue 100-Tage-Regelung, gültig seit 1. Januar 2025schufa.de

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.