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Was verrät die Schufa dem Vermieter wirklich?

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer
Schufa Vermieter

Die Wohnung passt, die Lage stimmt – und dann kommt die Bitte um eine SCHUFA-Auskunft. Für viele Mietinteressenten ist das der unangenehmste Moment der Wohnungssuche, weil unklar ist, was der Vermieter eigentlich zu sehen bekommt.

Die kurze Antwort: weniger, als befürchtet – aber mehr, als vielen bewusst ist. Und seit dem 17. März 2026 in einer neuen Form, weil die SCHUFA ihr Scoring umgestellt hat.

Zwei Dokumente, ein Name

„SCHUFA-Auskunft“ bezeichnet zwei völlig verschiedene Dinge:

Datenkopie nach Art. 15 DSGVO SCHUFA-BonitätsCheck
Zweck Selbstkontrolle Nachweis zur Vorlage bei Dritten
Kosten kostenlos 29,95 € einmalig
Inhalt alle gespeicherten Daten samt Anfragen und Vertragsdetails nur die für einen Vertragsschluss relevanten Angaben
Für den Vermieter gedacht? nein ja, gültig 60 Tage

Legen Sie dem Vermieter nur den BonitätsCheck vor, nicht die vollständige Datenkopie. Die Datenkopie enthält Ihre gesamte Vertragshistorie – Konten, Kredite, Mobilfunkverträge, jede Anfrage. Das geht einen Vermieter nichts an, und die Datenschutzaufsicht sieht das genauso.

Was ein Vermieter verlangen darf und was nicht, steht ausführlich auf der Seite SCHUFA-Auskunft für Vermieter.

Was tatsächlich in der Auskunft steht

Gespeichert sind bei der SCHUFA im Wesentlichen:

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften,
  • Vertragsdaten: Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Mobilfunk- und Leasingverträge – die Existenz, nicht die Umsätze,
  • Zahlungsstörungen: unbestrittene, fällige und angemahnte Forderungen, Inkassoverfahren, titulierte Forderungen,
  • Daten aus öffentlichen Verzeichnissen: Schuldnerverzeichnis, Insolvenzbekanntmachungen,
  • der Score.

Nicht gespeichert sind: Einkommen, Vermögen, Kontostände, Umsätze, Beruf, Familienstand, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten. Wer eine Auskunft vorlegt, gibt also keine Einkommensverhältnisse preis – dafür fragen Vermieter separat nach Gehaltsnachweisen.

Der neue SCHUFA-Score seit März 2026

Am 17. März 2026 hat die SCHUFA ihr Scoring umgestellt. Für Mietinteressenten ändern sich drei Dinge:

  • Zwölf statt rund 250 Kriterien. Die Berechnung ist offengelegt und nachrechenbar.
  • Eine Punkteskala von 100 bis 999 statt eines Prozentwerts. Je höher, desto besser.
  • Ein Score für alle. Die frühere Trennung in Basisscore und Branchenscores – für Banken, Handel, Telekommunikation – entfällt. Vermieter, Banken und Händler sehen denselben Wert.

Die SCHUFA teilt die Skala in Klassen ein:

Klasse Punkte
Hervorragend 776 – 999
Gut 709 – 775
Akzeptabel 642 – 708
Ausreichend 100 – 641
Ungenügend kein Score

Wichtig für die Praxis: Für Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Bis dahin kann ein Vermieter je nach Auskunftsprodukt noch den alten Wert oder bereits den neuen sehen. Wer eine ältere Auskunft in der Schublade hat, sollte sie vor der Bewerbung erneuern – zwei Auskünfte mit unterschiedlichen Skalen wirken erklärungsbedürftig.

Wie lange Einträge bleiben

Die Speicherfristen sind in den letzten Jahren mehrfach gerichtlich überprüft worden:

  • Erledigte Zahlungsstörungen: Die Verhaltensregeln der Auskunfteien sehen drei Jahre vor, verkürzt auf 18 Monate, wenn es sich um eine einmalige Zahlungsstörung handelt, die Forderung binnen 100 Tagen nach Einmeldung ausgeglichen wurde und keine weiteren Negativmerkmale hinzukommen. Der BGH hat diese Praxis am 18. Dezember 2025 bestätigt (I ZR 97/25): Eingemeldete Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden.
  • Restschuldbefreiung: Hier gilt das Gegenteil. Nach dem EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-26/22, C-64/22) darf eine private Auskunftei Daten aus dem öffentlichen Insolvenzregister nicht länger speichern als das Register selbst – sechs Monate. Wer nach Ablauf noch einen Eintrag findet, kann die Löschung verlangen.

Deshalb lohnt sich der Blick in die kostenlose Datenkopie vor der Wohnungssuche, nicht erst, wenn ein Vermieter fragt. Eine Korrektur dauert Wochen, eine Wohnungsbewerbung selten so lange.

Der Score ist keine Entscheidung – aber fast

Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 entschieden (C-634/21), dass die Berechnung eines Scores bereits eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 DSGVO sein kann – nämlich dann, wenn der Empfänger seine Entscheidung maßgeblich von diesem Wert abhängig macht.

Für Mietinteressenten heißt das praktisch: Ein Vermieter, der Bewerbungen allein anhand eines Zahlenwerts aussortiert, bewegt sich auf dünnem Eis. Und Sie haben das Recht, die tragenden Gründe einer solchen Bewertung zu erfahren – nicht nur den Wert selbst.

Was ein Vermieter wann verlangen darf

Die Datenschutzkonferenz der deutschen Aufsichtsbehörden hat ihre Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen im Januar 2026 in der Version 2.0 veröffentlicht. Sie unterscheidet drei Phasen:

  1. Besichtigungstermin: Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind hier nicht zulässig. Wer schon zur Besichtigung eine SCHUFA-Auskunft mitbringen soll, wird zu früh gefragt.
  2. Engere Auswahl: Zulässig sind einzelne Fragen, etwa nach einem eröffneten Insolvenzverfahren.
  3. Nach der Auswahl, vor Vertragsschluss: Erst jetzt darf ein Bonitätsnachweis verlangt werden – und nur ein solcher, der für den Abschluss erforderlich ist.

Umfassende Selbstauskünfte, die bei Auskunfteien eingeholt werden können, sind danach ausdrücklich nicht gedeckt. Das ist genau die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

Was tun bei einem negativen Eintrag?

  • Prüfen, ob er berechtigt ist. Falsche oder veraltete Einträge sind häufiger, als man denkt. Sie haben Anspruch auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO).
  • Erledigung nachweisen. Eine beglichene Forderung wird als erledigt gekennzeichnet – das ist für die Bewertung ein Unterschied.
  • Von sich aus ansprechen. Ein erklärter Einmalfall wirkt anders als ein entdeckter.
  • Sicherheiten anbieten. Eine Kautionsbürgschaft, eine Elternbürgschaft oder Gehaltsnachweise können fehlendes Vertrauen ersetzen. Zu beachten ist dabei die Obergrenze aus § 551 BGB – Kaution und Bürgschaft dürfen zusammen drei Nettokaltmieten nicht überschreiten, siehe Kaution und Bürgschaft nebeneinander.
  • Wenn das Geld für die Kaution fehlt: Für Empfänger von Bürgergeld oder Wohngeld kommt eine Übernahme durch das Jobcenter in Betracht – siehe Mietkaution vom Jobcenter.

Und nach dem Einzug?

Mit dem Mietvertrag ist das Thema Bonität erledigt – die Kaution übernimmt die Sicherungsfunktion. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, ist in drei Raten zahlbar und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden; die Zinsen stehen Ihnen zu.

Wie viel das über die Mietzeit ausmacht, zeigt der Mietkaution-Zinsrechner. Und wie die Rückzahlung am Ende abläuft, steht unter Rückzahlung der Mietkaution.

Fazit

Der Vermieter sieht Ihre Zahlungshistorie und einen Punktwert – keine Kontostände, kein Einkommen. Sie steuern selbst, welches Dokument er bekommt: den BonitätsCheck, nicht die vollständige Datenkopie. Und Sie haben mehr Rechte, als üblicherweise wahrgenommen werden: auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung nach Ablauf der Fristen – und darauf, dass nicht allein eine Zahl über Ihre Bewerbung entscheidet.

Quellen

  1. SCHUFA – Neuer SCHUFA-Score: alle Kriterien und Punkteschufa.de
  2. SCHUFA-BonitätsCheck – Produktseitemeineschufa.de
  3. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026datenschutzkonferenz-online.de
  4. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Persondsgvo-gesetz.de
  5. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 – C-634/21 (Scoring als automatisierte Entscheidung)dejure.org
  6. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023 – C-26/22 und C-64/22 (Speicherung der Restschuldbefreiung)dejure.org
  7. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25 (Speicherdauer bei Zahlungsstörungen), Pressemitteilung 233/2025bundesgerichtshof.de

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.