Wie viel Miete kann ich mir leisten? Die 30-Prozent-Regel und was wirklich zählt
Die verbreitetste Antwort lautet: höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens für die Miete. Die Regel ist als Faustregel brauchbar – und sie beschreibt nicht, wie Deutschland tatsächlich wohnt.
Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung liegt bei 31 Prozent. Jeder dritte Mieterhaushalt gilt als überlastet. Diese Seite zeigt, was die Zahlen bedeuten, wie sich ein belastbares Budget rechnen lässt – und welchen Posten fast alle vergessen.
Inhalt
- Was Mieter in Deutschland tatsächlich zahlen
- Die 30-Prozent-Regel und ihre Grenzen
- Die Rechnung, die trägt
- Der Posten, den fast alle vergessen
- Wenn die Kaution die Lücke ist
- Warum der Richtwert regional wenig aussagt
- Kurz gefasst
- Häufige Fragen zum Mietbudget
- Wie viel Prozent des Einkommens sollte die Miete höchstens ausmachen?
- Ab wann gilt ein Haushalt als überlastet?
- Rechne ich mit Kalt- oder Warmmiete?
- Welche Kosten fallen beim Einzug an?
- Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
- Lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft, wenn das Geld knapp ist?
- Quellen
Was Mieter in Deutschland tatsächlich zahlen
Zwei aktuelle Quellen zeichnen dasselbe Bild. Das Statistische Bundesamt weist für 2025 einen Wohnkostenanteil von 24,1 Prozent des verfügbaren Einkommens aus – über alle Haushalte, also einschließlich der Eigentümer ohne laufende Finanzierung.
Für Mieterhaushalte allein fällt die Zahl deutlich höher aus. Eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt im Auftrag des Deutschen Mieterbunds vom Juni 2026 kommt auf:
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Wohnkostenbelastung im Bundesdurchschnitt | 31 % |
| Überlastete Mieterhaushalte | 6,6 Mio. – jeder dritte |
| Haushalte über 40 % Belastung | 3,2 Mio. |
| Haushalte zwischen 30 und 40 % | 3,4 Mio. |
| Belastung im untersten Einkommensdrittel | 48 % |
| Belastung in den untersten 10 Prozent | 60 % |
| Durchschnittliches Nettoeinkommen mietender Haushalte | 2.960 € im Monat |
Daraus folgt der wichtigste Punkt für die eigene Planung: Die 30-Prozent-Regel ist kein Durchschnitt, sondern eine Zielmarke, die die Hälfte der Mieterhaushalte nicht erreicht. Wer sie einhält, liegt bereits besser als der Bundesdurchschnitt.
Als überlastet gilt nach der EU-Definition, wer mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aufwendet.
Die 30-Prozent-Regel und ihre Grenzen
Als Ausgangspunkt taugt sie, aber sie hat drei Schwächen, die man kennen sollte:
Sie ignoriert die absolute Höhe des Einkommens. 30 Prozent von 1.500 Euro lassen 1.050 Euro zum Leben, 30 Prozent von 5.000 Euro lassen 3.500 Euro. Der zweite Haushalt kann sich die Quote leisten, der erste kaum. Genau das zeigen die Zahlen oben: Im untersten Einkommensdrittel liegt die tatsächliche Belastung bei 48 Prozent – nicht aus Leichtsinn, sondern weil günstigerer Wohnraum fehlt.
Sie ist nicht eindeutig definiert. Kalt- oder Warmmiete? Netto- oder Bruttoeinkommen? Je nach Auslegung verschiebt sich das Ergebnis um mehrere hundert Euro. Sinnvoll ist die Rechnung mit Warmmiete gegen Haushaltsnettoeinkommen – das ist der Betrag, der tatsächlich jeden Monat abfließt.
Sie berücksichtigt die Lebenssituation nicht. Ein Single ohne Auto in einer Stadt mit gutem Nahverkehr hat andere Fixkosten als eine Familie mit zwei Autos auf dem Land.
Die Rechnung, die trägt
Belastbarer als eine Quote ist die Rechnung von unten: Was bleibt übrig?
- Haushaltsnettoeinkommen aller Personen zusammen, ohne einmalige Zahlungen.
- Feste Ausgaben abziehen – Versicherungen, Mobilität, Kita, Kredite, Abos, Unterhalt.
- Lebenshaltung abziehen – Lebensmittel, Kleidung, Gesundheit, Freizeit.
- Rücklage abziehen, mindestens 10 Prozent des Nettoeinkommens. Wer das überspringt, plant ohne Puffer für Reparaturen, Nachzahlungen und den nächsten Umzug.
- Was bleibt, ist die tragbare Warmmiete.
Fällt das Ergebnis niedriger aus als 30 Prozent des Einkommens, gilt das Ergebnis – nicht die Faustregel.
Wenn die Kaution die Lücke ist
Steht die Wohnung fest und fehlt nur die Kautionssumme, gibt es zwei Wege – mit sehr unterschiedlichen Kosten:
Ratenzahlung kostet nichts und braucht keine Zustimmung. Sie ist deshalb immer zuerst zu prüfen.
Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Hinterlegung ganz: Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, der Mieter zahlt rund 4,3 bis 4,7 Prozent der Kautionssumme im Jahr. Bei 2.700 Euro Kaution sind das etwa 120 Euro jährlich, über fünf Jahre rund 600 Euro – dauerhaft, ohne dass am Ende etwas zurückkommt. Sie rechnet sich, wenn das Geld beim Einzug fehlt, nicht als Sparmodell. Der Vergleich steht unter Mietkautionsbürgschaft.
Wer die Summe aufbringen kann, fährt mit einem Mietkautionskonto günstiger – bei gebührenfreien Anbietern kostet es über die gesamte Mietdauer nichts und wirft sogar Zinsen ab.
Warum der Richtwert regional wenig aussagt
Die Studie zeigt eine Verschiebung, die für die Wohnungssuche wichtiger ist als jede Faustregel: Die Belastung wird vor allem von den Angebotsmieten getrieben. Wer neu abschließt, zahlt überdurchschnittlich – bestehende Mietverhältnisse sind oft deutlich günstiger als der aktuelle Markt.
Praktisch heißt das: Der Vergleich mit dem, was Bekannte zahlen, führt in die Irre, wenn diese seit Jahren in ihrer Wohnung leben. Maßgeblich ist die ortsübliche Vergleichsmiete für Neuvermietungen – dazu Vergleichsmiete.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt die Mietpreisbremse, wie weit die Miete bei Neuvermietung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Was die Forschung dazu zeigt, steht unter Mietpreisbremse.
Kurz gefasst
- Die 30-Prozent-Regel ist eine Zielmarke, kein Durchschnitt – tatsächlich liegt die Belastung bei 31 Prozent, im untersten Einkommensdrittel bei 48.
- Belastbarer ist die Rechnung von unten: Einkommen minus Fixkosten minus Lebenshaltung minus Rücklage.
- Beim Einzug fallen mit Kaution und erster Miete schnell vier Nettokaltmieten auf einmal an.
- Die Kaution ist nach § 551 Abs. 2 BGB in drei Raten zahlbar – das kostet nichts und wird selten genutzt.
Häufige Fragen zum Mietbudget
Wie viel Prozent des Einkommens sollte die Miete höchstens ausmachen?
Als Faustregel gelten 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Warmmiete. Zur Einordnung: Die tatsächliche Wohnkostenbelastung liegt im Bundesdurchschnitt bei 31 Prozent, im untersten Einkommensdrittel bei 48 Prozent. Wer die 30 Prozent einhält, liegt also bereits besser als der Durchschnitt – die Regel beschreibt ein Ziel, keinen Ist-Zustand.
Ab wann gilt ein Haushalt als überlastet?
Nach der EU-Definition, wenn er mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aufwendet. In Deutschland trifft das laut der IWU-Studie für den Deutschen Mieterbund auf 6,6 Millionen Mieterhaushalte zu – jeden dritten. 3,2 Millionen liegen über 40 Prozent, weitere 3,4 Millionen zwischen 30 und 40 Prozent.
Rechne ich mit Kalt- oder Warmmiete?
Mit der Warmmiete – das ist der Betrag, der jeden Monat tatsächlich abfließt. Und mit dem Haushaltsnettoeinkommen, nicht dem Brutto. Wer Kaltmiete gegen Brutto rechnet, kommt auf eine Quote, die um mehrere hundert Euro danebenliegen kann.
Welche Kosten fallen beim Einzug an?
Neben der ersten Miete die Kaution von bis zu drei Nettokaltmieten, dazu Umzug, gegebenenfalls Küche und Renovierung. Bei 900 Euro Kaltmiete sind allein Kaution und erste Miete rund 3.600 Euro – fällig, bevor die erste Gehaltszahlung in der neuen Wohnung eingeht.
Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
Nein. Nach § 551 Abs. 2 BGB ist sie in drei gleichen Monatsraten zahlbar – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten. Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam. Das Recht wird selten genutzt, obwohl es die Belastung beim Einzug drittelt und nichts kostet.
Lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft, wenn das Geld knapp ist?
Nur, wenn die Summe beim Einzug tatsächlich fehlt. Sie kostet rund 4,3 bis 4,7 Prozent der Kautionssumme pro Jahr – bei 2.700 Euro Kaution etwa 120 Euro jährlich, dauerhaft und ohne Rückzahlung am Ende. Wer die Summe aufbringen kann, fährt mit einem gebührenfreien Kautionskonto günstiger.
Quellen
- Statistisches Bundesamt – Wohnkostenanteil und Wohnkostenüberbelastung (EU-SILC), Ergebnisse 2025destatis.de
- Institut Wohnen und Umwelt (2026): Wohnkostenbelastung von Mietenden in Deutschland, Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundsmieterbund.de
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 22 Abs. 6 SGB II – Zusicherung für Mietkaution und Wohnungsbeschaffungskostengesetze-im-internet.de
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.


