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Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstands bei zwei Terminen (§ 543 BGB)
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Rechtlicher Hintergrund zum Musterbrief „Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstands bei zwei Terminen (§ 543 BGB)“:

Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB). Es ist ratsam, in dem Kündigungsschreiben einen Termin für eine gemeinsame Wohnungsbegehung zwecks Protokollierung des Wohnungszustandes vorzuschlagen.

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