Welche Forderungen (Miete, Nebenkosten-Nachzahlung, Schäden) dürfen in welcher Reihenfolge mit der Kaution verrechnet werden?

Wenn ein Mietverhältnis endet, steht Vermietern eine wichtige Frage bevor: Welche offenen Forderungen dürfen sie mit der Mietkaution verrechnen – und in welcher Reihenfolge?

Auch wenn das Gesetz keine ausdrückliche Reihenfolge vorgibt, hat die Rechtsprechung klare Leitlinien entwickelt, die Vermieter unbedingt kennen sollten, um rechtssicher abzurechnen.

Grundprinzip: Die Kaution ist zweckgebunden

Die Mietkaution dient ausschließlich der Absicherung von fälligen und begründeten Ansprüchen aus dem Mietverhältnis (§ 551 BGB).
Das bedeutet:

  • Keine „Strafzahlungen“
  • Keine neuen Forderungen nach Mietende
  • Nur echte, nachweisbare Mietrückstände, Schadensersatzpositionen oder Betriebskostennachforderungen

Wichtig: Die Verrechnung ist erst zulässig, wenn der Anspruch entstanden und fällig ist. Bei Betriebskosten z. B. erst nach Vorlage der Abrechnung.

Die rechtliche Hierarchie der Forderungen

1️⃣ Offene Mietrückstände (höchste Priorität)

Nicht gezahlte Mieten gehören zu den wichtigsten und am klarsten fälligen Forderungen.

Rechtsprechung:
Gerichte betonen regelmäßig, dass Vermieter Mietrückstände unmittelbar mit der Kaution verrechnen dürfen, sobald das Mietverhältnis beendet ist und der Rückstand feststeht.

Die Logik dahinter:
Miete ist die Hauptleistungspflicht des Mieters – sie steht „über“ Nebenforderungen.

2️⃣ Nebenkosten-Nachzahlungen

Nebenkosten werden erst verrechenbar, wenn:

  • die Betriebskostenabrechnung vorliegt
  • die Abrechnungsfrist (12 Monate) eingehalten wurde
  • die Nachforderung nicht offensichtlich fehlerhaft ist

Wichtig:
Vermieter dürfen einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn noch keine Abrechnung erstellt wurde – meist 10–20 % der Kaution, je nach zu erwartender Höhe.

Aber: Eine Verrechnung ist erst nach Fälligkeit zulässig – also nach Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnung.

3️⃣ Schadenersatz wegen Beschädigungen der Mietsache

Schäden am Mietobjekt lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  • echte Schäden (z. B. zerbrochene Fenster, Brandlöcher, Wasserschäden)
  • übermäßige Abnutzung (z. B. stark zerkratzter Parkettboden)

Diese Positionen dürfen mit der Kaution verrechnet werden, wenn:

  1. der Schaden dokumentiert ist (Übergabeprotokoll, Fotos, Kostenvoranschlag)
  2. die Höhe nachweisbar ist
  3. der Anspruch eben fällig ist

Aber:
Schadensersatz steht in der Rangfolge nach Miete und Nebenkosten, weil es sich um Nebenpflichtverletzungen handelt.

4️⃣ Sonstige Forderungen (untergeordnete Position)

Dazu gehören u. a.:

  • Schönheitsreparaturen (nur bei wirksamer Klausel!)
  • Schlüsselverlust
  • Kleinreparaturen
  • Verzugszinsen
  • Nutzungsentschädigung (z. B. bei verspäteter Rückgabe)

Auch diese Forderungen sind grundsätzlich verrechenbar – aber klar nachrangig.

Praktische Reihenfolge der Verrechnung – in der juristischen Praxis

Vermieter sollten sich an folgende Reihenfolge halten:

1. FÄLLIGE Hauptforderung

  • Offene Mieten
  • Offene Betriebskostenvorauszahlungen

2. FÄLLIGE Nebenkosten-Nachforderungen

(nach Abrechnung)

3. Schadenersatzansprüche

(z. B. Reparaturen, Handwerkerkosten)

4. Sonstige vertragliche Nebenforderungen

(z. B. Schlüssel, Schönheitsreparaturen)

Warum diese Reihenfolge wichtig ist

Eine falsche oder voreilige Verrechnung kann:

  • den Vermieter in Beweisnot bringen,
  • zu Rückzahlungsansprüchen des Mieters führen,
  • die Kaution teilweise „blockieren“,
  • die Abrechnung insgesamt unwirksam machen.

Beispiel:
Wer Schadensersatz verrechnet, obwohl noch offene Mieten bestehen, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen – denn Miete hat Vorrang.

Verbleibende Restkaution: Rückzahlungspflicht

Nach Abzug aller fälligen und begründeten Forderungen muss der Vermieter die Restkaution unverzüglich an den Mieter auszahlen.

Orientierung der Gerichte: Eine Prüfungs- und Abrechnungsfrist von 3–6 Monaten ist üblich – nur bei noch offenen Betriebskosten kann sie länger sein (max. bis zum Ende der Abrechnungsfrist).


Fazit

Die Mietkaution ist ein machtvolles, aber streng reguliertes Sicherungsinstrument. Vermieter dürfen sie nur für fällige, nachweisbare Ansprüche nutzen – und die Reihenfolge spielt dabei eine große Rolle.

Die Praxis-Hierarchie lautet:

  1. Miete
  2. Nebenkosten-Nachzahlung (nach Abrechnung)
  3. Schäden
  4. Sonstige Nebenforderungen

Wer diese Reihenfolge einhält, handelt rechtssicher und minimiert Streitpotenzial – und sorgt dafür, dass die Kautionsabrechnung am Ende sauber und nachvollziehbar bleibt.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Anna Witt

Anna Witt ist Redakteurin mit Schwerpunkt Mietrecht, Verbraucherinformationen und Immobilienpraxis. Seit mehreren Jahren recherchiert und erklärt sie komplexe rechtliche Themen verständlich und praxisnah – von aktuellen Gerichtsurteilen über Musterbriefe bis hin zu Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Mieter und Vermieter.