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Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen
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Rechtlicher Hintergrund zum Musterbrief „Abmahnung im Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs“:

Die fristlose Kündigung nach § 543 BGB setzt eine Abmahnung voraus. Die Abmahnung soll dem Mieter seine Vertragsverstöße deutlich machen, eine Verhaltensänderung fordern und konkrete Konsequenzen androhen.
Wichtig ist, dass die Vertragsverletzung so präzise wie möglich benannt wird, damit der Mieter weiß, was der Vermieter von ihm verlangt und er sein Verhalten hierauf einrichten kann. In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen muss dargelegt werden, welche Miete nicht pünktlich eingegangen ist und wie lange der Zeitraum der Verzögerung war, damit der Mieter die Möglichkeit hat, die Verspätungen einzustellen.
Die Abmahnung muss dem Mieter zugehen.

Sind mehrere Personen Mieter, ist die Abmahnung an alle zu richten. Aus Beweisgründen ist die Zustellung mit Zustellungsnachweis zu empfehlen.

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