Alternativen zum DKB Mietkautionskonto: Die vier Wege im Kostenvergleich
Die DKB nimmt für ihre Kautionsprodukte keine neuen Kunden mehr an – weder für das Mietkautionskonto noch für das Vermieterpaket noch für das Mietaval. Bestehende Konten laufen unverändert weiter, neu eröffnen lässt sich keines mehr.
Wer die Kaution hinterlegen muss, braucht also einen anderen Weg. Diese Seite stellt die vier Möglichkeiten gegenüber – mit den Kosten, die dabei tatsächlich anfallen.
Inhalt
- Was die DKB noch macht
- Die Weichenfrage: Wer legt die Kaution an?
- Die vier Wege im Vergleich
- Kautionskonto – der direkte Ersatz
- Mietkautionsbürgschaft
- Mietkautionsdepot
- Der Weg, der nichts kostet
- Für Bestandskunden der DKB
- Kurz gefasst
- Häufige Fragen zu Alternativen für das DKB-Kautionskonto
- Kann ich bei der DKB noch ein Mietkautionskonto eröffnen?
- Was passiert mit meinem bestehenden DKB-Kautionskonto?
- Was ist der günstigste Ersatz?
- Lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft als Ersatz?
- Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
- Quellen
Was die DKB noch macht
| Produkt | Neuabschluss | Bestand |
|---|---|---|
| Mietkautionskonto | nicht mehr möglich | läuft weiter bis zur vereinbarten Auflösung |
| Vermieterpaket | nicht mehr möglich | läuft weiter |
| Mietaval (Bankbürgschaft) | nicht mehr möglich | läuft weiter |
Für Bestandskunden ändert sich nichts: Das Konto bleibt bestehen, die Verpfändung gilt, die Auflösung läuft am Mietende wie bisher. Handlungsbedarf besteht nur bei einem neuen Mietverhältnis.
Die Weichenfrage: Wer legt die Kaution an?
Bevor Sie einen Anbieter suchen, klären Sie, wer das Konto führen soll. Beide Wege sind zulässig, sie führen aber zu unterschiedlichen Angeboten:
Der Mieter legt an und verpfändet. Das Konto läuft auf seinen Namen, der Vermieter erhält eine Verpfändungserklärung. Der Mieter wählt den Anbieter und trägt die Kosten.
Der Vermieter legt treuhänderisch an. Das Konto läuft auf seinen Namen, ist aber vom eigenen Vermögen getrennt zu führen. Hier greifen die Angebote für Vermieter und Hausverwaltungen – dazu DKB Vermieterpaket eingestellt.
In beiden Fällen gilt § 551 Abs. 3 BGB: Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen, zum für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz, und die Erträge stehen dem Mieter zu.
Die vier Wege im Vergleich
| Weg | Kosten über fünf Jahre bei 1.500 € Kaution | Eignung |
|---|---|---|
| Online-Kautionskonto | 0 € bei den kostenfreien Anbietern | der direkte Ersatz für das DKB-Konto |
| Kautionssparbuch in der Filiale | einmalige Einrichtungsgebühr, je nach Haus bis rund 59 € | wenn die Hausbank ohnehin genutzt wird |
| Mietkautionsbürgschaft | rund 350 € (4,7 % im Jahr, mindestens etwa 50 €) | nur, wenn das Geld nicht verfügbar ist |
| Mietkautionsdepot | ab rund 60 € Depotführung, dazu Kursrisiko | lange Mietdauer, Zustimmung des Vermieters |
Die Zahl, die dabei am meisten überrascht: Die Bürgschaft kostet über fünf Jahre etwa das Sechsfache eines Filialkontos – und ein kostenfreies Online-Konto kostet gar nichts. Sie ist kein Sparmodell, sondern ein Liquiditätsinstrument. Wer die 1.500 Euro aufbringen kann, fährt mit jedem Konto günstiger.
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Kautionskonto – der direkte Ersatz
Funktional dasselbe wie bei der DKB: ein separates Konto, verpfändet zugunsten des Vermieters, insolvenzfest getrennt vom Vermögen des Vermieters.
Der Unterschied liegt im Zugang. Filialbanken verlangen für die Eröffnung meist einen Termin vor Ort und häufig ein Einrichtungsentgelt – die Commerzbank etwa 59 Euro laut Preis- und Leistungsverzeichnis. Spezialisierte Online-Anbieter richten das Konto vollständig digital ein und verzichten auf Gebühren. Die Übersicht steht im Mietkautionskonto-Vergleich.
Worauf zu achten ist:
- Einrichtungsentgelt – der größte Einzelposten bei Filialbanken.
- Verzinsung – sie ist gesetzlich geschuldet, fällt aber unterschiedlich aus.
- Treuhandvermerk – nur damit ist das Guthaben vor Gläubigern des Vermieters geschützt.
- Auflösung am Mietende – ob sie ohne Filialbesuch möglich ist.
Mietkautionsbürgschaft
Statt Geld zu hinterlegen, erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Marktüblich sind 4,3 bis 4,7 Prozent der Kautionssumme im Jahr, bei kleinen Beträgen greift ein Mindestbeitrag von 39 bis 50 Euro. Der Beitrag läuft, solange die Bürgschaft läuft.
Das rechnet sich, wenn das Geld beim Einzug schlicht nicht verfügbar ist oder parallel noch eine alte Kaution gebunden ist. Als Dauerlösung ist es die teuerste der vier Varianten. Die Anbieter im Vergleich: Mietkautionsbürgschaft.
Zu bedenken: Der Vermieter muss zustimmen. Nach § 551 BGB hat er Anspruch auf die vereinbarte Sicherheit, nicht die Pflicht, eine bestimmte Form zu akzeptieren.
Mietkautionsdepot
Die Kaution wird in Fondsanteilen angelegt und zugunsten des Vermieters verpfändet. Die Einrichtung ist bei den spezialisierten Anbietern kostenfrei, die Depotführung beginnt bei rund 12 Euro im Jahr, wenn nur ein Fonds im Depot liegt.
Der Unterschied zum Sparkonto ist grundsätzlicher Natur: Statt eines festen Zinses trägt der Mieter das Marktrisiko. Fällt der Kurs unter die Kautionssumme, kann der Vermieter eine Auffüllung verlangen. Für kurze Mietverhältnisse ist das die falsche Form, für lange kann es sich rechnen – die Abwägung steht unter Mietkautionsdepot.
Der Weg, der nichts kostet
Unabhängig von der Anlageform: Nach § 551 Abs. 2 BGB darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten. Eine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam.
Das senkt die Summe, die beim Einzug auf einmal aufzubringen ist, um zwei Drittel – und ist damit häufig die Antwort auf das Problem, für das sonst eine Bürgschaft abgeschlossen wird. Mehr dazu unter Mietkaution in drei Raten zahlen.
Für Bestandskunden der DKB
Nichts zu tun. Das Konto läuft weiter, die Verpfändung bleibt wirksam, die Zinsen werden weiter gutgeschrieben. Am Ende des Mietverhältnisses geben Sie wie gewohnt die Verpfändungserklärung zurück und lösen das Konto auf.
Ein Wechsel während des laufenden Mietverhältnisses ist möglich, aber nur mit Zustimmung des Vermieters – und meist unnötig, solange die Konditionen stimmen.
Kurz gefasst
- Neu abschließen lässt sich bei der DKB keines der drei Kautionsprodukte mehr; Bestandskonten laufen unverändert.
- Der direkte Ersatz ist ein Mietkautionskonto kostenlos bei einem anderen Anbieter – online meist ohne Gebühr.
- Die Bürgschaft kostet über fünf Jahre ein Vielfaches und lohnt nur bei fehlender Liquidität.
- Vor jeder Anbieterwahl steht die Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB – sie kostet nichts.
Häufige Fragen zu Alternativen für das DKB-Kautionskonto
Kann ich bei der DKB noch ein Mietkautionskonto eröffnen?
Nein. Die DKB nimmt für ihre Kautionsprodukte keine neuen Kunden mehr an – das betrifft das Mietkautionskonto, das Vermieterpaket und das Mietaval gleichermaßen. Bestehende Konten laufen unverändert weiter.
Was passiert mit meinem bestehenden DKB-Kautionskonto?
Nichts. Es läuft bis zur vereinbarten Auflösung weiter, die Verpfändung bleibt wirksam, Zinsen werden weiter gutgeschrieben. Am Mietende geben Sie die Verpfändungserklärung zurück und lösen das Konto wie gewohnt auf. Handlungsbedarf entsteht nur bei einem neuen Mietverhältnis.
Was ist der günstigste Ersatz?
Ein Kautionskonto bei einem Anbieter, der keine Einrichtungsgebühr verlangt – dort fallen über die gesamte Mietdauer keine Kosten an. Filialbanken verlangen häufig ein einmaliges Bearbeitungsentgelt; die Commerzbank etwa 59 Euro laut Preis- und Leistungsverzeichnis. Am teuersten ist die Bürgschaft mit rund 4,7 Prozent der Kautionssumme pro Jahr.
Lohnt sich eine Mietkautionsbürgschaft als Ersatz?
Nur, wenn das Geld beim Einzug nicht verfügbar ist. Bei 1.500 Euro Kaution und fünf Jahren Mietdauer kostet die Bürgschaft rund 350 Euro, ein kostenfreies Kautionskonto nichts. Sie ist ein Liquiditätsinstrument, kein Sparmodell – und der Vermieter muss ihr zustimmen.
Muss ich die Kaution auf einmal zahlen?
Nein. § 551 Abs. 2 BGB gibt jedem Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen – die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten. Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind unwirksam. Das löst das Liquiditätsproblem oft schon ohne Bürgschaft.
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- Commerzbank – Preis- und Leistungsverzeichnis, Abschnitt Mietkautionencommerzbank.de
- kautionsfrei.de – Beitrag und Leistungen der Mietkautionsbürgschaftkautionsfrei.de
- R+V Allgemeine Versicherung AG – Verkaufsinformation MietkautionsBürgschaftruv.de
- Deutsche Kreditbank AG – Produktübersichtdkb.de
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.



