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Allianz Mietkaution

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Die Allianz gehört zu den beiden großen deutschen Versicherern im Geschäft mit Mietkautionsbürgschaften – tritt dabei aber nicht unter eigenem Namen auf. Sie trägt das Ausfallrisiko im Hintergrund, den Antrag wickelt die Deutsche Kautionskasse (DKK) unter der Marke Moneyfix ab.

Wer eine „Allianz Mietkautionsversicherung“ sucht, sucht also genau genommen dieses Produkt. Diese Seite erklärt, was dahintersteckt, was es kostet und worin sich die Allianz vom zweiten großen Anbieter unterscheidet.

Die kurze Antwort

  • Risikoträger: Allianz. Ansprechpartner: Deutsche Kautionskasse.
  • Jahresbeitrag: 4,7 Prozent der Kautionssumme – als einziger großer Anbieter mit öffentlich einsehbarer Tariftabelle.
  • Bonitätsprüfung über die SCHUFA.
  • Keine Mindestlaufzeit, taggenaue Abrechnung bei Rückgabe.
  • Die Kaution ist damit nicht erledigt – zahlt der Versicherer, holt er sich das Geld beim Mieter zurück.

Die Kosten für die eigene Kautionssumme im Vergleich mit den übrigen Anbietern:

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Warum es kein Produkt „Allianz Mietkaution“ gibt

Der Markt für Kautionsbürgschaften ist arbeitsteilig organisiert: Große Versicherer stellen die Risikodeckung, spezialisierte Marken übernehmen Vertrieb, Antragsstrecke und Kundenkontakt. Für Mieter heißt das:

  • Der Antrag läuft über die Deutsche Kautionskasse.
  • Auf der Bürgschaftsurkunde, die der Vermieter bekommt, steht der Versicherer.
  • Im Leistungsfall zahlt der Versicherer.

Wer direkt bei der Allianz anfragt, wird an dieselbe Abwicklung verwiesen – ein eigener Direktabschluss für die private Wohnraumkaution existiert nicht. Für Firmenkunden ist das anders: Dort läuft die Kautionsversicherung als Linie im Rahmen der gewerblichen Kautionsversicherung, siehe Mietkautionsversicherung für Gewerbe.


Allianz oder R+V – der Unterschied, der zählt

Neben der Allianz ist die R+V der zweite große Risikoträger. Sie steht hinter Kautel, kautionsfrei.de und Eurokaution.

Merkmal Allianz R+V
Vertrieb über Deutsche Kautionskasse (Moneyfix) Kautel, kautionsfrei.de, Eurokaution
Jahresbeitrag 4,7 % der Kautionssumme Richtwert 4,7 %, mindestens rund 50 € im Jahr
Preistransparenz feste Tariftabelle einsehbar keine öffentliche Tariftabelle
Bonitätsprüfung SCHUFA je nach Vertriebsmarke
Auszahlung an den Vermieter reguläre Prüfung vor Auszahlung ausdrücklich nicht „auf erstes Anfordern“
Mindestlaufzeit keine, jederzeit kündbar je nach Vertriebsmarke

Die letzte Zeile ist die praktisch wichtigste. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zahlt der Bürge, sobald der Vermieter es verlangt – ob die Forderung berechtigt war, klärt sich erst danach, und der Mieter muss das Geld zurückholen. Prüft der Versicherer dagegen vor der Auszahlung, ist das für Mieter der bessere Schutz.

Umgekehrt punktet die Allianz bei der Preistransparenz: Der Beitrag ist im Voraus nachlesbar und nicht von der Vertriebsmarke abhängig.


Was die Bürgschaft leistet – und was nicht

Sie ersetzt die Hinterlegung, nicht die Kaution. Nimmt der Vermieter sie in Anspruch, zahlt der Versicherer zunächst – und die Forderung geht nach § 774 BGB auf ihn über. Er holt sich das Geld also beim Mieter.

Der Beitrag kauft damit Liquidität, keine Schadenübernahme. Über eine lange Mietdauer summiert er sich: Bei 2.400 Euro Kaution sind 4,7 Prozent rund 113 Euro im Jahr, über zehn Jahre gut 1.100 Euro. Die hinterlegte Kaution kostet dagegen nichts und kommt samt Zinsen zurück.

Sinnvoll ist die Bürgschaft deshalb vor allem als Überbrückung – etwa wenn die alte Kaution noch nicht abgerechnet ist. Sobald das Geld da ist, lässt sie sich gegen eine hinterlegte Kaution tauschen; der Beitrag wird taggenau abgerechnet. Wie das abläuft, steht unter Rückgabe der Mietkautionsbürgschaft.


Was vor dem Abschluss zu klären ist

  • Der Vermieter muss zustimmen. Ist im Mietvertrag eine Geldsumme vereinbart, ersetzt eine Bürgschaft sie nur mit seinem Einverständnis (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).
  • Die Höchstgrenze gilt für alles zusammen. Kaution und Bürgschaft dürfen bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB). Mehr dazu: Kaution und Bürgschaft nebeneinander.
  • Die Bonität entscheidet. Die Prüfung läuft über die SCHUFA – was dort steht, zeigt die kostenlose Datenkopie. Wer dort ein Negativmerkmal hat, findet unter Mietkaution ohne Schufa die Anbieter, die eine andere Auskunftei nutzen.

Alle Angaben zum Stand September 2026; Beiträge und Zuordnungen ändern sich, vor Abschluss beim Anbieter prüfen.

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
  2. § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
  3. § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Bürgengesetze-im-internet.de

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.