Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem – er kann die Gesundheit gefährden und führt häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Doch wer ist verantwortlich? Was sollte man sofort tun? Und was passiert mit der Mietkaution?

In diesem Artikel erfährst man alles Wichtige rund um das Thema Schimmel: von Ursachen über Pflichten bis hin zu konkreten Handlungsschritten.

Was ist Schimmel und warum ist er gefährlich?

Lüften Wohnung

Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit in Kombination mit mangelnder Belüftung. Die Sporen verbreiten sich in der Luft und können:

  • Atemwegserkrankungen auslösen
  • Allergien verstärken
  • Kopfschmerzen und Müdigkeit verursachen

Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.


Ursachen für Schimmel in der Wohnung

Schimmel hat fast immer mit Feuchtigkeit zu tun. Die häufigsten Ursachen sind:

1. Falsches Lüften und Heizen

  • Zu seltenes Lüften (kein Stoßlüften)
  • Dauerhaft gekippte Fenster
  • Zu niedrige Raumtemperaturen

2. Bauliche Mängel

  • Undichte Fenster oder Dächer
  • Wärmebrücken (kalte Außenwände)
  • Schlechte Dämmung

3. Alltägliche Feuchtigkeit

  • Duschen, Kochen, Wäschetrocknen in der Wohnung
  • Große Möbel direkt an Außenwänden

👉 Wichtig: Nicht jeder Schimmelbefall ist automatisch die Schuld des Mieters.


Wer ist verantwortlich – Mieter oder Vermieter?

Die Frage der Verantwortung ist entscheidend – vor allem für Mietminderung oder Schadensersatz.

Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist verantwortlich, wenn:

  • falsch gelüftet oder geheizt wurde
  • Möbel ungünstig platziert sind
  • Feuchtigkeit nicht reduziert wurde

Verantwortung des Vermieters

Der Vermieter haftet, wenn:

  • Baumängel vorliegen
  • die Wohnung nicht ausreichend isoliert ist
  • bereits bekannte Feuchtigkeitsprobleme bestehen

👉 Im Zweifel wird oft ein Gutachten benötigt.


Mietminderung bei Schimmel

Wenn Schimmel die Wohnqualität beeinträchtigt, kann man die Miete mindern.

Typische Minderungswerte:

  • Leichter Schimmel: 5–10 %
  • Mehrere Räume betroffen: 10–25 %
  • Massive Gesundheitsgefahr: bis zu 100 %

⚠️ Wichtig: Die Miete darf erst nach Anzeige des Mangels gemindert werden.


Schimmel und die Mietkaution

Schimmel kann direkte Auswirkungen auf die Mietkaution haben:

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

  • Wenn der Mieter den Schimmel verursacht hat
  • Wenn Schäden nicht beseitigt wurden

Wann muss die Kaution vollständig zurückgezahlt werden?

  • Wenn bauliche Mängel die Ursache sind
  • Wenn der Mieter korrekt reagiert hat (Meldung, Lüften etc.)

👉 Dokumentation ist entscheidend:

  • Fotos machen
  • Schriftliche Mängelanzeige
  • Zeugen oder Gutachten

Was tun bei Schimmel? (Schritt-für-Schritt)

1. Schimmel dokumentieren

  • Fotos und Videos erstellen
  • Datum festhalten

2. Vermieter informieren

  • Schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben)
  • Frist zur Beseitigung setzen

3. Ursache klären

  • Eigenes Verhalten prüfen
  • ggf. Gutachter einschalten

4. Schimmel entfernen (nur bei kleinen Stellen)

  • Alkohol oder spezielle Mittel nutzen
  • Schutzkleidung tragen

5. Mietminderung prüfen

  • Erst nach Anzeige des Mangels
  • Höhe realistisch einschätzen

Vorlage: Mängelanzeige bei Schimmel

Betreff: Schimmelbefall in der Wohnung – Mängelanzeige

Sehr geehrte(r) Vermieter(in),

hiermit möchte man Sie darüber informieren, dass in der Wohnung (Adresse) ein Schimmelbefall festgestellt wurde.

Betroffen ist/sind folgende Bereiche:

  • [Raum/Wand beschreiben]

Der Schaden wurde am [Datum] entdeckt und dokumentiert (Fotos vorhanden).

Ich bitte Sie, den Mangel bis spätestens [Frist, z. B. 14 Tage] zu beseitigen und die Ursache fachgerecht zu klären.

Sollte innerhalb dieser Frist keine Abhilfe erfolgen, behält man sich eine Mietminderung vor.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]


Schimmel vorbeugen: Die besten Tipps

So kann man Schimmel effektiv vermeiden:

  • 2–3 Mal täglich stoßlüften (5–10 Minuten)
  • Räume gleichmäßig heizen (mind. 18–20 °C)
  • Möbel mit Abstand zur Wand aufstellen
  • Luftfeuchtigkeit unter 60 % halten

Fazit

Schimmel in der Wohnung ist ein ernstes Thema – sowohl gesundheitlich als auch rechtlich. Entscheidend ist, schnell zu handeln, die Ursache zu klären und alles sauber zu dokumentieren.

Für Mieter gilt: Wer korrekt lüftet, heizt und den Mangel meldet, ist in der Regel auf der sicheren Seite – auch bei der Rückzahlung der Mietkaution.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Ulf Mayer

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.