Zum Schutz ihrer Liquidität oder ihres Kreditspielraumes können Unternehmen die auch bei gewerblichen Mietverträgen üblichen Kautionsvereinbarungen bei Einverständnis des Vermieters in Form der Übergabe einer Mietkautionsversicherung erbringen. Im Vergleich zu Mietkautionsversicherungen für privat genutzte Räume gibt es aber einige Unterscheidungen zu beachten:
Auch bei gewerblichen Mietverträgen, also für alle Mietverträge über Räume, die geschäftlich genutzt werden sollen, ist laut BGB eine Kautionsforderung seitens des Vermieters zulässig. Allerdings ist die Höhe der Kaution bei Gewerbemietverträgen nicht auf die dreifache Monatsnettomiete begrenzt, sondern kann frei verhandelt werden. Lediglich „schikanöse“ Vereinbarungen sind nicht erlaubt, doch können Kautionsforderungen bis zur Höhe einer Jahresmiete durchaus vorkommen.
Eine weitere Unterscheidung ergibt sich aus der fehlenden Verpflichtung des Vermieters zur Verzinsung des Kautionsbetrages. Dieses Manko kann für Unternehmen neben der Liquiditätsentlastung ein weiterer Grund sein, sich anstelle der Barkaution für eine Mietkautionsversicherung zu entscheiden. Ferner hat der Gesetzgeber bei Kautionen für Gewerberäume keine Teilzahlung vorgesehen. Andere Vereinbarungen im Rahmen des Mietvertrages sind aber zulässig.
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Inhaltsverzeichnis
Unterscheidungen in der Vertragsgestaltung
Die Monatsmieten für Gewerberäume übersteigen in der Regel die durchschnittliche Monatsmiete für privaten Wohnraum um ein Vielfaches; dementsprechend höher ist die zu leistende Kaution. Viele Anbieter haben Mietkautionsversicherungen für Gewerberäume deshalb auch nicht betraglich begrenzt, sondern behalten sich lediglich vor, ab einer bestimmten Versicherungshöhe, die je nach Anbieter zwischen Euro 20.000 und Euro 50.000 liegen kann, individuelle Sicherheitsvereinbarungen zu treffen.
Unterscheidungen im Antragsverfahren
Aufgrund der unterschiedlichen Risikostruktur zwischen der von einer juristischen und einer natürlichen Person übernommenen Kreditverpflichtung gibt es weitere Unterscheidungsmerkmale: Die Bonitätsprüfung durch Einschaltung von Wirtschaftsauskunfteien dauert einige Tage, einem Unternehmen kann die Mietkautionsversicherung deshalb nicht sofort zugesagt werden. Wie bei Privatpersonen stellen Negativmerkmale wie Kreditkündigungen, Abgaben einer Eidesstattlichen Versicherung und Scheck- oder Wechselrückgaben ein Ausscheidungskriterium dar. Ab einer Größenordung von Euro 20.000 machen zudem einige Anbieter die Übersendung einer Mietvertragskopie zur Auflage; Existenzgründer müssen bei manchem Anbieter ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.
Unterschiedliche Kosten
Unterschiedlich sind auch die zu zahlenden jährlichen Gebühren, die sich nicht zwingend am Kautionsbetrag, sondern auch an der Gewerbeart und der Bonität des Unternehmens orientieren. Manche Anbieter unterscheiden auch nach bestehenden Unternehmen und Existenzgründern, andere stellen Mietkautionsversicherung für Gewerberäume ohne Aufpreis zur Verfügung, wenn eine natürliche Person in das Vertragsverhältnis mit eintritt. Bei fast allen Anbietern ist eine Mietkautionsversicherung für Gewerberäume aber nicht unter 300€ pro Jahr erhältlich. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich also – nutzen Sie hierfür den praktischen Vergleichsrechner: