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Mietkautionsbürgschaft einfach beantragen
Die Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft ist eine einfache und vor allem sichere Angelegenheit. Das gilt sowohl für die Beantragung, die Verwaltung und auch für die Rückgabe.
Bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft reichen einige wenige Angaben, um anschließend nach positiver Bonitätsprüfung und Zahlung der ersten Jahresgebühr stolzer Besitzer der Bürgschaftsurkunde zu sein. Das ist insbesondere interessant für Mieter, welche eine schnell Bestätigung und Mietkaution für Ihren Vermieter benötigen und der Zeitraum zwischen Unterzeichnung des Mietvertrages und Einzug relativ kurz ist.
Diese wird dem Vermieter im Austausch gegen die Wohnungsschlüssel ausgehändigt. Während der Laufzeit des Mietvertrages fallen lediglich für den Mieter die jährlich zu entrichtenden Gebühren an.
Endet das Mietverhältnis, oder soll die Mietkaution umgeschichtet werden, so ist es möglich die Mietkautionsbürgschaft in der Regel monatlich ebenfalls zu kündigen mit einer taggenauen Abrechnung. Hierfür ist die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde notwendig.
Mit dem einfachen und praktischen Vergleich der Mietkautionsbürgschaften können Sie durch die Eingabe der Kautionssumme individuell für Ihre Mietkaution die jährlichen und monatlichen Gebühren berechnen. Achten Sie hierbei nicht nur auf die Gebühren sondern ziehen sie bei einem Vergleich ebenfalls die Zusatzleistungen in Ihre Kalkulation mit ein.
Rückgabe der Mietkautionsbürgschaft am Ende des Mietverhältnisses
Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach der Beendigung des Mietverhältnisses und nach positiver Wohnungsabnahme durch den Vermieter bedeutet auch gleichzeitig die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und dem bürgenden Unternehmen. Nachdem der Mieter die Kautionsurkunde zurückgesandt hat, erfolgt eine taggenaue Abrechnung durch das bürgende Unternehmen. Das bedeutet, dass der Mieter bei unterjähriger Beendigung des Vertrages mit seinem Vermieter eine Teilgutschrift seiner im Voraus entrichteten Jahresgebühr erhält.
Andere Möglichkeiten der Rückgabe
Für die Mietkautionsbürgschaft wird keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. Aus dem Grund kann der Mieter die Mietkautionsbürgschaft zu jeder Zeit kündigen. Er muss sich in dem Fall allerdings mit dem Vermieter über eine entsprechende Alternative zur Hinterlegung der Kaution einigen. Auch in diesem Fall reicht die Rücksendung der Urkunde, natürlich wird ebenfalls eine taggenaue Abrechnung erstellt. Dem Mieter entstehen keinerlei zusätzliche Kosten.
Beim Umzug in eine neue Wohnung kann der Mieter die Bürgschaftsurkunde ebenfalls zur taggenauen Abrechnung einreichen. Für die neue Wohnung ist die Beantragung einer neuen Bürgschaft notwendig. Für den Vermieter ist alles rund um die Mietkautionsbürgschaft mit keinerlei Aufwand verbunden und selbstverständlich kostenlos. Wurde bisher stattdessen ein Kautionskonto genutzt, so erfolgt die Rückzahlung der Mietkautionssumme – dies ist bei der Bürgschaft nicht der Fall.
Mietkautionsbürgschafts-Vergleich lohnt sich immer
Der Markt für Mietkautionsbürgschaften befindet sich im Wachstum. Daher ist es verständlich, dass sich mittlerweile viele Unternehmen in dem Segment tummeln und den Kunden ihre Dienste in Form einer Bürgschaft anbieten. Es empfiehlt sich für jeden angehenden Mieter, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Hier kann natürlich das Internet eine sehr gute Informationsquelle sein. Beim Vergleich ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass bei dem jeweiligen Angebot für eine Mietkautionsbürgschaft, neben den jährlichen Kosten, keine zusätzlichen Gebühren für die Beantragung und für die Rückgabe anfallen.