Seit 2008 bieten Finanzdienstleister wie zum Beispiel die beiden Marktführer in Deutschland, die Deutsche Kautionskasse (DKK) und die Eurokaution, Mietkautionsbürgschaften (auch Mietkautionsversicherungen genannt) an, die dem Vermieter die gleiche Sicherheit geben wie eine Barkaution, für ihn aber mit einigen Vorteilen verbunden sind:
Inhaltsverzeichnis
Kautionsbürgschaft – Vorteile für den Vermieter
Da der Vermieter keinen Geldbetrag erhält, den er getrennt von seinem sonstigen Vermögen insolvenzsicher anlegen muss, bleiben ihm die Formalitäten mit der Bank erspart. Auch entfällt die Verwaltung der Kautionsgelder inklusive der dem Mieter zustehenden jährlichen Bescheinigung über die von der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer. In allen Fällen, in denen der Vermieter nicht für jede Mietkaution ein eigenes Konto eröffnet, sondern verschiedene Mietkautionen auf einem Sammelkonto anlegt, bedeutet diese Zinsbescheinigung, auf die der Mieter einen Anspruch hat, einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Mit dem DKB Vermieterkonto ist dies mittlerweile wesentlich einfacher geworden. Letztlich erhält der Vermieter mit der Mietkautionsbürgschaft einen Bonitätsnachweis über seinen neuen Mieter.
Die Vorteile im Kurzüberblick:
- höhere Vermietungswahrscheinlichkeit
- Verwaltungsaufwand reduzieren
- keine zusätzlichen Kosten
- keine Zahlungsausfälle oder unbezahlte Schäden
- Kostenloser Mietnomadenschutz und Bonitätscheck durch den Mietkautionsversicherer
Die wichtigsten Antworten zur Kautionsbürgschaft für den Vermieter
Eine Kautionsbürgschaft oder auch Kautionsversicherung ist knderleicht online zu beantragen, innerhalb weniger Werktage verfügbar und monatlich kündbar. Sowohl Mieter als auch Vermieter nutzen die Bürgschaften gerne, je nach Lebenssituation und finanzieller Situation. Die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um die Kautionsversicherung haben wir hier zusammen gestellt:
Erlischt die Bürgschaft, wenn der Mieter seine Prämie nicht an den Anbieter der Kautionsbürgschaft bezahlt?
Nein. So lange die Kautionsbürgschaft bzw Mietkautionsversicherung als so genannte „selbstschuldnerische Bürgschaft“ gestaltet ist, bürgt der Anbieter unabhängig von offenen Forderungen an den Vermieter.
Anforderungen des Vermieters an die Kautionsbürgschaft
Der Vermieter, der nach dem BGB grundsätzlich Anspruch auf eine Barkaution hat, wird sich mit einer Mietkautionsbürgschaft nur einverstanden erklären, wenn es sich um eine auf erstes Anfordern fällige Bürgschaft handelt und der Mieter keinen Anspruch auf Geltendmachung einer Vorausklage hat. Das bedeutet, die Zahlung an den Vermieter darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob seine Ansprüche von einem Gericht oder in irgendeiner anderen Weise bestätigt worden sind. Die Versicherung muss sich verpflichten, ohne Prüfung der Sachlage auf erstes Anfordern zu zahlen.
Darüber hinaus muss die Bürgschaft unbefristet sein und darf unabhängig von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Anbieter der Mietkautionsbürgschaft erst erlöschen, wenn der Vermieter dem Aussteller die Urkunde zurückgegeben hat. Die Abrechnung ist bei vielen Anbietern mittlerweile Standard und endet tagesabhängig ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.
Ablehnungsgründe seitens des Vermieters
Die Anbieter von Mietkautionsbürgschaften haben ihre Urkunden so ausgestaltet, dass sie allen berechtigten Ansprüchen der Vermieter genügen. Da hinter den Kautionsanbietern namhafte Versicherer wie zum Beispiel die R+V Versicherung, die Grundeigentümer-Versicherung VVaG oder die Chartis Europe S.A. stehen, gibt es für den Vermieter keinen triftigen Grund, eine Mietkautionsbürgschaft als Ersatz für eine Barkaution abzulehnen. Sollte ein Vermieter dennoch eine schon angeforderte Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptieren, ist bei allen Anbietern eine kostenlose Rückgabe der Bürgschaftsurkunde innerhalb von zwei Wochen möglich (gesetzliches Widerrufsrecht).
Welcher Anbieter für Kautionsbürgschaften ist momentan am Günstigen?
Auch Vermieter sind herzlich eingeladen, unseren Kostenrechner für Kautionsbürgschaften zu nutzen, um sich einen Überblick über die Marktlage zu verschaffen und die günstigsten Anbieter zu identifizieren. Zudem empfehlen wir Ihnen, Ihre künftigen Mieter zu einer Kautionsbürgschaft zu ermuntern – sofern dies für den Mieter und Vermieter sinnvoll erscheint. Den günstigsten Anbieter für Kautionsversicherungen kann man mithilfe des Vergleichsrechners ermitteln, hierbei wird lediglich die Kautionssumme eingetragen und anschließend die Gebühren für einen bestimmten Zeitraum miteinander verglichen.