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Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Ablauf und Rechtslage

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Bei Gewerbemietverträgen gilt das, was die meisten über die Mietkaution zu wissen glauben, nicht: keine Grenze von drei Monatsmieten, kein Recht auf Ratenzahlung, keine gesetzlich vorgeschriebene Anlageform. § 551 BGB gilt ausschließlich für Wohnraum.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, und sie wird regelmäßig übersehen: Verzinst werden muss die Barkaution auch im Gewerbe — ohne dass das im Mietvertrag stehen müsste.

Für Unternehmen bedeutet das zweierlei — größerer Verhandlungsspielraum, aber auch ein Risiko, das bei der Wohnraumkaution gesetzlich ausgeschlossen ist.

Gewerbe- und Wohnraumkaution: die vier Unterschiede

Wohnraum Gewerbe
Höhe höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB) frei verhandelbar, in der Praxis bis zu einer Jahresmiete
Ratenzahlung drei Monatsraten (§ 551 Abs. 2 BGB) kein gesetzlicher Anspruch
Getrennte Anlage Pflicht, insolvenzfest (§ 551 Abs. 3 BGB) keine gesetzliche Pflicht, die Rechtsprechung ist uneinheitlich
Verzinsung Pflicht, Zinsen stehen dem Mieter zu Pflicht auch ohne Vereinbarung (BGH, XII ZR 77/93)

Die Verzinsung gilt auch im Gewerbe

Dass mit § 551 BGB auch die Zinsen entfallen, ist der verbreitetste Irrtum zur Gewerbekaution. Der BGH hatte die Verzinsungspflicht zunächst für die Wohnraummiete aus ergänzender Vertragsauslegung hergeleitet (Beschluss vom 08.07.1982, VIII ARZ 3/82) und diese Begründung 1994 auf die Geschäftsraummiete übertragen: Der soziale Schutzgedanke trage die Auslegung gar nicht, entscheidend sei die planwidrige Lücke im Vertrag. Redliche Parteien hätten eine angemessene Verzinsung vereinbart, wenn sie die Frage bedacht hätten (Urteil vom 21.09.1994, XII ZR 77/93).

Praktisch heißt das: Schweigt der Gewerbemietvertrag zu den Zinsen, sind sie trotzdem geschuldet und stehen dem Mieter zu. Offengelassen hat der BGH nur, ob sich die Verzinsung vertraglich ausschließen lässt; in der Literatur wird das für Individualvereinbarungen überwiegend bejaht, in Formularverträgen ist es umstritten. Wer eine Klausel „Die Kaution wird nicht verzinst“ im Vertrag findet, sollte sie deshalb nicht als geklärt hinnehmen.

Anders als bei Wohnraum ist die Anlageform nicht vorgeschrieben, damit auch nicht der Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Geschuldet ist eine angemessene Verzinsung. Die Höhe sollte im Mietvertrag festgelegt werden, sonst ist bei der Abrechnung nach Jahren offen, was angemessen war. Wie sich Zinsen über lange Mietzeiten aufsummieren, zeigt der Kautionszinsrechner.

Das Insolvenzrisiko bleibt

Der praktisch gefährlichste Unterschied ist die Anlage: Eine Barkaution im Gewerbemietvertrag kann in die Insolvenzmasse des Vermieters fallen. Bei der Wohnraumkaution verhindert das die Treuhandbindung des § 551 Abs. 3 BGB — im Gewerbe gibt es diese gesetzliche Bindung nicht.

Mehrere Oberlandesgerichte leiten eine treuhänderische Anlagepflicht aus dem vereinbarten Sicherungszweck her, wenn die Kaution „zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis“ dienen soll (etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2006, 13 U 2489/05). Höchstrichterlich geklärt ist die Frage aber nicht — und im Insolvenzfall nützt eine umstrittene Rechtslage wenig, wenn das Geld auf dem Geschäftskonto des Vermieters verbraucht ist.

Wer bar hinterlegt, schreibt die getrennte Anlage auf einem offenen Treuhandkonto deshalb ausdrücklich in den Mietvertrag, samt Nachweispflicht. Sonst steht bei einer Insolvenz des Vermieters die gesamte Summe zur Disposition — bei Gewerbekautionen schnell ein fünfstelliger Betrag. Genau dieses Risiko entfällt bei einer Bürgschaft: Dort wird nie Geld hinterlegt, das verloren gehen kann.

Nicht grenzenlos ist die Verhandlungsfreiheit allerdings: Sittenwidrige oder schikanöse Kautionsforderungen sind auch im Gewerbemietrecht unwirksam, und in Formularverträgen unterliegt die Klausel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Welche Formen der Gewerbekaution es gibt

  • Barkaution — bindet Liquidität vollständig und ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht insolvenzfest.
  • Bankbürgschaft / Mietaval — die Hausbank verbürgt sich. Sie kostet Avalprovision und belastet in aller Regel die Kreditlinie des Unternehmens.
  • Kautionsbürgschaft eines Versicherers — derselbe Sicherungszweck, aber ohne Zugriff auf die Kreditlinie bei der Hausbank.
  • Verpfändung eines Guthabens oder Wertpapierdepots — bindet ebenfalls Kapital, verschafft aber wenigstens einen Ertrag.

Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Bürgschaftsformen ist nicht der Preis, sondern die Kreditlinie. Ein Mietaval der Hausbank wird auf den Kreditrahmen angerechnet und schmälert damit genau den Spielraum, den ein Unternehmen für Wareneinkauf, Vorfinanzierung oder Investitionen braucht. Die Bürgschaft eines Kautionsversicherers läuft außerhalb dieser Linie. Für wachsende Unternehmen ist das oft mehr wert als die Differenz im Beitragssatz.

Bürgschaft auf erstes Anfordern: In gewerblichen Mietverträgen wird häufig eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ verlangt. Sie verpflichtet den Bürgen zur sofortigen Zahlung, ohne dass Einwendungen geprüft werden — das Geld ist erst einmal weg, der Streit folgt später. Für Bauverträge hat der BGH entsprechende Formularklauseln für unwirksam erklärt (Urteil vom 24.05.2007, VII ZR 210/06); für die Gewerberaummiete ist die Frage höchstrichterlich nicht geklärt und in der Literatur umstritten. Praktisch heißt das: Diese Formulierung nach Möglichkeit herausverhandeln — und vorher prüfen, ob der gewünschte Anbieter sie überhaupt stellt. Die meisten Kautionsversicherer tun es nicht.

Antrag und Bonitätsprüfung

Anders als bei Privatpersonen ist die gewerbliche Kautionsbürgschaft keine Sache von Minuten. Geprüft wird das Unternehmen, nicht der Geschäftsführer als Privatperson:

  • Wirtschaftsauskunftei statt SCHUFA — die Prüfung läuft über Creditreform oder vergleichbare Anbieter und dauert einige Tage. Eine sofortige Zusage gibt es nicht.
  • Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, bei kleineren Unternehmen genügt meist die GuV.
  • Gewerbeanmeldung bei Existenzgründern ohne Zahlenhistorie.
  • Mietvertragskopie — bei mehreren Anbietern ab einer Bürgschaftssumme von etwa 20.000 €.
  • Mithaftung einer natürlichen Person — bei jungen Unternehmen häufig die Bedingung für die Zusage, mancherorts auch der Weg zum günstigeren Satz.

Ausschlusskriterien sind dieselben wie im Privatbereich: Kreditkündigungen, abgegebene Vermögensauskunft, Scheck- oder Wechselrückgaben.

Ein Geschäftskonto ist für die Kaution selbst nicht nötig — Kautionsbürgschaften laufen unabhängig davon. Entscheidend ist nur, dass der Antragsteller bonitätsmäßig greifbar ist.

Betragsgrenzen setzen die Anbieter meist nicht fest, behalten sich aber ab einer bestimmten Höhe — je nach Haus zwischen 20.000 und 50.000 € — individuelle Sicherheitsvereinbarungen vor. Kautel verbürgt gewerblich bis 500.000 €.

Was eine Gewerbekaution kostet

Weil die Kautionssumme im Gewerbe deutlich höher liegt, fällt der Beitrag stärker ins Gewicht — und er liegt über den Sätzen für Wohnraum. Zur Orientierung, Stand September 2026:

Anbieter privat gewerblich
kautionsfrei.de 4,7 % 6,1 % für Existenzgründer, 4,7 % für bestehende Unternehmen
Mindestbeitrag 300 bzw. 390 € im Jahr
Kautel 4,7 % 6,3 %
Deutsche Kautionskasse 5,0 % auf Anfrage

Unter etwa 300 € im Jahr ist eine gewerbliche Kautionsbürgschaft bei kaum einem Anbieter zu haben — bei kleinen Kautionssummen greift also der Mindestbeitrag, nicht der Prozentsatz. Für Firmenkunden führt die R+V die Kautionsversicherung zudem als eigene Linie. Die Angaben sind vor Abschluss beim Anbieter zu prüfen.

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Mietkautionsbürgschaft

AnbieterGebührBerechnungLeistungen
kautionsfrei.de
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4.7%
25,00 €/Monat (300,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
  • Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
  • Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
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32,50 €/Monat (390,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 1170,00 €
  • Existenzgründer mit Gründungsdatum < 15 Monate
  • Beitrag für Existenzgründer 6,1% der Kautionssumme, mindestens aber 390 € p.a.
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25,00 €/Monat (300,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
  • Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
  • Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
Zum Anbieter*
Kautel
Kautel
6.3%
25,00 €/Monat (300,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
  • Existenzgründer mit Gründungsdatum < 15 Monate
  • Beitrag für Existenzgründer 6,3% der Kautionssumme, mindestens aber 390 € p.a.
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Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 11.09.2026

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Es gibt eine Reihe von Anbietern für die gewerbliche Mietkautionsbürgschaft; sie unterscheiden sich in den Konditionen und in der Akzeptanz bei Gründern.

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Steuerlich ist die Bürgschaft der Barkaution überlegen

Der Punkt wird selten erwähnt, entscheidet aber bei der Kalkulation mit:

  • Die Barkaution ist keine Betriebsausgabe. Sie ist ein reiner Aktivtausch — aus Bankguthaben wird eine Forderung gegen den Vermieter. Der Betrag mindert den Gewinn nicht und steht bis zum Vertragsende nicht zur Verfügung.
  • Die Bürgschaftsgebühr ist sofort abziehbare Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG, weil sie betrieblich veranlasst ist.

Der Vergleich lautet also nicht „Kaution zahlen oder Gebühr zahlen“, sondern „Kapital binden oder eine abzugsfähige Gebühr tragen“. Bei einer Kaution von 30.000 € und 6 % Beitrag stehen 1.800 € abzugsfähige Kosten im Jahr gegen 30.000 € gebundenes und nicht insolvenzfestes Kapital.

Rückgabe am Vertragsende

Die Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Mietvertrag. Der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde im Original zurück, sobald seine Ansprüche abgewickelt sind; erst dann stellt der Anbieter den Beitrag ein. Zwei Punkte gehören deshalb in den Kalender:

  • Die Urkunde aktiv zurückfordern. Solange sie beim Vermieter liegt, läuft der Beitrag weiter.
  • Die Abrechnungsfrist beachten. Der Vermieter darf die Sicherheit halten, solange noch Ansprüche offen sind — bei Gewerbeobjekten typischerweise bis zur letzten Betriebskostenabrechnung.

Wie die Rückgabe im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zur Rückgabe der Mietkautionsbürgschaft.

Für welche Unternehmen sich die Bürgschaft lohnt

  • Gewerberäume mit hoher Kaution — Ladenlokale, Praxen, Gastronomie, hochwertig ausgestattete Flächen.
  • Unternehmen mit knapper Kreditlinie, die den Rahmen bei der Hausbank für das operative Geschäft brauchen.
  • Existenzgründer, bei denen jeder gebundene Euro im Umlaufvermögen fehlt — auch wenn der Beitragssatz für sie höher ausfällt.
  • Filialisten mit mehreren Objekten, bei denen sich die gebundenen Kautionen zu erheblichen Summen addieren.

Weniger sinnvoll ist sie für Unternehmen mit hoher Liquiditätsreserve und niedriger Kaution: Dort übersteigt der Mindestbeitrag von 300 € schnell den Nutzen.

Für private Mietverhältnisse gelten andere Regeln und günstigere Sätze — die stehen auf der Seite zur Mietkautionsbürgschaft. Wie die Bürgschaftsurkunde aussieht, zeigt das Muster einer Bürgschaftsurkunde; die Vermietersicht steht unter Mietkautionsbürgschaft für Vermieter.

Häufige Fragen zur gewerblichen Mietkautionsbürgschaft

Wie hoch darf die Kaution bei einem Gewerbemietvertrag sein?

Es gibt keine gesetzliche Grenze. Die Begrenzung auf drei Nettokaltmieten in § 551 Abs. 1 BGB gilt nur für Wohnraum. Im Gewerbe ist die Höhe frei verhandelbar; Forderungen bis zu einer Jahresmiete kommen vor. Grenzen setzen nur die Sittenwidrigkeit und – bei Formularverträgen – die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Muss der Vermieter eine Gewerbekaution verzinsen?

Ja, auch ohne Vereinbarung im Mietvertrag. § 551 Abs. 3 BGB gilt zwar nur für Wohnraum, der BGH leitet die Verzinsungspflicht bei Geschäftsräumen aber aus ergänzender Vertragsauslegung her – redliche Parteien hätten eine angemessene Verzinsung vereinbart, wenn sie die Lücke bedacht hätten (Urteil vom 21.09.1994, XII ZR 77/93). Ob sie sich vertraglich ausschließen lässt, hat der BGH offengelassen; in Formularverträgen ist das umstritten.

Muss der Vermieter eine Gewerbekaution getrennt anlegen?

Eine gesetzliche Pflicht wie in § 551 Abs. 3 BGB gibt es nicht, die Frage ist höchstrichterlich nicht geklärt. Mehrere Oberlandesgerichte leiten die treuhänderische Anlage aus dem vereinbarten Sicherungszweck ab (etwa OLG Nürnberg, 23.02.2006, 13 U 2489/05). Verlassen sollte man sich darauf nicht – ohne getrennte Anlage fällt die Barkaution in die Insolvenzmasse des Vermieters. Die getrennte Anlage gehört deshalb ausdrücklich in den Mietvertrag.

Was kostet eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

Je nach Anbieter und Bonität zwischen 4,7 % und 6,3 % der Kautionssumme im Jahr; Existenzgründer zahlen die höheren Sätze. Nahezu alle Anbieter verlangen einen Mindestbeitrag von etwa 300 bis 390 € im Jahr – bei kleinen Kautionssummen greift also der Mindestbeitrag statt des Prozentsatzes.

Was ist der Unterschied zwischen Bankaval und Kautionsbürgschaft?

Beide sichern denselben Anspruch, aber ein Mietaval der Hausbank wird auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet und schmälert den Spielraum für das operative Geschäft. Die Bürgschaft eines Kautionsversicherers läuft außerhalb dieser Linie. Für wachsende Unternehmen ist das oft mehr wert als die Differenz im Beitragssatz.

Ist die Bürgschaftsgebühr steuerlich absetzbar?

Ja, sie ist betrieblich veranlasst und damit sofort abziehbare Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG. Eine Barkaution mindert den Gewinn dagegen nicht – sie ist ein reiner Aktivtausch, aus Bankguthaben wird eine Forderung gegen den Vermieter.

Welche Unterlagen braucht man für die gewerbliche Kautionsbürgschaft?

Die letzte Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, bei Existenzgründern die Gewerbeanmeldung, ab etwa 20.000 € Bürgschaftssumme meist eine Kopie des Mietvertrags. Geprüft wird über eine Wirtschaftsauskunftei wie Creditreform; das dauert einige Tage. Ein Geschäftskonto ist für die Bürgschaft selbst nicht erforderlich.

Muss man eine Bürgschaft auf erstes Anfordern akzeptieren?

Sie sollte nach Möglichkeit herausverhandelt werden, denn sie verpflichtet den Bürgen zur sofortigen Zahlung ohne Prüfung von Einwendungen. Für Bauverträge hat der BGH solche Formularklauseln für unwirksam erklärt (VII ZR 210/06); für die Gewerberaummiete ist die Frage höchstrichterlich nicht entschieden. Die meisten Kautionsversicherer stellen diese Form ohnehin nicht.

Wann endet die gewerbliche Kautionsbürgschaft?

Nicht automatisch mit dem Mietvertrag. Der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde im Original zurück, sobald seine Ansprüche abgewickelt sind – bei Gewerbeobjekten meist nach der letzten Betriebskostenabrechnung. Erst mit Rückgabe der Urkunde endet die Beitragspflicht, die Urkunde sollte deshalb aktiv zurückgefordert werden.

Quellen

  1. § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (gilt nur für Wohnraum)gesetze-im-internet.de
  2. § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
  3. § 232 BGB – Arten der Sicherheitsleistunggesetze-im-internet.de
  4. § 4 Abs. 4 EStG – Begriff der Betriebsausgabengesetze-im-internet.de
  5. BGH, Urteil vom 24.05.2007 – VII ZR 210/06 (Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB)dejure.org
  6. §§ 305 ff. BGB – Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch AGBgesetze-im-internet.de
  7. BGH, Urteil vom 21.09.1994 – XII ZR 77/93 (Verzinsung der Kaution bei Geschäftsraummiete)dejure.org
  8. BGH, Beschluss vom 08.07.1982 – VIII ARZ 3/82 (BGHZ 84, 345 – Verzinsung aus ergänzender Vertragsauslegung)dejure.org
  9. OLG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2006 – 13 U 2489/05 (treuhänderische Anlage im Gewerbemietrecht)dejure.org