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Musterbrief: Vorschuss für die Mängelbeseitigung fordern

Veröffentlicht am Aktualisiert am Von Ulf Mayer

Die Frist zur Mängelbeseitigung ist verstrichen, der Vermieter rührt sich nicht. Jetzt selbst einen Handwerker beauftragen und auf der Rechnung sitzen bleiben? Das muss nicht sein: Der Mieter kann den Betrag vorab verlangen, statt in Vorleistung zu treten.

Der Anspruch auf Vorschuss

Ist der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, darf der Mieter den Mangel nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB selbst beseitigen lassen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen.

Daraus folgt nach ständiger Rechtsprechung ein Anspruch auf Vorschuss: Der Mieter muss die Reparatur nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren. Der Gedanke dahinter ist einfach – wer ohnehin Ersatz verlangen kann, soll nicht am fehlenden Geld scheitern.

Voraussetzung ist dieselbe wie bei der Ersatzvornahme: Der Vermieter muss in Verzug sein. Das setzt eine vorherige Aufforderung mit Frist voraus – dafür gibt es einen eigenen Musterbrief. Ohne diesen Schritt ist auch der Vorschussanspruch nicht durchsetzbar.

Wie hoch der Vorschuss ausfällt

Maßgeblich sind die voraussichtlich erforderlichen Kosten. Belegen lassen sie sich am besten durch einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma, den Sie dem Schreiben beifügen.

Drei Punkte dazu:

  • Erforderlich heißt angemessen – nicht die teuerste Lösung, sondern die zur Mangelbeseitigung nötige.
  • Über den Vorschuss ist abzurechnen. Bleibt Geld übrig, ist es zurückzuzahlen; wird es teurer, kann nachgefordert werden.
  • Zweckbindung: Der Vorschuss ist für die Reparatur bestimmt. Wer ihn behält, ohne den Mangel beseitigen zu lassen, muss ihn erstatten.

Musterbrief

Petra Muster
Musterstraße 2
10119 Musterstadt

Einschreiben mit Rückschein

Frau/Herr …

Musterstadt, den ………

Mängel in meiner Wohnung
hier: Geltendmachung eines Vorschusses für die Mängelbeseitigung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

auf mein Schreiben vom ………, in dem ich Sie zur Mängelbeseitigung aufgefordert habe, beziehe ich mich. Sie weigern sich nach wie vor, Arbeiten in meiner Wohnung durchführen zu lassen.

Ich habe daher einen Kostenvoranschlag der Firma ……… eingeholt. Danach belaufen sich die Kosten der Mängelbeseitigung auf ……… Euro. Eine Kopie des Kostenvoranschlags füge ich bei.

Mit diesem Schreiben mache ich einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung geltend. Ich fordere Sie auf, den oben genannten Betrag bis zum ……… auf mein Konto bei der ………, IBAN ………, zu überweisen.

Bis zur Beseitigung der Mängel durch die Fachfirma verbleibt es bei der Minderung der Miete.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Muster

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Was Sie ergänzen müssen

  • Das Datum der vorherigen Aufforderung – es belegt den Verzug und trägt den ganzen Anspruch.
  • Den Kostenvoranschlag als Anlage, mit konkretem Betrag im Text.
  • Eine Zahlungsfrist mit Datum.
  • Die Bankverbindung – ohne sie kann der Vermieter nicht zahlen, selbst wenn er will.

Ob Sie parallel mindern, sollten Sie im Brief erwähnen. Die Minderung nach § 536 BGB läuft unabhängig vom Vorschuss weiter, solange der Mangel besteht.

Wenn der Vermieter auch jetzt nicht zahlt

Dann bleiben zwei Wege. Der Mieter kann die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten anschließend mit der Miete verrechnen – dabei ist der Betrag genau zu belegen. Oder er klagt den Vorschuss ein; bei größeren Beträgen ist das der sicherere Weg, weil eine Verrechnung mit der Miete bei Streit über die Höhe zum Zahlungsverzug führen kann.

In beiden Fällen gilt: Belege sammeln. Ein sauber dokumentierter Mangel schützt später auch bei der Kautionsabrechnung – ordnungsgemäß angezeigte Mängel lassen sich nicht als vom Mieter verursachte Schäden gegen die Kaution stellen. Einordnung dazu unter Die häufigsten Abzüge von Mietkautionen.

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Häufige Fragen zum Vorschuss für die Mängelbeseitigung

Kann ich einen Vorschuss verlangen, statt selbst zu zahlen?

Ja. Ist der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, darf der Mieter den Mangel nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB selbst beseitigen lassen und die Aufwendungen ersetzt verlangen. Nach ständiger Rechtsprechung folgt daraus ein Anspruch auf Vorschuss – der Mieter muss die Reparatur nicht vorfinanzieren.

Was muss vorher passiert sein?

Der Vermieter muss in Verzug sein. Das setzt voraus, dass der Mangel angezeigt und der Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert wurde. Ohne diesen Schritt ist auch der Vorschussanspruch nicht durchsetzbar – die bloße Mängelanzeige genügt nicht.

Wie hoch darf der Vorschuss sein?

In Höhe der voraussichtlich erforderlichen Kosten, belegt am besten durch einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma. Erforderlich heißt angemessen, nicht die teuerste Lösung. Über den Vorschuss ist abzurechnen: Bleibt Geld übrig, ist es zurückzuzahlen; wird es teurer, kann nachgefordert werden.

Was passiert, wenn ich den Vorschuss nicht für die Reparatur verwende?

Er ist zweckgebunden. Wer den Vorschuss behält, ohne den Mangel beseitigen zu lassen, muss ihn erstatten. Der Anspruch dient der Finanzierung der Ersatzvornahme, nicht als Ausgleichszahlung.

Kann ich stattdessen mit der Miete verrechnen?

Nach durchgeführter Reparatur ja, mit den belegten Kosten. Bei größeren Beträgen ist die Klage auf den Vorschuss allerdings sicherer: Ist die Höhe streitig und wird zu viel verrechnet, gerät der Mieter seinerseits in Zahlungsverzug – mit dem Risiko einer Kündigung.

Quellen

  1. § 536a BGB – Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangelsgesetze-im-internet.de
  2. § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängelngesetze-im-internet.de
  3. § 536c BGB – Mängelanzeige durch den Mietergesetze-im-internet.de
  4. § 286 BGB – Verzug des Schuldnersgesetze-im-internet.de

Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.