Das Mietkautionssparbuch stellt noch immer die häufigste Form der Kautionsstellung dar. In der Regel handelt es sich dabei um ein auf den Namen des Vermieters angelegtes und von diesem verwahrtes Sparkonto.
Inhaltsverzeichnis
Das Mietkautionskonto für den Vermieter – Rechte und Pflichten
Mit Entgegennahme der nach § 551 BGB möglichen Kaution in Höhe von maximal drei Monatsnettomieten übernimmt der Vermieter auch Pflichten: Er muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen insolvenzsicher anlegen und vom Tage des Erhalts an dem Mieter Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, den so genannten Spareckzins, garantieren.
Vorteile des Mietkautionssparbuchs für den Vermieter
Auch wenn seit dem 01.09.2001 auch andere Anlagearten erlaubt sind, geben die meisten Vermieter dem Mietkautionssparbuch unverändert den Vorrang vor allen andern Anlagearten. Es ist neben der praktisch risikolosen Anlageform mit dem Vorteil für den Vermieter verbunden, dass er als Inhaber und Eigentümer des Sparbuchs jederzeit (bei Beträgen ab Euro 2.000 unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist) über den angelegten Betrag verfügen kann. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, wenn berechtigte Ansprüche bestehen. Diese können sich auch innerhalb der Mietvertragslaufzeit zum Beispiel bei einer Beschädigung der Mietsache durch den Mieter ergeben; in diesem Fall ist dann das Mietkautionssparbuch vom Mieter wieder aufzufüllen.
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Worauf muss man als Vermieter bei der Mietkaution achten?
Der Vermieter lässt das Mietkautionssparbuch auf seinen Namen anlegen, muss aber dafür Sorge tragen, dass es einen Vermerk enthält, aus dem ersichtlich ist, dass es sich um Treuhandgeld handelt. Sofern mit der Anlage des Sparbuchs Kosten entstehen, sind diese vom Vermieter zu tragen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, doch hat er keinen Anspruch auf sofortige Herausgabe. Vielmehr erhöhen die Zinsen während der Mietvertragslaufzeit die Sicherheit des Vermieters – in der aktuellen Niedrigzinsphase sind diese jedoch sehr gering. Wie alle Kapitalerträge sind auch die auf einem Mietkautionssparbuch entstehenden Zinsen zu versteuern. Die Bank überweist die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt, und der Vermieter als Inhaber des Mietkautionssparbuchs ist verpflichtet, dem Mieter über die gezahlten Steuern einen Bescheinigung zu erstellen, die der Mieter dann seinem Finanzamt mit der Steuererklärung zu Verrechnung vorlegen kann.
Ein auf den Namen des Vermieters eröffnetes Mietkautionssparbuch wird bei Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst, das Guthaben inklusive der aufgelaufenen Zinsen wird, sofern es nicht komplett oder teilweise zur Befriedigung berechtigter Ansprüche des Vermieters verwendet werden musste, an den Mieter ausgezahlt. Eine gesetzlich vorgegebene Frist, innerhalb der das nicht verwendete Guthaben an den Mieter ausgekehrt werden muss, besteht nicht; in der Praxis ist ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten üblich.
Konto inklusive Mieterverwaltung
Die DKB Bank bietet ein Vermieterkonto an, bei welchem eine Verwaltungsoberfläche für jeden Mieter bereitgestellt wird. Die Kaution kann für jeden Mieter separat hinterlegt werden in einer praktischen Bearbeitungsansicht mit einem einzigen Login für den Vermieter.
Weitere Anlage der Mietkaution nach Absprache
Das Mietkautionssparbuch oder auch Mietkautionskonto ist trotz der verschiedenen Möglichkeiten seit der Mietrechtsnovelle 2001 weiterhin sehr beliebt. Immer mehr Mieter suchen jedoch nach Möglichkeiten die Mietkaution entweder garnicht zu hinterlegen, bspw. in Form einer Mietkautionsversicherung, oder aber eine höhere Rendite zu erzielen als dies mit einem Kautionskonto derzeit möglich ist. Insbesondere aufgrund der Niedrigzinsphase erhalten Mieter so gut wie keine Zinsen mehr auf die Einlagen. Hierfür eignet sich bspw. ein Mietkautionsdepot. Das Mietkautionsdepot ist derzeit eine Möglichkeit um mit Fonds, bspw. ETF-Fonds eine Kaution zu hinterlegen und auch im Schadensfall diese als Sicherheit nutzen zu können. Gleichzeitig wird eine höhere Sicherheit geleistet, da die Hinterlegung in Sachleistungen erfolgt, einer Inflation somit entgegen gewirkt wird.