Mietkautionsbürgschaften
Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt die hinterlegte Kaution: Statt mehrere tausend Euro zu binden, zahlt der Mieter einen Jahresbeitrag, und ein Versicherer bürgt gegenüber dem Vermieter. Diese Übersicht zeigt, welche Anbieter es gibt, wer hinter ihnen steht und woran man sie unterscheidet.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Die Beiträge liegen dicht beieinander – zwischen 4,3 und 4,7 Prozent der Kautionssumme. Der Preis ist deshalb selten das entscheidende Kriterium. Wichtiger sind vier andere Punkte:
- Wer trägt das Risiko? Die meisten Marken sind Vertriebsgesellschaften; die Deckung kommt von einem Versicherer. Auf der Bürgschaftsurkunde, die der Vermieter bekommt, steht dessen Name – das entscheidet über die Akzeptanz.
- Zahlt der Bürge „auf erstes Anfordern“? Wenn ja, zahlt er, sobald der Vermieter es verlangt; ob die Forderung berechtigt war, klärt sich erst danach, und der Mieter muss das Geld zurückholen. Prüft der Versicherer vorher, ist das für Mieter der bessere Schutz.
- Welche Auskunftei prüft? Wer bei der SCHUFA ein Negativmerkmal hat, kann bei Infoscore oder Creditreform unauffällig sein. Details: Mietkaution ohne Schufa.
- Gibt es Zusatzgebühren? Für Beantragung, Änderung oder Rückgabe sollte nichts anfallen, und die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung sollte taggenau erfolgen.
Wer hinter welcher Marke steht
| Marke | Risikoträger | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Deutsche Kautionskasse (Moneyfix) | Allianz | 4,7 %, feste Tariftabelle |
| heysafe (früher Kautionsfuchs) | AXA | 4,3 % |
| Kautel | R+V | 4,7 % |
| kautionsfrei.de | R+V | 4,7 % |
| Eurokaution | R+V | Richtwert 4,7 % |
Stand September 2026, vor Abschluss beim Anbieter zu prüfen. Echte Bankbürgschaften sind dagegen fast verschwunden: Die SWK Bank und die DKB nehmen dafür keine Neukunden mehr an – siehe Bankbürgschaft.
Kosten für die eigene Kautionssumme:
Drei Dinge, die vor dem Abschluss geklärt sein sollten
- Der Vermieter muss zustimmen. Ist im Mietvertrag eine Geldsumme vereinbart, ersetzt eine Bürgschaft sie nur einvernehmlich (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).
- Die Höchstgrenze gilt für alle Sicherheiten zusammen. Kaution und Bürgschaft dürfen bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Die Bürgschaft übernimmt den Schaden nicht. Zahlt der Versicherer, geht die Forderung nach § 774 BGB auf ihn über – er holt sich das Geld beim Mieter.
Deshalb lohnt sie sich vor allem als Überbrückung, nicht als Dauerlösung: Über zehn Jahre summiert sich der Beitrag auf ein Vielfaches dessen, was die einmal hinterlegte Kaution kostet – nämlich nichts.
Inhalt
- Worauf es beim Vergleich ankommt
- Wer hinter welcher Marke steht
- Drei Dinge, die vor dem Abschluss geklärt sein sollten
- Alle Anbieter im Einzelnen
- Allianz Mietkaution
- Baloise Mietkaution (ehemals Basler): Kosten, Ablauf und Konditionen
- cash.life Mietkautionsbürgschaft
- DBK Mietbürgschaft: Anbieter nicht erreichbar – Alternativen für Gewerbemieter
- Deutsche Kautionskasse Mietkautionsversicherung
- Kautel Mietkautionsbürgschaft
- kautionsfrei.de Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Ablauf und Konditionen
- Kautionsfuchs Mietkaution
- norisbank Wohnungsbürgschaft
- R+V Mietversicherung von der R&V zur Mietkautionsbürgschaft
- SmartKaution
- SWK Bank Mietkaution: Bürgschaft eingestellt – das sind die Alternativen
- Volksbank Mietkautionsbürgschaft: Konditionen der R+V-Bürgschaft
- Quellen
Alle Anbieter im Einzelnen
Allianz Mietkaution
Baloise Mietkaution (ehemals Basler): Kosten, Ablauf und Konditionen
cash.life Mietkautionsbürgschaft
DBK Mietbürgschaft: Anbieter nicht erreichbar – Alternativen für Gewerbemieter
Deutsche Kautionskasse Mietkautionsversicherung
Kautel Mietkautionsbürgschaft
kautionsfrei.de Mietkautionsbürgschaft: Kosten, Ablauf und Konditionen
Kautionsfuchs Mietkaution
norisbank Wohnungsbürgschaft
R+V Mietversicherung von der R&V zur Mietkautionsbürgschaft
SmartKaution
SWK Bank Mietkaution: Bürgschaft eingestellt – das sind die Alternativen
Volksbank Mietkautionsbürgschaft: Konditionen der R+V-Bürgschaft
Quellen
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheitengesetze-im-internet.de
- § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaftgesetze-im-internet.de
- § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Bürgengesetze-im-internet.de
Berater, Webentwickler und seit über 15 Jahren mit dem deutschen Mietkautionsmarkt vertraut. Gründer von mietkautionskonto.info und weiteren unabhängigen Portalen rund um die Mietkaution.









